Der Ältestenrat
Der Ältestenrat des Landtages besteht aus dem Landtagspräsidenten, den beiden Vizepräsidenten und je einem Vertreter der Fraktionen. Zumeist handelt es sich dabei um den Parlamentarischen Geschäftsführer.
Aufgaben des Ältestenrates
Der Ältestenrat unterstützt den Präsidenten bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben. Er soll im Besonderen eine Verständigung zwischen den Fraktionen über den Arbeitsplan des Landtages und über die Besetzung der Stellen der Ausschussvorsitzenden und ihrer Stellvertreter herbeiführen. Das Gremium erörtert die Entwürfe der Tagesordnung für die Plenarsitzungen und bespricht alle grundlegenden Entscheidungen in Bezug auf die Abgeordneten sowie die Arbeits- und Verwaltungsabläufe im Parlament. Der Entwurf des Landtags-Haushaltsplans wird ebenfalls im Ältestenrat beraten. Entscheidungen zur Landtagsverwaltung, zu Sachverhalten, die Verhaltensregeln für die Mitglieder des Landtages betreffen oder die Fraktionen des Landtages in ihrer Gesamtheit berühren, trifft der Präsident im Benehmen mit dem Ältestenrat.
Einberufung
Der Präsident beruft den Ältestenrat ein und leitet seine Verhandlungen. Die Sitzungen des Ältestenrates sind nicht öffentlich. Der Ältestenrat muss durch den Landtagspräsidenten einberufen werden, wenn eine Fraktion dies unter Angabe der Gründe verlangt.
Zusammensetzung
Dem Ältestenrat der 8. Wahlperiode gehören aktuell an:
Birgit Hesse | Präsidentin des Landtages |
Beate Schlupp | 1. Vizepräsidentin des Landtages |
Elke-Annette Schmidt | 2. Vizepräsidentin des Landtages |
Philipp da Cunha | Parlamentarischer Geschäftsführer der SPD-Fraktion |
Sebastian Ehlers | Parlamentarischer Geschäftsführer der CDU-Fraktion |
Thore Stein | Parlamentarischer Geschäftsführer der AfD-Fraktion |
Torsten Koplin | Parlamentarischer Geschäftsführer der Fraktion DIE LINKE |
Jutta Wegner | Parlamentarische Geschäftsführerin der Fraktion Bündnis90/DIE GRÜNEN |
David Wulff | Parlamentarischer Geschäftsführer der FDP-Fraktion |