Bürgerbeauftragter des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Unbürokratische Hilfe
Der Landtag wählt auf die Dauer von sechs Jahren den Bürgerbeauftragten oder die Bürgerbeauftragte für das Land Mecklenburg-Vorpommern. Dieser berät und unterstützt die Bürgerinnen und Bürger bei der Wahrung ihrer Rechte gegenüber der Landesregierung und den Trägern der öffentlichen Verwaltung im Lande und berät und unterstützt Hilfesuchende auch in sozialen Angelegenheiten. Hierzu gehören insbesondere auch die Belange der Menschen mit Behinderungen.
Der Bürgerbeauftragte ist in der Ausübung seines Amtes unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen. Er wird auf Antrag von Bürgern, auf Anforderung des Landtages, des Petitionsausschusses, der Landesregierung oder von Amts wegen tätig.
Der Bürgerbeauftragte des Landes Mecklenburg-Vorpommern ist seit März 2024 Dr. Christian Frenzel. Herr Dr. Frenzel wurde im Februar 2024 mit mehrheitlichem Beschluss vom Landtag gewählt.
Wenn Sie mehr über die Tätigkeit des Bürgerbeauftragten wissen wollen, dann besuchen Sie ihn bitte auf seiner eigenen Internetpräsentation: