Landtag Mecklenburg-Vorpommern. Direkt zum Hauptinhalt dieser Seite.Zum Randinhalt dieser Seite.

zum Seitenanfang zum Seitenanfang

Willkommen auf der Seite des 1. Parlamentarischen Untersuchungsausschusses der 8. Wahlperiode zur Aufklärung der NSU-Aktivitäten sowie weiterer militant rechter und rechtsterroristischer Strukturen in Mecklenburg-Vorpommern (PUA NSU II/Rechtsextremismus)!

Ich freue mich über Ihr Interesse an unserer Arbeit.

Der Untersuchungsausschuss setzt die Arbeit des NSU-Untersuchungsausschusses der vergangenen Wahlperiode fort. Er beleuchtet unter anderem die Aktivitäten des NSU in Mecklenburg-Vorpommern und dessen mögliche Unterstützungsnetzwerke sowie die Arbeit der Sicherheitsbehörden in unserem Land. Gleichzeitig ist es das Ziel, weitere militant rechte Strukturen aufzuklären. Die zentrale Frage lautet dabei, welche Erkenntnisse den hiesigen Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden vorlagen oder hätten vorliegen müssen und welche konkreten Maßnahmen ergriffen wurden.

Dem Untersuchungsausschuss ist aufgegeben, auf Grundlage seiner Erkenntnisse Empfehlungen für Struktur, Zusammenarbeit und Befugnisse der Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden zu erarbeiten. Er stärkt damit die demokratische Zivilgesellschaft und die Prävention gegen Rechtsextremismus und trägt dazu bei, dass Rassismus, Rechtsextremismus und Gewalt der Nährboden entzogen wird und sich unsere Gesellschaft stattdessen durch Toleranz, eine starke Demokratie und Frieden auszeichnet.

Auf unserer Internetseite erhalten Sie im Rahmen der geltenden Vorschriften fortlaufend Informationen über die Arbeit des Untersuchungsausschusses. Sie können hier die Tagesordnung der Ausschusssitzungen abrufen, sich über die Ausschussmitglieder und über die geplanten Anhörungen informieren.

Das Ausschusssekretariat erreichen Sie über die nebenstehenden Kontaktdaten.

Martina Tegtmeier, MdL

Ausschuss blickt auf ein intensives und arbeitsreiches Jahr 2024 zurück

Der Untersuchungsausschuss NSU II/Rechtsextremismus vernahm in den vergangenen drei Sitzungen sechs weitere Zeugen und schloss seine Beweisaufnahme damit für dieses Jahr ab.

Am 18. November 2024 befragte der Ausschuss zunächst den ehemaligen Leiter des Landeswasserschutzpolizeiamts. Als Mitglied einer Arbeitsgruppe im LKA M-V, die nach den Ereignissen rund um das Nordkreuz-Netzwerk eingesetzt worden war, berichtete er dem Ausschuss über die Umgestaltung der Schießausbildung und des einsatzbezogenen Trainings. Ein weiterer Zeuge war bis 2008 unmittelbarer Vorgesetzter des Nordkreuz-Protagonisten Marko G. und weiterer Personen, bei denen in späteren Ermittlungen eine Beteiligung am Nordkreuz-Netzwerk festgestellt wurde. Um 2008 aufkommende Hinweise auf eine für einen Landesbeamten problematische Einstellung des G. hätten sich in den dazu geführten Gesprächen damals nicht verdichtet, gab der Zeuge an. Der Zeuge beantwortete auch Fragen zu den sogenannten „Special Forces Workshops“ auf einem Schießplatz in Güstrow aus, die das LKA M-V gemeinsam mit dem Schießplatzbetreiber Frank T. ausrichtete.

In der 82. Sitzung am 25. November 2024 vernahm der Ausschuss einen weiteren ehemaligen Vorgesetzten von Marko G., der dem Ausschuss auch über seinen Beitrag zur Aufarbeitung der Geschehnisse durch die SEK-Expertenkommission sowie bei der Unterstützung der Bundesanwaltschaft im Ermittlungsverfahren gegen die Beschuldigten Haik J. und Jan Hendrik H. sowie den internen Ermittlungen der EG „Hai“ berichtete. Ein weiterer Zeuge skizzierte die Herausforderungen für die Führungsebene, den „Betriebsfrieden“ in den Spezialeinheiten während der Ermittlungen zum Nordkreuz-Komplex aufrecht zu erhalten.

In der 84. Sitzung am 2. Dezember 2024 befragte der Ausschuss den ehemaligen Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Heinz Fromm, der 2019 den Vorsitz der unabhängigen Expertenkommission zur Untersuchung der Spezialeinheiten übernommen hatte. Gegenstand der Befragung war vor allem der Abschlussbericht der SEK-Kommission, der sich mit möglichen Ursachen rechter Umtriebe in den Spezialeinheiten Mecklenburg-Vorpommerns und mit Ansätzen zu deren Vorbeugung beschäftigt. Ein weiterer Zeuge, Fallanalytiker aus München, gab dem Ausschuss Auskunft über die zu Nordkreuz-Protagonisten erstellten Risikoanalysen des LKA M-V.

 

Der Ausschuss beendet damit ein intensives und arbeitsreiches Jahr 2024. Er wird seine Beweisaufnahme am 13. Januar 2025 mit der Befragung von zwei Staatsanwältinnen im Nordkreuz-Komplex fortsetzen.

PUA befasst sich detaillierter mit Nordkreuz-Protagonisten

In der 76. und in der 78. Sitzung vernahm der Untersuchungsausschuss NSU II/Rechtsextremismus vier Zeuginnen und Zeugen zum Umgang des Landeskriminalamtes Mecklenburg-Vorpommern mit verschiedenen Nordkreuz-Protagonisten.

In seiner 76. Sitzung am 28. Oktober 2024 erläuterte der ehemalige Leiter der Polizeiinspektion Ludwigslust, dass er die Leitung des LKA M-V bereits im Jahr 2009 über eine mutmaßlich rechte Einstellung des Marko G.in Kenntnis gesetzt habe. Er gab dem Ausschuss insbesondere Auskunft über die Reaktionen und Konsequenzen seitens der LKA-Führung.

Als weitere Zeugin vernahm der Ausschuss eine LKA-Beamtin, die an der Erstellung von Risikoanalysen zu bestimmten Nordkreuz-Protagonisten beteiligt war. Sie erläuterte die Methodik und berichtete über die Zusammenarbeit mit der Operativen Fallanalyse in Bayern. In der 78. Sitzung am 4. November 2024 führte der Ausschuss die Vernehmung der Zeugin zu den Details der Risikoanalysen in nicht öffentlicher Sitzung fort.

Auch der Abgeordnete Bernd Lange (SPD) wurde vom Ausschuss am 4. November 2024 als Zeuge befragt, der über seine Erfahrungen als ehemaliger Polizeibeamter mit Marko G. berichtete. Der Zeuge Ingolf Mager, damaliger LKA-Direktor gab dem Ausschuss schließlich Auskunft über den polizeiinternen Umgang mit den Mitteilungen über Marko G. und sagte auch zu den o. g. Risikoanalyen aus.

 

In einer Sondersitzung am 18. November 2024 setzt der Untersuchungsausschuss die Beweisaufnahme mit zwei Zeugenvernehmungen fort.

PUA befasste sich weiter mit internen Ermittlungen im LKA M-V

Am 14. Oktober 2024 vernahm der PUA NSU II/Rechtsextremismus in seiner 74. Sitzung zwei weitere Zeugen der EG „Hai“, die im LKA M-V gegen Nordkreuz-Beteiligte ermittelten.

Der erste Zeuge war als Sachbearbeiter der EG „Hai“ und später im Dezernat 46 „Interne Ermittlungen“ maßgeblich mit der Auswertung der digitalen Asservate beschäftigt und verfasste Sachstandberichte, die die Ermittlungsarbeit des LKA M-V dokumentierten. Er berichtete dem Ausschuss u. a. von bilateralen Chats zwischen Nordkreuz-Beteiligten, die von NS-verherrlichenden und menschenfeindlichen Inhalten geprägt gewesen seien sowie von den Munitions- und Waffenfunden. Weiterführendes zur Rolle des Schießplatzes in Güstrow konnte der Ausschuss nicht hinterfragen, da Verfahren gegen zentrale Beteiligte noch nicht abgeschlossen sind.

Der zweite Zeuge war als Sacharbeiter und später als Leiter des Dezernats 46 für die Ermittlungsführung zuständig. Er berichtete beispielsweise von einem Betrugsverfahren u. a. gegen einen ehemaligen SEK-Beamten und Nordkreuz-Beteiligten, das die Beschaffung einer „Ramme“ für das SEK zum Gegenstand hatte.

In der anschließenden 75. Sitzung zur Beratung beschloss der Ausschuss die Vernehmung eines weiteren Zeugen und beriet über die zwischenzeitlich eingegangenen, weiteren Akten zum Nordkreuz-Komplex.

Nach den Herbstferien, am 28. Oktober 2024, folgt die Vernehmung von zwei weiteren Zeugen, von denen sich der Ausschuss weitergehende Erkenntnisse über den Nordkreuz-Protagonisten Marko G. erwartet.

19.09.2024

Nordkreuz-Netzwerk: PUA beleuchtet Ermittlungen im LKA M-V

Am 9. und 16. September 2024 vernahm der Ausschuss drei Zeugen, die im LKA M-V mit Ermittlungen gegen Nordkreuz-Beteiligte befasst waren.

In seiner 70. Sitzung vernahm der Ausschuss eine ehemalige LKA-Beamtin, die im Sommer 2017 Leiterin des Dezernats für die Auswertung politisch motivierter Straftaten und später auch Leiterin des Dezernats für Ermittlungen im Bereich Rechtsextremismus in der Abteilung „Polizeilicher Staatsschutz“ war. Die Tätigkeit der beiden Dezernate fokussierte die (logistische) Unterstützung des Bundeskriminalamts bei den Ermittlungen des Generalbundesanwalts (GBA) gegen Haik J. und Jan Hendrik H. wegen des Verdachts der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat nach § 89a StGB.

In seiner 72. Sitzung am 16.09.2024 vernahm der Ausschuss den ehemaligen Leiter der EG „Hai“ bzw. des Dezernates 44 im Landeskriminalamt Mecklenburg-Vorpommern und einen dortigen Sachbearbeiter. Die (ehem.) Beamten erläuterten den Umfang der eigenen Ermittlungen des LKA M-V gegen Nordkreuz-Beteiligte, bei denen Asservate wie Chats und beschlagnahmte Munition ausgewertet wurden. Die EG „Hai“ habe in diesem Zusammenhang mehrere Versuche unternommen, den GBA und später auch die Generalstaatsanwaltschaft in Rostock davon zu überzeugen, die Sachverhalte zu Jan Hendrik H. und Haik J. sowie zu Marko G. und seinen Kollegen zusammenzuführen. Das sei nicht aufgegriffen worden.

Am 14. Oktober 2024 soll ein weiterer Sachbearbeiter der EG „Hai“ sowie der Leiter des Dezernat 46 „Interne Ermittlungen“, in dem die EG „Hai“ später aufging, gehört werden.

16.07.2024

Untersuchungsausschuss geht in die Sommerpause

Am 1. Juli 2024 führte der PUA NSU II/Rechtsextremismus in seiner 68. Sitzung die vorerst letzte Beweisaufnahme vor der Sommerpause durch. Als Zeugen waren der ehemalige LKA-Direktor Ingolf Mager sowie ein BKA-Beamter geladen.

Ingolf Mager leitete das Landeskriminalamt (LKA) Mecklenburg-Vorpommern von 2010 bis 2019 und sagte umfassend zu den landespolizeilichen Maßnahmen im Zusammenhang mit dem GBA-Ermittlungsverfahren gegen den damaligen Rechtsanwalt H. und den Polizeibeamten J. sowie den (polizeiinternen) Ermittlungen im Zusammenhang mit dem Nordkreuz-Komplex, der sich unter anderem bis ins hiesige Sondereinsatzkommando (SEK) hinein erstreckte, aus. Dabei berichtete er auch über organisatorische Anpassungen, die derartigen Umtrieben in der Landespolizei künftig entgegenwirken sollen. Aufgrund der wichtigen Stellung des Zeugen sowie seines umfassenden Wissens zum Nordkreuz-Komplex und dessen polizeilicher Aufarbeitung wird der Ausschuss seine Vernehmung in einer der kommenden Sitzungen fortsetzen.

Als letzten Zeugen vor der Sommerpause vernahm der Ausschuss einen weiteren BKA-Beamten, der in die Ermittlungen des Generalsbundesanwaltes gegen H. und J. wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat nach § 89a StGB involviert war. Dabei fokussierte der Ausschuss unter anderem auf mögliche Informationsabflüsse in der Ermittlungsarbeit aufgrund der Beteiligung von Polizeibeamten im Nordkreuz-Netzwerk.

 

Die nächste öffentliche Sitzung findet nach der Sommerpause am 9. September 2024 statt. Hierzu werden voraussichtlich eine LKA-Beamtin, die ehemals als Leiterin des Dezernats 31, Auswertung Rechtsextremismus, tätig war, sowie ein LKA-Beamter aus dem Dezernat 32, Ermittlungen Rechtsextremismus, geladen.

Untersuchungsausschuss setzt die Beweisaufnahme mit der Vernehmung von zwei Ermittlern fort

In seiner 66. Sitzung am 24. Juni 2024 vernahm der Untersuchungsausschuss NSU II/Rechtsextremismus zwei Polizeibeamte, die zum einen auf Bundesebene und zum anderen auf Landesebene mit den Ermittlungen im Nordkreuz-Komplex befasst waren.

Der erste Zeuge leitete im Auftrag des Generalbundesanwaltes die Ermittlungen im Bundeskriminalamt zu den Beschuldigten Haik J. und Jan Hendrik H. und arbeitete dabei mit den Behörden in Mecklenburg-Vorpommern zusammen. Der zweite Zeuge zeichnete als damaliger Leiter des Dezernats 32 im LKA M-V für die Ermittlungsunterstützung des BKA in dem genannten Verfahren verantwortlich.

 

Am kommenden Montag, den 1. Juli 2024, setzt der Untersuchungsausschuss die Beweisaufnahme mit der Vernehmung von zwei weiteren Zeugen fort. Vernommen wird einerseits der ehemalige Direktor des Landeskriminalamts M-V, Ingolf Mager. Zudem wird ein weiterer BKA-Beamter befragt, der ebenfalls in die Ermittlungen gegen die beiden Beschuldigten H. und J. eingebunden war.

Untersuchungsausschuss vernahm zwei Bundesanwälte

Am 3. Juni 2024 vernahm der Untersuchungsausschuss NSU II/Rechtsextremismus in seiner 64. Sitzung zwei Bundesanwälte, die im Ermittlungsverfahren des Generalbundesanwalts (GBA) gegen zwei Nordkreuz-Mitglieder tätig waren.

Beide Zeugen arbeiteten als Bundesanwälte beim Bundesgerichtshof im genannten Ermittlungsverfahren gegen Haik J. und Jan Hendrik H. aus Mecklenburg-Vorpommern im Nordkreuz-Komplex. Sie gaben dem Ausschuss Auskunft über Ausgangspunkt sowie Ablauf des Ermittlungsverfahrens und begründeten, warum keine weiteren, ebenfalls im Nordkreuz-Netzwerk beteiligten Personen mit in das Verfahren übernommen worden sind. Darüber hinaus führten sie Gründe an, die den GBA letztendlich zu einer Einstellung des Verfahrens bewegten.

 

Die Beweisaufnahme wird in der kommenden Sitzung am Montag, 24. Juni 2024, mit der Vernehmung weiterer Zeugen zum Nordkreuz-Komplex fortgesetzt. Vernommen wird zum einen ein BKA-Beamter, der maßgeblich an den Ermittlungen des Bundeskriminalamts im Auftrag des GBA. im oben genannten Verfahren beteiligt war. Zum anderen vernimmt der Ausschuss den ehemaligen Leiter des für die Ermittlungen zum Rechtsextremismus zuständigen Dezernats 32 im LKA M-V. Er sagte bereits als Zeuge im NSU-Komplex aus, da er ebenfalls als Teil der BAO „TRIO M-V“ an den Ermittlungen nach der Selbstenttarnung des NSU-Kerntrios im LKA M-V beteiligt gewesen ist.

PUA NSU II/Rechtsextremismus holt Sachverständigenanhörungen nach

In seiner 62. Sitzung am 27. Mai 2024 hörte der Untersuchungsausschuss NSU II/Rechtsextremismus zwei Sachverständige zum Umgang mit Betroffenen der Straftaten des NSU, deren Anhörung ursprünglich in der Sitzung am 8. April 2024 stattfinden sollte.

Für die Arbeit des Ausschusses ist auch der behördliche Umgang mit Betroffenen und Hinterbliebenen der NSU-Straftaten von Bedeutung. Dazu wurde zum einen die Sachverständige Heike Kleffner gehört, die als Geschäftsführerin des Verbands der Beratungsstellen für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt e. V. umfangreich zu dem behördlichen Umgang mit Betroffenen (rechtsextremer) Gewalttaten und den Rechten von Betroffenen ausführte. Drüber hinaus berichtete die Sachverständige Prof. Barbara John dem Ausschuss auch über den Umgang der Behörden mit den Hinterbliebenen von Mehmet Turgut während und nach den polizeilichen Ermittlungen. Die Ombudsfrau der Bundesregierung für die Opfer und Hinterbliebenen des NSU schilderte sie, mit welchen Herausforderungen sich die Betroffenen bis heute konfrontiert sehen.

 

In der kommenden Sitzung am Montag, 3. Juni 2024, setzt der Ausschuss seine Beweisaufnahme mit der Vernehmung von zwei Zeugen zum Nordkreuz-Komplex fort. Dazu sind zwei Bundesanwälte geladen, die am Ermittlungsverfahren des Generalbundesanwalts gegen die Nordkreuz-Beteiligten Haik J. und Jan Hendrik H. mitgearbeitet haben.

Nordkreuz-Netzwerk: PUA NSU II/Rechtsextremismus steigt mit zwei Sachverständigenanhörungen thematisch ein

In seiner 61. Sitzung am 15. April 2024 setzte der Untersuchungsausschuss NSU II/Rechtsextremismus seine Arbeit mit dem Untersuchungskomplex Nordkreuz fort. Journalist und Autor Dirk Laabs sowie Soziologie Prof. Dr. Matthias Quent legten Hintergründe zum Nordkreuz-Netzwerk und Kontinuitäten von Rechtsterrorismus in Deutschland dar.

Dirk Laabs führte zur Struktur und zu den Verbindungen des Nordkreuz-Netzwerks in Mecklenburg-Vorpommern und darüber hinaus aus. Prof. Dr. Matthias Quent von der Hochschule Magdeburg-Stendal erklärte aus wissenschaftlicher Perspektive die theoretischen Grundlagen von Rechtsextremismus und Rechtsterrorismus in Deutschland sowie dessen Kontinuitäten. Dabei ging er im Speziellen auch auf Tag X-Szenarien ein und erläuterte die ideologischen Hintergründe des Nordkreuz-Netzwerks.

 

Die nächste öffentliche Sitzung des Untersuchungsausschusses findet am Montag, 27. Mai 2024, statt. Hier wird sich der Ausschuss noch einmal mit dem NSU-Komplex befassen und die Anhörungen der Sachverständigen Prof. Barbara John und Heike Kleffner nachholen.

PUA NSU II/Rechtsextremismus beschloss weitere Zeugenvernehmungen

Die Anhörungen von zwei Sachverständigen zum behördlichen Umgang mit Betroffenen rechtsextremer Gewalt sind ausgefallen.

Die für diesen Montag, den 8. April 2024, geplanten Sachverständigenanhörungen sind kurzfristig ausgefallen. Ein Ersatztermin steht bislang noch nicht fest.

So hat der PUA NSU II/Rechtsextremismus diese Woche in seiner 59. Sitzung lediglich eine Beratungssitzung durchgeführt und die Vernehmung weiterer Zeuginnen und Zeugen im Zusammenhang mit dem Nordkreuz-Komplex beschlossen.

 

Der Untersuchungsausschuss setzt die Beweisaufnahme in der kommenden Woche am Montag, den 15. April 2024, mit der Anhörung von zwei Sachverständigen fort, die dem Ausschuss über das Nordkreuz-Netzwerk Auskunft geben sollen. Dazu wurden der Journalist und Autor Dirk Laabs sowie der Soziologe Prof. Dr. Matthias Quent eingeladen.

PUA NSU II/Rechtsextremismus setzte die Beweisaufnahme fort

In den vergangenen Sitzungen im Februar und März setzte der Parlamentarische Untersuchungsausschuss die Beweisaufnahme mit insgesamt fünf Zeugenvernehmungen fort.

In seiner 53. Sitzung am 19. Februar 2024 sowie seiner 55. Sitzung am 26. Februar 2024 hat der Untersuchungsausschuss drei Mitarbeiter des Landesamts für Verfassungsschutz vernommen – darunter auch den ehemaligen Referatsleiter für Rechtsextremismus und stellvertretenden Abteilungsleiter Mi. Fl., der bereits zum dritten Mal vor dem Ausschuss als Zeuge aussagte. Die Zeugenvernehmungen konzentrierten sich dabei auf den NSU-Komplex.

Auch in der darauffolgenden 57. Sitzung am 4. März vernahm der PUA NSU II/Rechtsextremismus einen Mitarbeiter des Landesverfassungsschutzes, der Ende der 90er-Jahre als Quellenführer tätig war und u. a. Angaben zur damaligen NPD machen konnte. Zudem folgte die Zeugenvernehmung eines weiteren ehemaligen Szeneangehörigen zur rechtsextremistischen Szene und zum möglichen Unterstützungsumfeld des NSU.

 

Der Untersuchungsausschuss setzt seine Arbeit nach den Osterferien in der Sitzung am 8. April mit der Anhörung von zwei Sachverständigen zum behördlichen Umgang mit Betroffenen fort.

26.02.2024

PUA NSU II/Rechtsextremismus gedenkt Mehmet Turguts

Am 25. Februar 2004 wurde Mehmet Turgut in Rostock-Toitenwinkel durch den Nationalsozialistischen Untergrund ermordet. Anlässlich seines 20. Todestages gedachte der Ausschuss Mehmet Turguts zu Beginn seiner 55. Sitzung am 26.02.2024.

Martina Tegtmeier, Vorsitzende des PUA NSU II/Rechtsextremismus:

„Am 25. Februar 2024 jährte sich der Mord an Mehmet Turgut durch den Nationalsozialistischen Untergrund zum 20. Mal. Seit zwei Jahrzehnten trauern die Hinterbliebenen um ihn. Seit 20 Jahren quält sie die Ungewissheit darüber, warum ausgerechnet ihr Sohn, Bruder und Freund in Rostock vom NSU ermordet wurde und ob es Helferinnen und Helfer vor Ort gab.

Wir halten fest, dass weder der NSU-Prozess noch unsere Arbeit hier im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss diese Fragen bisher zufriedenstellend beantworten konnten. Unser Vorgängerausschuss hat in der vergangenen Legislaturperiode zwar Versäumnisse bei den Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden festgestellt. Abgeschlossen ist der Aufarbeitungsprozess damit allerdings noch nicht. Unserer Verpflichtung als Parlamentarierinnen und Parlamentarier folgend werden wir deshalb intensiv weiterarbeiten und genau hinschauen, ob die Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden die richtigen Schlüsse aus den Lehren des NSU ziehen.“

29.01.2024

PUA NSU II/Rechtsextremismus startete ins Jahr 2024

Im Januar hat der Parlamentarische Untersuchungsausschuss die Beweisaufnahme mit den Vernehmungen von drei Zeugen, die zum NSU-Komplex aussagten, fortgesetzt.

In der 49. Sitzung am 8. Januar 2024 vernahm der Untersuchungsausschuss einen Mitarbeiter des Landesverfassungsschutzes zum Neonazi-Fanzine „Der Weisse Wolf“, in dem im Jahre 2002 eine Danksagung an den NSU abgedruckt war.

In der 51. Sitzung am 15. Januar 2024 befragte der Untersuchungsausschuss zwei ehemalige Szeneangehörige zu verschiedenen Aspekten rund um den NSU.

Der Untersuchungsausschuss setzt seine Arbeit nach den Winterferien am 19. Februar 2024 mit der Vernehmung weiterer Zeugen zum NSU-Komplex fort.

Die Novembersitzungen des PUA NSU II/Rechtsextremismus

In den beiden Novembersitzungen hat der Parlamentarische Untersuchungsausschuss insgesamt drei Zeugen vernommen, die zum NSU-Komplex ausgesagt haben.

In der 43. Sitzung am 20. November 2023 vernahm der Untersuchungsausschuss zwei Mitarbeiter des Landesverfassungsschutzes, die nach der Enttarnung des NSU-Kerntrios jeweils mit verschiedenen Facetten rund um den NSU befasst waren.

Darüber hinaus befragte der Untersuchungsausschuss in der 45. Sitzung am 27. November 2023 den ehemaligen Leiter des für die Ermittlungen zur „Politisch Motivierten Kriminalität – Rechts“ zuständigen Dezernats beim Landeskriminalamt Mecklenburg-Vorpommern.

In den anschließenden Beratungssitzungen hat der Untersuchungsausschuss die Vernehmung zweier weiterer Zeugen beschlossen, die ebenfalls zum NSU-Komplex aussagen sollen.

Der Ausschuss setzt seine Arbeit am kommenden Montag, den 4. Dezember 2023, unter anderem mit der Vernehmung des Bundesanwalts beim Bundesgerichtshof Jo. We. fort, der als Ermittler im NSU-Komplex tätig war.

Untersuchungsausschuss NSU II/Rechtsextremismus beendet sitzungsreichen Oktober

Mit insgesamt vier Zeugenvernehmungen beendete der Parlamentarische Untersuchungsausschuss einen sitzungsreichen Oktober. Zudem stattete der Ermittlungsbeauftragte Jerzy Montag dem Ausschuss Bericht über seine Ermittlungstätigkeit beim BKA.

In seiner 37. Sitzung am 2. Oktober 2023 hat der Untersuchungsausschuss zwei Verfassungsschutzmitarbeiter vernommen, die u. a. mit der Auswertung des Fanzines „Der Weisse Wolf“, insbesondere der Ausgabe Nr. 18, befasst waren.

In der 39. Sitzung am 16. Oktober 2023 vernahm der Untersuchungsausschuss eine Polizeibeamtin, die als Teil der Führungsgruppe in der BAO „Trio M-V“ tätig gewesen ist und u. a. dem Polizeiführer assistierte.

Als weiteren Zeugen vernahm der Ausschuss in seiner 41. Sitzung am 23.Oktober 2023 einen Mitarbeiter des Verfassungsschutzes, der beim Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) als Verbindungsbeamter für Mecklenburg-Vorpommern tätig ist. Er sagte u. a. zu der sogenannten NSU/NSDAP-CD aus.

In ergänzenden Beratungssitzungen fasste der Ausschuss Beschlüsse zur Vernehmung weiterer Zeugen, und zwar auch bereits zum „Nordkreuz“-Komplex. Der ermittlungsbeauftragte Sachverständige Jerzy Montag erstattete dem Ausschuss Bericht über seine Ermittlungstätigkeit beim BKA zum Thema „Nordkreuz“.

Am 20. November 2023 findet die nächste Sitzung zur Beweisaufnahme statt, in der zwei weitere Mitarbeitende des Verfassungsschutzes Mecklenburg-Vorpommern vernommen werden sollen.

18.09.2023

Untersuchungsausschuss NSU II/Rechtsextremismus nimmt nach der Sommerpause die Arbeit wieder auf

Mit der Vernehmung einer Beamtin und eines Beamten des Bundeskriminalamts (BKA) startete der Parlamentarische Untersuchungsausschuss NSU II/Rechtsextremismus am 11. September 2023 mit seiner 35. Sitzung in die kommenden Sitzungswochen.

Die Beamtin und der Beamte, beide Mitglieder der damaligen BAO „TRIO“ des BKA, waren an den Ermittlungen zur sogenannten NSU/NSDAP-CD beteiligt, von der ein Exemplar unter anderem in Mecklenburg-Vorpommern aufgefunden worden war. In der sich anschließenden Beratungssitzung befand der Ausschuss über einen Beweisantrag der FDP-Fraktion zur Vernehmung Beate Zschäpes, welcher abgelehnt wurde.

Vor der Sommerpause vernahm der Ausschuss in seiner 33. Sitzung einen ehemaligen Polizeibeamten, der als VP (Vertrauensperson)-Führer in der KPI-Rostock u. a. für die Informationsbeschaffung zuständig war, sowie eine Mitarbeiterin des Verfassungsschutzes Mecklenburg-Vorpommern.

Zuvor ist in der 31. Ausschusssitzung ein Polizeibeamter des LKA Mecklenburg-Vorpommern zur rechtsextremen Musikszene und zum Kameradschaftsbund Anklam vernommen worden. Weiterhin wurde ein ehemaliger Mitarbeiter des Verfassungsschutzes Mecklenburg-Vorpommern befragt, der sich seinerzeit u. a. mit der Analyse von Fanzines beschäftigte.

Der Ausschuss setzt seine Arbeit am 2. Oktober 2023 mit der Vernehmung von zwei weiteren Mitarbeitenden des Verfassungsschutzes Mecklenburg-Vorpommern fort.

09.06.2023

Untersuchungsausschuss NSU II/Rechtsextremismus bestellt Jerzy Montag zum ermittlungsbeauftragten Sachverständigen und vernimmt weitere Zeuginnen und Zeugen

In seiner 29. Sitzung am 5. Juni 2023 hat der Parlamentarische Untersuchungsausschuss (PUA) NSU II/Rechtsextremismus den Rechtsanwalt Jerzy Montag zum ermittlungsbeauftragten Sachverständigen bestellt. Die Beweisaufnahme setzte der Ausschuss mit den Vernehmungen weiterer (ehemaliger) Verfassungsschutzmitarbeitenden fort.

Der Münchener Jurist Jerzy Montag wird den Ausschuss durch die Sichtung von Beweismitteln beim Bundeskriminalamt unterstützen. Der ehemalige Bundestagsabgeordnete war als Experte bereits für den Bundestag sowie den Bayerischen PUA NSU II tätig.

Zur weiteren Beweisaufnahme vernahm der Ausschuss in seiner Sitzung am 22. Mai 2023 einen Verbindungsbeamten des Verfassungsschutzes Mecklenburg-Vorpommern, der für die Kommunikation mit der im Landeskriminalamt Mecklenburg-Vorpommern eingesetzten Besonderen Aufbauorganisation (BAO) „Trio M-V“ verantwortlich zeichnete.

Am 5. Juni 2023 vernahm der Ausschuss eine Mitarbeiterin aus dem Bereich Rechtsextremismus der Abteilung Verfassungsschutz sowie wiederholt einen ehemaligen Mitarbeiter, der unterschiedliche Funktionen bis hin zur stellvertretenden Leitung der Verfassungsschutzabteilung innehatte.

Der Ausschuss setzt seine Arbeit am 26. Juni 2023 mit der Vernehmung weiterer Zeugen fort.

Untersuchungsausschuss NSU II/Rechtsextremismus vernimmt einen weiteren Zeugen

Der Parlamentarische Untersuchungsausschuss NSU II/Rechtsextremismus hat in seiner Sitzung am 24. April 2023 die Beweisaufnahme mit der Vernehmung eines weiteren Zeugen fortgesetzt.

Nachdem am 14. Dezember 2022 im Antifaschistischen Infoblatt (AIB) ein Artikel mit der Überschrift „Wie (un)bekannt war der NSU?“ (https://www.antifainfoblatt.de/artikel/wie-unbekannt-war-der-nsu, letzter Aufruf am 12.05.2023) erschien, wonach Polizeikräften bereits 2004 das Kürzel „NSU“ begegnet sein soll, hat der Ausschuss die Vernehmung eines Polizeibeamten beschlossen.

Diesen Zeugen hat der Ausschuss in seiner 26. Sitzung am 24. April 2023 vernommen. Der ehemalige MAEX-Beamte (Mobile Aufklärung Extremismus) war an einer Durchsuchung beteiligt, anlässlich derer auf einem Grundstück in Salchow Plakate und Schilder mit der Aufschrift „NSU“ gesichtet worden sein sollen. Die dazu angefertigten Akten, auf die sich der AIB-Artikel bezieht, konnten vom Justizministerium Mecklenburg-Vorpommern bisher allerdings nicht vorgelegt werden.

Zudem hat der Ausschuss die Beiziehung weiterer Beweismittel im Zusammenhang mit der Durchsuchung 2004 in Salchow und die durch den AIB-Artikel veranlassten Nachermittlungen beschlossen. Der Untersuchungsausschuss hat darüber hinaus die Benennung und Vernehmung weiterer Zeuginnen und Zeugen aus der Abteilung 5 (Verfassungsschutz) des Innenministeriums M-V beschlossen.

22.03.2023

Untersuchungsausschuss NSU II/Rechtsextremismus setzt Beweisaufnahme im neuen Jahr fort

In seinen Sitzungen am 6. und 13. März 2023 hat der Ausschuss die Zeugenvernehmungen fortgesetzt und weitere Beweisbeschlüsse gefasst.

In der 21. Sitzung hat der Ausschuss den ehemaligen Mitarbeiter des Thüringer Verfassungsschutzes No. Wi. vernommen, der bereits vor zahlreichen anderen NSU-Untersuchungsausschüssen als Zeuge aussagte – darunter auch im Bundestag.

In der 23. Sitzung folgte dann die erneute Vernehmung zweier Polizeibeamter der damaligen BAO „Trio M‑V“, die nach der Selbstenttarnung des NSU-Trios eingerichtet worden war. Ein Zeuge wurde bereits im NSU-Untersuchungsausschuss der 7. Wahlperiode zu seiner Arbeit in der mit der Aufklärung des Mordes an Mehmet Turgut befassten SOKO „Kormoran“ vernommen. Diesmal ging es um seine Tätigkeit in der BAO (Einsatzabschnitt „Kormoran“). Der weitere Zeuge war im BAO-Einsatzabschnitt „Folgemaßnahmen“ tätig. Abgearbeitet wurden diejenigen Fragen, die anlässlich seiner ersten Vernehmung am 24. Oktober 2022 nicht gestellt werden konnten.

Darüber hinaus hat der Ausschuss weitere Beweisbeschlüsse gefasst, u. a. zu der Gruppierung „Combat 18“. Die Beweisanträge seitens der AfD-Fraktion betreffend die Vernehmung der Beate Zschäpe und des Holger Gerlach hat der Untersuchungsausschuss dagegen abgelehnt.

Der Ausschuss setzt die Beweisaufnahme am 24. April 2023 fort.

09.12.2022

Untersuchungsausschuss NSU II/Rechtsextremismus geht in die Weihnachtspause

Der Parlamentarische Untersuchungsausschuss zur Aufklärung der NSU-Aktivitäten sowie weiterer militant rechter und rechtsterroristischer Strukturen M-V blickt auf ein arbeitsintensives Jahr 2022 zurück.

Zu Beginn des Jahres nahm der Ausschuss als Fortsetzung des NSU-Untersuchungsausschusses der vergangenen Wahlperiode die Arbeit auf. In 19 Sitzungen hat der Untersuchungsausschuss 74 Beweisbeschlüsse gefasst und zwölf Zeugen vernommen.

Zwischenzeitlich hat auch der ermittlungsbeauftragte Sachverständige, Prof. Dr. von Heintschel-Heinegg, seine Tätigkeit für den Ausschuss abgeschlossen.

Den überwiegenden Anteil der Zeugen stellten ehemalige Mitarbeiter der Besonderen Aufbauorganisation (BAO) „Trio M-V“. Diese wurde nach der Selbstenttarnung des NSU 2011 im Landeskriminalamt Mecklenburg-Vorpommern eingesetzt, um das Bundeskriminalamt bei seinen Ermittlungen zum NSU-Trio mit Bezügen zu Mecklenburg-Vorpommern zu unterstützen.

Auch (ehemalige) Mitarbeiter des Landesverfassungsschutzes befragte der Untersuchungsausschuss zu ihrer Arbeit.

Während sich der Ausschuss in den Zeugenvernehmungen vor allem mit dem NSU-Komplex beschäftigte, richteten sich viele der zuletzt gefassten Beweisbeschlüsse bereits auf das Nordkreuz-Netzwerk, zu dem schon die ersten Akten eingegangen sind.

Daneben stehen noch weitere rechte Gruppierungen wie Baltik Korps, Combat 18, Oldschool Society und die Kameradschaft Süd auf der Agenda des Untersuchungsausschusses, vor dem also auch im kommenden Jahr viel Arbeit liegt.

Am 9. Januar 2023 setzt der Ausschuss seine Arbeit mit einer Beratungssitzung fort.

26. September 2022

Untersuchungsausschuss NSU II/Rechtsextremismus verfolgt weitere Beweisaufnahme

Die Arbeit des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses zur Aufklärung der NSU-Aktivitäten sowie weiterer militant rechter und rechtsterroristischer Strukturen in Mecklenburg-Vorpommern schreitet weiter voran: In der öffentlichen 11. Sitzung am 19. September wurden weitere Zeugen befragt, die in der BAO „Trio M-V“ tätig gewesen sind.

In den darauffolgenden nicht öffentlichen Beratungssitzungen hat der Ausschuss zum einen die Beiziehung weiterer Unterlagen gefordert und zum anderen die Ladung weiterer Zeugen beschlossen.

Die nächste öffentliche Sitzung, in der die Beweisaufnahme fortgesetzt werden soll, findet am 24. Oktober 2022 statt.

29. August 2022

Untersuchungsausschuss NSU II/Rechtsextremismus setzt Beweisaufnahme fort

Der Parlamentarische Untersuchungsausschuss zur Aufklärung der NSU-Aktivitäten sowie weiterer militant rechter und rechtsterroristischer Strukturen in Mecklenburg-Vorpommern befragte in der 10. Ausschusssitzung drei weitere Zeugen.

Die öffentliche Sitzung begann mit der Vernehmung eines Polizeibeamten, der an den Ermittlungen zu den NSU-Banküberfällen in Stralsund beteiligt war und der nach der NSU-Selbstenttarnung im November 2011 auch in der Besonderen Aufbauorganisation (BAO) „Trio M-V“ tätig gewesen ist. Anschließend befragte der Ausschuss einen weiteren Mitarbeiter der BAO „Trio M-V“ und den damaligen Leiter der Ermittlungseinheit.

Die Beweisaufnahme wird am 19. September 2022 mit der Befragung weiterer Zeugen fortgesetzt.

22. August 2022

Untersuchungsausschuss NSU II/Rechtsextremismus vernimmt ersten Zeugen

Die Mitglieder des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses des Landtages Mecklenburg-Vorpommern zur Aufklärung der NSU-Aktivitäten sowie weiterer militant rechter und rechtsterroristischer Strukturen in Mecklenburg-Vorpommern befragten am Montag, dem 22. August 2022, im Plenarsaal des Schweriner Schlosses, in ihrer 8. Ausschusssitzung den ersten Zeugen.

Die öffentliche Vernehmung begann um 10:00 Uhr. Geladen war ein Polizeibeamter, der über die Ermittlungen der Besonderen Aufbauorganisation „Trio M-V“ nach 2011 berichtet hat.

Am 29.08.2022 wird der Untersuchungsausschuss seine Zeugenvernehmungen fortsetzen. Geladen sind drei weitere Polizeibeamte.

2. Mai 2022

Untersuchungsausschuss lädt ermittlungsbeauftragten Sachverständigen ein

Der PUA NSU II/Rechtsextremismus tagte am 2. Mai 2022 im Plenarsaal des Schweriner Schlosses in 5. Sitzung. Auf der Tagesordnung stand unter anderem die Vorstellung und Benennung des VRiOLG a. D. Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg, der künftig als ermittlungsbeauftragter Sachverständiger für den Ausschuss tätig sein wird. Er unterstützt den Ausschuss insbesondere bei der Beschaffung von Beweismitteln. Seine entsprechende Expertise hat Herr Prof. Dr. von Heintschel-Heinegg bereits anlässlich seiner Arbeit für die NSU-Untersuchungsausschüsse im Bund und in verschiedenen Ländern bewiesen.

Neben der Vorstellung und Benennung des ermittlungsbeauftragten Sachverständigen fasste der Ausschuss fünf Beweisbeschlüsse.

21. März 2022

3. Sitzung des 1. Parlamentarischen Untersuchungsausschusses
NSU II/Rechtsextremismus

In seiner 3. Sitzung am 21. März 2022 hat sich der Ausschuss Bericht erstatten lassen über die Arbeitsweise der Verfassungsschutzabteilung im Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung. Darüber hinaus fasste der Ausschuss erste Beweisbeschlüsse.

18. Januar 2022

„NSU“-Untersuchungsausschuss nimmt Arbeit auf

In Anwesenheit von Landtagspräsidentin Birgit Hesse hat sich am gestrigen Montag (17. Januar 2022) der 1. Parlamentarische Untersuchungsausschuss des Landtages zur Aufklärung der NSU-Aktivitäten sowie weiterer militant rechter und rechtsterroristischer Strukturen in Mecklenburg-Vorpommern konstituiert. Die Abgeordnete Martina Tegtmeier wurde auf Vorschlag der SPD-Fraktion kurz nach Beginn der Sitzung zur Vorsitzenden des Gremiums bestimmt. Der Landtag hatte am 16. Dezember 2021 während seiner 5. Sitzung die Einsetzung des Gremiums beschlossen. Den vom Parlament angenommenen Antrag finden Sie hier.

Ausschüsse

Ausschuss

Dokumente

Untersuchungsausschüsse

Der Landtag hat das Recht und auf Antrag eines Viertels seiner Mitglieder die Pflicht, zur Aufklärung von Tatbeständen im öffentlichen Interesse einen Untersuchungsausschuss einzusetzen.

Ein Untersuchungsausschuss hat weitreichende Befugnisse und gilt als schärfste Waffe des Parlamentes zur Kontrolle der Regierung. Der Ausschuss erhebt in öffentlicher Verhandlung Beweise. Er kann Zeugen und Sachverständige laden sowie Akten herbeiziehen. Seine Arbeit ähnelt der von Gerichten, es gibt aber keine Angeklagten. Ziel ist allein die Aufklärung des Sachverhaltes.

In einem Untersuchungsausschuss sind alle Fraktionen mit mindestens einem Mitglied vertreten. Im Übrigen werden die Sitze nach dem Stärkeverhältnis der Fraktionen verteilt. (vgl. insgesamt Artikel 34 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern)

Parlamentarische Untersuchungsausschüsse beim Landtag M-V seit 1990

Kontakt

Landtag Mecklenburg-Vorpommern
Parlamentarischer Untersuchungsausschuss
Lennéstraße 1
19053 Schwerin

Referatsleitung:

Telefon: 0385/525 1620

Sekretariat:

Telefon: 0385/525 1621
Fax: 0385/525 1625

pu1wp8@landtag-mv.de