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Das Residenzensemble Schwerin ist UNESCO-Weltkulturerbe!

Das Schweriner Schloss sowie 37 weitere Gebäude und Gärten der Stadt Schwerin sind am 27. Juli 2024 in die UNESCO-Welterbeliste aufgenommen worden. Die Mitglieder des UNESCO-Welterbekomitees wurden sich bei der diesjährigen Sitzung in Neu-Delhi darüber einig, dass das Residenzensemble über einen außergewöhnlichen universellen Wert verfügt. Der gute Erhaltungszustand und die einmalige Lage zwischen Wasser, Natur und Stadt zeichnen die Welterbestätte Schwerin aus.

Damit ist das Schweriner Schloss, das seit 1990 der Sitz des Landtages Mecklenburg-Vorpommern ist, nun offiziell Teil des UNESCO-Welterbes.

Landtagspräsidentin freut sich über die Entscheidung

Landtagspräsidentin Birgit Hesse freute sich über den Ausgang der Entscheidung: „Wir haben es geschafft! Das Schloss und die weiteren Bestandteile sind Denkmäler von Weltrang – das hat die intensive Arbeit aller Partner bei diesem Gemeinschaftsprojekt deutlich gezeigt. Viel Arbeit liegt hinter uns und natürlich auch vor uns. Wir wollen das Welterbe in dem Bewusstsein leben, ein gemeinsames Erbe für die Menschheit zu sein.”

Lebendiges Kulturerbe Schweriner Schloss

Das Schloss Schwerin ist ein Magnet für Besucherinnen und Besucher aus aller Welt. Es lädt mit seinem zauberhaften Burggarten, der Gastronomie in der Orangerie, den historischen Räumen im Schlossmuseum und der Schlosskirche sowie den Schlossführungen auch durch sonst nicht öffentliche Bereiche des Landtages zu einem Besuch ein. An den Wochenenden wird der Schlossinnenhof regelmäßig für die Öffentlichkeit zugänglich gemacht.

Lesen Sie mehr über die Hintergründe in der Pressemitteilung des Landtages Mecklenburg-Vorpommern zur UNESCO-Entscheidung. Auf der  Website des Residenzensemble Schwerin können Sie alle Details rund um die Bewerbung erfahren.

Dem Ziel ein Stück näher

2024 - Schweriner Residenzensemble deutscher Kandidat für UNESCO-Welterbe

Seit 2000 laufen die Bemühungen, 2014 war ein wichtiger Meilenstein geschafft: Das Schweriner Residenzensemble wurde von der Kultusministerkonferenz (KMK) auf die deutsche Vorschlagsliste (tentative list) für zukünftige Bewerbungen gesetzt. Zum 1. Februar 2023 erfolgte die fristgerechte Abgabe der vollständigen Antragsunterlagen beim UNESCO-Welterbezentrum in Paris. Derzeit läuft die Evaluierungsphase durch ICOMOS, International Council on Monuments and Sites. Im Jahr 2024 entscheidet das UNESCO-Welterbe-Komitee über den Schweriner Antrag.

UNESCO-Welterbe

Vor 50 Jahren – am 16. November 1972 – verabschiedete die UNESCO die Konvention zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt.  Aus der Erwägung, "dass Teile des Kultur- oder Naturerbes von außergewöhnlicher Bedeutung sind und daher als Bestandteil des Welterbes der ganzen Menschheit erhalten werden müssen", wie es in der Präambel der Welterbekonvention heißt, bildete die UNESCO die "Liste des Welterbes". Diese Liste beinhaltet mittlerweile  über 1100 Denkmäler aus 168 Ländern (Stand 2023).
Bis heute haben sich dem international bedeutsamen Übereinkommen der Völkergemeinschaft zum Schutz ihres kulturellen und natürlichen Erbes 195 (Stand 2023) Staaten angeschlossen. Sie haben sich dazu verpflichtet, die sich innerhalb ihrer Grenzen befindenden Welterbestätten zu schützen und für kommende Generationen zu bewahren. Diese Mitgliedstaaten haben die Möglichkeit, neue Stätten vorzuschlagen, die daraufhin in einem zwischenstaatlichen Komitee der UNESCO geprüft werden.

Ein Residenzensemble von herausragender kultureller Bedeutung

2007 beschloss der Landtag Mecklenburg-Vorpommern, eine Bewerbung für die Aufnahme des Residenzensembles Schwerin in die UNESCO-Welterbeliste zu unterstützen. Drei Jahre später – am 07. September 2010 – verpflichteten sich der Landtag, die Landesregierung und die Stadt Schwerin, gemeinsam auf eine erfolgreiche Antragstellung hinzuarbeiten. Der schließlich von Dr. Christian Ottersbach erarbeitete Antrag zur Aufnahme in die deutsche Tentativliste wurde im Juni 2012 bei der Kultusministerkonferenz eingereicht. Mit der Aufnahme auf die deutsche Tentativliste begann 2014 die intensive Arbeit am Nominierungsdossier: belgeitet von wissenschaftlichen Tagungen, Fachkonferenzen und Sitzungen des wissenschaftlichen Beirates setzte man sich eingehend mit den umfangreichen Fragenstellungen auseinander. Schließlich legte die Landeshauptstadt Schwerin 2022 die Antragsunterlagen, im Wesentlichen ausgearbeitet von Sandra Kaiser, Juliane Schmidt, Dr. Paul Sigel, Dr. Tilo Schöfbeck und Anja Walther, in Zusammenarbeit mit den zuständigen Fachbehörden, vor. 

Welterbe-Kriterien

Eine Welterbestätte muss einen herausragenden universellen Wert (outstanding universal value = OUV) besitzen, welcher von Authentizität und Integrität geprägt ist.

Die historische Echtheit des Schweriner Wahrzeichens zeigt sich in der über 1000 Jahre andauernden Tradition als politisches Zentrum. Bereits im Frühmittelalter stand an der Stelle des heutigen Baus eine slawischer Fürstenburg. In den folgenden Jahrhunderten war das Schloss Sitz der Mecklenburger Herzöge und Großherzöge, bis Ende des 20. Jahrhunderts der Landtag Mecklenburg-Vorpommern einzog.
Entscheidend ist außerdem, dass Bauwerk und Umgebung nahezu unversehrt erhalten geblieben sind. Es gab kaum Verluste durch Zerstörungen im und nach dem Zweiten Weltkrieg und die historischen Sichtbezüge sind auch heute noch erlebbar.

Neben diesen übergeordneten Vorgaben muss außerdem mindestens eines von zehn UNESCO-Kriterien erfüllt sein – für das Schweriner Residenzensemble treffen sogar zwei dieser Anforderungen zu:

Das Ensemble ist ein in einzigartiger Weise geschlossen erhalten gebliebenes Zeugnis monarchischer Tradition und erfüllt somit das Kriterium III, eine kulturelle Traditionzu repräsentieren. Zahlreiche Verweise auf die eigene über 1000-jährige Geschichte der Dynastie des Hauses Mecklenburg-Schwerin wurden beim Ausbau der Residenzstadt im 19. Jahrhundert in der Architektur inszieniert. Auch ist das Schweriner Thronsaalappartement beispielsweise einzigartig in Europa, da es das letzte vollständig erhaltene im europäischen Raum ist.

 

Auch das Kriterium, ein hervorragendes Beispiel eines architektonischen Ensembles, der einen bedeutenden Abschnitt der Menschheitsgeschichte zu sein, erfüllt das Ensemble in Schwerin: Es zeigt die "Funktionen und Nutzungen einer [...] Residenz im Zeitalter von Revolution und Restauration" (Auszug aus dem Antrag an die Kultusministerkonferenz). Die Architektur zeigt das Bestreben der Großherzöge, ihre Herrschaft durch Gottesgnadentum und Tradition zu legitimieren. Die enge Verbindung zwischen gebautem und natürlichem Raum sowie die Einbettung des Residenzensembles in die Seenlandschaft versinnbildlicht außerdem die romantische Landschaftsauffassung: Die Natur wird zu einem idealisierten Raum.

Juli 2016

Website bündelt Informationen rund um die Schweriner Welterbebewerbung

Auf der 2016 eingerichteten Website www.welterbe-bewerbung-schwerin.de finden Sie fortan alle Informationen rund um die Bewerbung für die Aufnahme in die UNESCO-Welterbe-Liste, aktuelle Mitmachaktionen, Hintergründe und Terminhinweise.

01.06.2016

Präsentation des Schweriner Residenzensembles in der Vertretung des Landes M-V beim Bund

Mit der Aufnahme des Schweriner Residenzensembles in die deutsche Tentativliste geht es im Bewerbungsprozeß nun um die Erstellung des Nominierungsdossiers, aber auch um die Vermittlung des Anliegens.

Bei einer Veranstaltung in der Landesvertretung Mecklenburg-Vorpommerns in Berlin warben die drei institutionellen Partner - Landeshauptstadt Schwerin, Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur M-V und der Landtag M-V - sowie der Welterbe Schwerin Förderverein e.V. für das große Vorhaben. Lesen Sie mehr 

15.04.2016

Die zwei Seiten eines Welterbe-Titels: Wie lassen sich Kulturtourismus und Denkmalschutz verbinden? Schlossgespräch suchte nach Antworten

Der Ort dafür hätte kaum passender gewählt sein können. Im prunkvollen Thronsaal des Schweriner Schlosses zeigt sich das historische Erbe der Stadt von einer seiner schönsten Seiten. Rund 200.000 Gäste bestaunen ihn jährlich bei ihrem Rundgang durchs Schloss. 

Wer heute in Mecklenburg-Vorpommern auf Kulturreise geht, der kommt auch am Schweriner Residenzensemble, „einem Zeugnis der letzten Blüte höfischer Kultur“, nicht vorbei. „Um all das zu erhalten, wird viel getan“, betonte Sylvia Bretschneider. In den vergangenen 20 Jahren habe es kaum ein Jahr gegeben, in dem das Schloss nicht an mindestens einer Stelle eingerüstet gewesen sei. Denn: „Mit dem Erbe kommt auch die Verpflichtung, dieses zu erhalten.“ Und zu vermitteln. „Hier liegt noch einiges vor uns.“ So werde gegenwärtig die Ausstellung im Schlossmuseum neu konzipiert, verstärkt digital gedacht und „an einem gemeinsamen Internetauftritt für alle Partner“ gearbeitet, um die Bewerbung Schwerins noch besser in die Öffentlichkeit zu tragen. Über allem stehe jedoch der Gedanke der Nachhaltigkeit – sowohl für den Kulturtourismus, als auch für das Welterbe selbst.

Ein Bewusstsein, das Prof. Dr. Jörg Haspel sicher gern hörte. Als Präsident des Deutschen Nationalkomitees von ICOMOS, dem Internationalen Rat für Denkmalpflege, begleitet er viele Welterbestätten auf ihrem Weg dahin. Natürlich stehe für Denkmalschützer wie ihn die Erhaltung der historischen Stätten an erster Stelle. Das mache sie aber nicht zu Gegnern von Kulturtourismus. Er betrachte sie viel mehr als „Korrektiv“, dem es darum gehe, ein richtiges Maß zwischen Erleben und Erhalten zu finden. „Die Basis für jeden Kulturtourismus ist, dass Kultur erhalten bleibt.“

Hier können Sie die Begleitpublikation zum Schlossgespräch einsehen.

22./23.10.2015

Erste Welterbetagung in Schwerin

Viele neue Impulse und die Bestärkung, mit dem bisher Erarbeiteten auf dem richtigen Weg zu sein – das hat die 1. Schweriner Welterbe-Tagung ergeben.

Auf der Welterbe-Tagung, die von der Landeshauptstadt Schwerin organisiert und durch das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur und den Landtag M-V gefördert wurde, kamen am 22. und 23. Oktober 2015 etwa 100 Teilnehmer zusammen, um über den Fortgang der Schweriner Bewerbung zu beraten.

Der Ablauf des Bewerbungsprozesses beim UNESCO World Heritage Center in Paris sieht nun vor, Vergleichsstudien mit ähnlichen Gebäudeensembles auf internationaler Ebene anzufertigen, um die Potentiale der eigenen Bewerbung zu schärfen. Außerdem wurde empfohlen, die Möglichkeiten für eine Bewerbung in der Kategorie „Kulturlandschaft“ zu prüfen, denn diese Kategorie ist im Verzeichnis des Welterbes noch unterrepräsentiert. Wie Prof. Dr. Marie-Theres Albert, UNESCO-Chair in Heritage Studies der BTU Cottbus/Senftenberg, hervorhob, dominieren europäische Kulturstätten die Welterbeliste, so dass Einschreibungen solcher Bewerbungen zugunsten einer global ausgewogenen Liste zurückgestellt werden. Die 1994 verabschiedete „Global Strategy“ der UNESCO sieht daher vor, gezielt Lücken auf der Liste zu schließen – inwiefern das Residenzensemble Schwerin eine solche Lücke ausfüllt, sollte nun erarbeitet werden, so die Empfehlung.  

 

Archäologie im Schlossinnenhof

Im Zusammenhang mit dem Bau einer Trasse für einen begehbaren Medienkanal informiert eine umfangreiche Ausstellung des Landesamtes für Kultur und Denkmalpflege Mecklenburg-Vorpommern über die Grabungen im Innenhof des Schweriner Schlosses.

UNESCO-Welterbe

Die von der UNESCO geführte Liste des Welterbes umfasst zurzeit 1223 Denkmäler in 168 Ländern, mit 54  Welterbestätten ist Deutschland bereits vertreten (Stand 2024). Mehr dazu finden Sie auf der Internetseite der Deutschen UNESCO-Kommission.