Direkte Demokratie
Bürgerbeteiligung
In der Bundesrepublik werden die politischen Entscheidungen und die Kontrolle der Regierung nicht unmittelbar vom Volk, sondern von einer Volksvertretung, dem Parlament, ausgeübt. Diese Staatsform nennt man Repräsentative Demokratie. Die Bevölkerung übt ihre demokratischen Rechte durch die Beteiligung an Wahlen und die Mitwirkung in Parteien, Verbänden und Initiativen aus. In der Verfassung von Mecklenburg-Vorpommern sind aber auch direktdemokratische Elemente festgeschrieben (Art. 59 und 60), sodass Bürgerinnen und Bürger auch direkt Einfluss auf politische Entscheidungen nehmen können:
Volksinitiative
Durch eine Volksinitiative kann erreicht werden, dass sich der Landtag mit einem bestimmten Thema befassen muss. Eine Volksinitiative muss von mindestens 15.000 Wahlberechtigten unterzeichnet sein. Wurde dies erreicht, veranlasst die Landtagspräsidentin, dass die Volksinitiative in der zeitlich nächstmöglichen Landtagssitzung behandelt wird. "Der Landtag hat binnen drei Monaten einen Beschluss über den Inhalt der Volksinitiative zu fassen." (Volksabstimmungsgesetz M-V)
Bisherige Volksinitiativen in Mecklenburg-Vorpommern
Volksbegehren
Ein Volksbegehren kann darauf gerichtet werden, ein Landesgesetz zu erlassen, zu ändern oder aufzuheben. Das Volksbegehren muss von mindestens 100.000 Wahlberechtigten innerhalb von 5 Monaten unterstützt werden.
Volksentscheid
Nimmt der Landtag den Gesetzentwurf eines erfolgreichen Volksbegehrens nicht innerhalb von sechs Monaten im Wesentlichen unverändert an, findet ein Volksentscheid statt. Ein Gesetzentwurf ist durch Volksentscheid angenommen, wenn die Mehrheit der Abstimmenden, mindestens aber ein Viertel der Wahlberechtigten, zugestimmt haben.