Die Präsidentin und Vizepräsidentinnen des Landtages
Die Landtagspräsidentin ist die oberste Repräsentantin des Landtages. Sie und ihre Stellvertreter - die Vizepräsidenten - werden zu Beginn einer Legislaturperiode vom Plenum gewählt.
Wahl der Landtagspräsidentin und Vizepräsidentinnen
Spätestens 30 Tage nach der Wahl tritt der Landtag zu seiner konstituierenden Sitzung zusammen. Diese Sitzung wird vom Alterspräsidenten - dem künftig dienstältesten Abgeordneten - geleitet.
In dieser ersten Sitzung der neuen Wahlperiode wählt der Landtag in geheimer Wahl ohne Aussprache den Parlamentspräsidenten. Traditionell schlägt die stärkste Fraktion eines ihrer Mitglieder für dieses Amt vor. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält.
Auch die Vizepräsidentinnen wählt der Landtag geheim und in getrennten Wahlhandlungen für die Dauer der Wahlperiode.
Derzeitige Landtagspräsidentin ist Birgit Hesse (SPD). Ihre Stellvertreter sind die Vizepräsidentinnen Beate Schlupp (CDU) und Elke-Annette Schmidt (DIE LINKE).
Aufgaben der Präsidentin des Landtages
- Die Präsidentin führt die Geschäfte des Landtages und fördert seine Arbeiten.
- Sie übt das Hausrecht und die Ordnungsgewalt im Landtag aus.
- Die Präsidentin vertritt das Land in allen Rechtsgeschäften und Rechtsstreitigkeiten des Landtages.
- Sie leitet nach Maßgabe der Geschäftsordnung die Verhandlungen gerecht und unparteiisch. Sie wahrt die Würde und die Rechte des Hauses.
Unterstützt und vertreten wird die Präsidentin in ihrer Arbeit durch die Vizepräsidentinnen und den Ältestenrat.