Schloss Schwerin: Vom Residenzschloss zum Parlamentssitz
Im Mittelalter eine slawische Hauptbefestigung, wurde das Schloss Schwerin in der Neuzeit das Residenzschloss der Herzöge und späteren Großherzöge von Mecklenburg-Schwerin. Seine jetzige Gestalt erhielt es während einer dreizehnjährigen Neu- und Umbauphase unter Großherzog Friedrich Franz II. in den Jahren von 1845 bis 1857. Nach Ende des 2. Weltkrieges war bereits im Sommer 1945 unter sowjetischer Besatzungshoheit das Land als Mecklenburg-Vorpommern neu errichtet worden. Als die Alliierten 1946 die Auflösung Preußens beschlossen (damit auch der preußischen Provinzen, von denen Pommern eine war), wurde Anfang 1947 verfügt, dass „Vorpommern“ aus dem offiziellen Landesnamen zu streichen ist. 1948 nahm der Landtag des Landes Mecklenburg seinen Sitz im Schweriner Schloss, bis 1952 die Länder in der DDR aufgelöst wurden. Später diente der für diesen Landtag eingebaute Plenarsaal dem neu gebildeten Bezirk Schwerin und der Schweriner Stadtverordnetenversammlung als Tagungsort.
Seit 1990 ist das Schloss nunmehr der Sitz der vom Souverän frei gewählten Volksvertreter. Einmalig unter den Landesverfassungen der Bundesrepublik ist dabei die verfassungsrechtliche Festlegung des Parlamentssitzes. So lautet Artikel 20 Absatz 3 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern: „Sitz des Landtages ist das Schloss zu Schwerin.“
Durch kontinuierliche Baumaßnahmen konnten die nutzbaren Räumlichkeiten des Schweriner Schlosses in den vergangenen Jahren stetig erweitert und somit an die heutigen Nutzungsansprüche eines modernen Parlamentsbetriebes angepasst werden. Dabei wurde großer Wert auf die denkmalgerechte Restaurierung des Schlosses gelegt, um ein möglichst originalgetreues Erscheinungsbild nach den Plänen des letzten großen Schlossumbaus unter Georg Adolph Demmler und Friedrich August Stüler umzusetzen. Für die Erfüllung seiner Aufgaben steht dem Landtag im Schloss eine Fläche von 11.500 m², etwa die Hälfte der Gesamtfläche, zur Verfügung. So sind der Plenarsaal, die Büros der 71 Abgeordneten, Fraktions-, Presse- und Konferenzräume, die Landtagsbibliothek und ein Teil der Landtagsverwaltung direkt in den historischen Mauern untergebracht. Der Plenarsaal und weitere Räume des Landtages können im Rahmen eines Besucherprogramms besichtigt werden.