Herzlich Willkommen auf der Internetseite des Finanzausschusses
Der Finanzausschuss ist einer von neun Fachausschüssen im Landtag Mecklenburg-Vorpommern.
Zu den vorrangigen Aufgaben des Finanzausschusses gehören die Kontrolle der Ausgabenpolitik sowie die Beratung des Landeshaushaltes. Der Landeshaushalt wiederum ist die Grundlage für die Staatstätigkeit des Landes im jeweiligen Haushaltsjahr, die der Finanzausschuss im Rahmen der parlamentarischen Haushaltskontrolle mit Hilfe von Zustimmungsvorbehalten und verschiedenen Informationsrechten begleitet.
Themenschwerpunkte der Arbeit des Finanzausschusses sind
- der Haushalt und die Haushaltskontrolle,
- das Haushaltsrecht und die Haushaltssystematik,
- die Steuern und die Abgaben,
- das Staatsvermögen und die Staatsschulden sowie
- die Personalausgaben und die Stellenplanangelegenheiten.
Mehr über das Aufgabenspektrum des Finanzausschusses erfahren Sie hier.
Wenngleich die Beratungen des Finanzausschusses unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden, erhalten die Besucher auf der Internetseite des Finanzausschusses zahlreiche Informationen zur Arbeit im Finanzausschuss. Darüber hinaus steht Ihnen das Sekretariat des Finanzausschusses für Fragen und Anregungen gern zur Verfügung.
Aktuelle Informationen
Der Finanzausschuss führte einen Informationsbesuch auf dem Landgestüt Redefin durch
Der Finanzausschuss des Landtages hat am 10. Oktober 2024 seinen planmäßig nächsten Informationsbesuch der 8. Wahlperiode durchgeführt und war auf dem Landgestüt Redefin zu Gast.
Vor Ort informierten sich die Ausschussmitglieder wie auch schon in früheren Wahlperioden über die aktuellen Zahlen und Daten in Bezug auf den Personalbestand, die Einnahmensituation, die Entwicklung des Landeszuschusses, die Besucherzahlen sowie über den notwendigen laufenden Bauunterhalt.
Seitens des Landwirtschaftsministeriums wurde in diesem Zusammenhang auch mit Blick auf den kurz zuvor veröffentlichten Schwarzbuch-Bericht des Bundes der Steuerzahler darauf hingewiesen, dass schon bei der Übernahme des Gestüts in das Landeseigentum im Jahr 1993 klar gewesen sei, dass ein gänzlich kostendeckender Betrieb niemals möglich sein werde. Insoweit könne man die Gestütsanlage in seinem historischen Ambiente nicht mit einem kommerziellen Pferdebetrieb vergleichen.
Im Rahmen der Beratung stellte sich zudem heraus, dass das Landgestüt mit gerade einmal 30 Kolleginnen und Kollegen sowie zusätzlichen 11 Auszubildenden bewirtschaftet werde. Dabei muss berücksichtigt werden, dass es sich bei dem Landgestüt letztlich um ein „lebendes“ Denkmal handelt, was eine tiergerechte Betreuung der Pferde an sieben Tagen in der Woche erforderlich mache. Hierfür stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aber mit vollem Herzblut zur Verfügung.
Die Ausschussmitglieder berieten mit den Vertretern des Landwirtschaftsministeriums sowie des Landgestüts auch darüber, an welchen Stellen die Einnahmen des Landgestüts ggf. noch gesteigert werden könnten. Insoweit zeigte sich, dass insbesondere die sehr anerkannte Reit- und Fahrschule trotz der schon sehr guten Ergebnisse noch weiteres Potential habe, da die Nachfrage nach einer professionellen Ausbildung stetig steige.
Des Weiteren wurde seitens der Gestütsleitung darüber informiert, dass das Landgestüt nicht nur bei den Erwachsenen, sondern auch bei der Zielgruppe der Kinder und Jugendlichen sehr beliebt sei. So habe das Landgestüts schon bei Ausrichtung des ersten Redefiner-Kindertages mit mehr als 3.000 Gästen einen derart großen Erfolg verbucht, mit dem so an nur einem Tag im Vorfeld niemand gerechnet habe.
Im Ergebnis der Beratung haben sich mehrere Abgeordnete unterschiedlicher Fraktionen, sowohl aus der Opposition als auch der Koalition, ausdrücklich für den Erhalt des Landgestüts als „lebendem“ Denkmal und bedeutendem Kulturerbe ausgesprochen.
Im Anschluss an die Beratung haben die Ausschussmitglieder noch einen kurzen Rundgang über das Gelände des Landgestüts unternommen und unter anderem das Landstallmeisterhaus, die Reithalle und Stallungen besichtigt.
Finanzausschuss auf Auslandsinformationsfahrt in Paris
Der Finanzausschuss hat vom 17. Juni 2024 bis zum 21. Juni 2024 eine Informationsfahrt nach Paris durchgeführt, um sich über verschiedene finanzrelevante Themen und deren Behandlung in Frankreich zu informieren sowie sich hierzu mit Vertretern verschiedenster Institutionen auszutauschen.
Die Mitglieder des Finanzausschusses wollten insbesondere zu den folgenden Themen mit Vertretern aus Politik, Verwaltung und Wirtschaft vor Ort ins Gespräch kommen:
- fiskalische Herausforderungen bei Infrastrukturverbesserungen, insbesondere im Straßenbau
- ökonomische Folgen von Tierseuchen und deren Bekämpfung am Beispiel der Afrikanischen Schweinepest
- die Arbeit der Deutsch-Französichen Außenhandelskammer
- die Art und Weise der staatlichen Finanzierung und Förderung von Museen
- die Arbeit und mögliche Feststellungen der Europäischen Bankenaufsicht
- die Arbeit der UNESCO und der OECD
Die Delegation des Finanzausschusses des Landtages landete am Montag, den 17. Juni 2024, gegen 18:00 Uhr, auf dem Flughafen Charles de Gaulle (CDG) und wurde dort durch einen Vertreter der Deutschen Botschaft in Paris in Empfang genommen. Anschließend folgte am Anreisetag nur noch die Fahrt zum Hotel.
Am Dienstag, den 18. Juni 2024, hat der Finanzausschuss dann zunächst die renommierte, im Rhythmus von zwei Jahren stattfindende Rüstungsmesse „Eurosatory“ besucht. Die Ausschussmitglieder erkundeten hier die verschiedenen Hallen eigenständig und kamen unter anderem auch mit Vertretern der deutschen Aussteller, wie beispielsweise Rheinmetall, ins Gespräch.
In einem weiteren Termin kamen die Ausschussmitglieder mit dem Vorsitzenden der European Banking Authority (EBA), José Manuel Campa, ins Gespräch, welcher unter anderem erläuterte, dass die EBA eine europäische Institution sei. In Deutschland gebe es neben der Bundesbank für die Bankenaufsicht noch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Auf der europäischen Ebene sei die EBA zuständig. Die EBA habe 250 Mitarbeiter, die aus allen 27 Nationen der EU kommen würden. Den Ausschussmitgliedern wurde die Geschichte der Errichtung der EBA vermittelt. Insbesondere gebe es die EBA seit 2011, davor sei sie ein Level-3-Committée mit der Bezeichnung CEBS gewesen. In Folge der Finanzkrise von 2007/2008 habe der damalige Kommissionspräsident José Manuel Barroso um die Erarbeitung von Empfehlungen für die Zukunft gebeten. Im Ergebnis sei man dann zu drei Erkenntnissen gelangt: Zum einen sei die Aufsichtslandschaft noch ungenügend gewesen und man müsse die Bürger in Zukunft besser schützen sowie das Vertrauen zwischen den Akteuren ausbauen. Ferner müsse man mehr auf die Einzelinstitute eingehen. Und drittens sollten die Level-3-Committées zu Behörden weiterentwickelt werden.
Im Rahmen eines weiteren Gesprächstermins am 18. Juni 2024 wurde die Delegation des Finanzausschusses durch den Gesandten der Deutschen Botschaft in Paris, Herrn Dr. Martin Schäfer, begrüßt und über die aktuelle politische Lage in Frankreich, die bestehenden Mehrheitsverhältnisse sowie denkbare Szenarien des Ausgangs der Neuwahlen und die deutsch-französischen Beziehungen informiert.
Am Mittwoch, den 19. Juni 2024, begann die Delegation des Finanzausschusses ihr Programm mit einem Gespräch mit Vertretern der OECD. In diesem Rahmen wurden die Ausschussmitglieder unter anderem darüber informiert, dass die Idee der Tätigkeit der OECD darin bestehe, dass eine bessere Politik für ein besseres Leben sorgen müsse. Zwar habe die OECD nur 38 Mitgliedsländer, jedoch arbeite sie mit etwa 100 Ländern weltweit zusammen. Insoweit würden jährlich bis zu 4.000 Konferenzen stattfinden. Auch sei das globale Parlamentarische Netzwerk sehr breit aufgestellt. Das globale Ziel bestehe darin, für die Zusammenarbeit so viele Daten der öffentlichen Verwaltungen wie möglich zu erheben und zu analysieren. Letztlich solle es eine Zusammenarbeit der Länder im Sinne einer gemeinsamen Wirtschaftspolitik sein. Am Ende gebe die OECD Empfehlungen ab, die im Idealfall auch implementiert würden. Insoweit müsse man aber bedenken, dass die OECD zwar Empfehlungen aussprechen könne, die Länder aber keine Verpflichtung hätten, diese auch umzusetzen. Letztlich könne man aber aus Sicht der OECD positiv feststellen, dass trotz des nur empfehlenden Charakters, die angeregten Standards sehr oft umgesetzt würden.
In einem weiteren Gespräch im Rahmen des Besuchs bei der OECD wurden die Ausschussmitglieder über die Arbeit des International Transport Forums (ITF) informiert. Das ITF sei politisch autonom und seit 2006 global und nicht mehr nur europäisch aufgestellt, was auch die Bezeichnung ITF verdeutliche. Man habe insgesamt 69 Mitglieder aus fünf Nationen. Es gebe zudem Untersuchungszentren für Transporte in den einzelnen Ländern. In diesem Bereich würden ökonomische Annahmen, das mögliche Wachstum, aber auch Fragen der Mobilität und der Umwelt untersucht. Gerade für den Bereich „Verkehr und Mobilität“ sei zudem die Dekarbonisierung von besonderer Bedeutung. Jedes Jahr finde die weltweit größte Sitzung von Verkehrsministern – mithin der Summit – einmal statt, und zwar seit 2008 durchweg in Leipzig.
Das zunächst ebenfalls für den 19. Juni 2024 geplante Gespräch mit Vertretern des Kulturministeriums zum Thema „Staatliche Museumsförderung“ wurde bedauerlicherweise kurzfristig gegenüber der Deutschen Botschaft abgesagt, da das Ministerium aufgrund der am Abend der Wahl des Europaparlaments durch den französischen Präsidenten Emmanuel Macron vorgenommenen Auflösung der Nationalversammlung sowie der angesetzten Neuwahlen zeitlich und vor allem personell den Termin nicht mehr ermöglichen konnte.
Am Donnerstag, den 20. Juni 2024, fand zunächst ein Gesprächstermin bei der Weltorganisation für Tiergesundheit (WOAH) statt. Bei diesem Termin wurde den Ausschussmitgliedern unter anderem erläutert, dass die WOAH 83 Mitglieder habe, von denen Deutschland ein aktives Mitglied sei. Die WOAH sei für die Tiergesundheit zuständig und dies weltweit, da Viren, Bakterien und Krankheiten keine Grenzen kennen würden. Die Arbeit der WOAH sei aus der damaligen Rinderpest BSE entstanden, um künftig eine bessere Kontrolle und schnellere Information gewährleisten zu können. Des Weiteren wurde erläutert, dass man bisher 120 Krankheiten aufgenommen und untersucht habe. In diesem Zusammenhang wurde auch nachdrücklich darum geworben, dass jedes Land eigene Auffälligkeiten oder Feststellungen melden sollte, da aus diesen gesammelten und bewerteten Daten dann am Ende die wichtigen Informationen für alle gezogen würden. Auch müsse man die Informationen immer wieder an die neue Entwicklung anpassen, wie es beispielsweise auch bei COVID der Fall gewesen sei. In Bezug auf die Afrikanische Schweinepest könne man zudem feststellen, dass die entsprechenden Kontrollsysteme gut arbeiten würden. Dies sei aber auch wichtig, da es für die Afrikanische Schweinepest nach wie vor keinen Impfstoff gebe, was ein Problem sei.
In einem weiteren Termin am 20. Juni 2024 fand ein Gespräch mit dem Hauptgeschäftsführer der Deutsch-Französischen Außenhandelskammer, Herrn Patrick Brandmaier, statt. Dieser hat unter anderem darüber informiert, dass die Kammer etwa 1.000 Mitglieder habe. Hierzu zählten sowohl DAX-Unternehmen als auch Mittelständler. In Bezug auf die jüngst erfolgte Europawahl wurde zudem angemerkt, dass nicht das Ergebnis der Wahl, sondern die Auflösung der Nationalversammlung durch den französischen Präsidenten Emmanuel Macron eine Überraschung gewesen sei.
Ein weiterer Gesprächstermin fand mit dem stellvertretenden Generalsekretär des Welt-Straßenverbandes (PIARC), Herrn Robin Sébille, statt, der unter anderem zur Geschichte und den Aufgaben von PIARC ausführte. Der Verband sei 1990 als gemeinnütziger und unpolitischer Verein gegründet worden und das erste globale Forum in diesem Bereich gewesen. Dabei sei PIARC keine eigene Straßenverwaltung, sondern ein Zusammenschluss von verschiedenen Straßenverwaltungen. Deutschland zähle zu den Gründungsländern. Der Verband bringe die Erfahrung und das Wissen von 1.200 Experten aus 80 Ländern in verschiedenen technischen Ausschüssen zusammen, sodass internationale Straßen- und Verkehrsexperten in mehr als 20 verschiedenen Komitees zusammenarbeiteten. Die Themen seien breit gefächert und würden unter anderem die Infrastruktur, Aspekte des Umweltschutzes, Finanzierungsfragen oder auch das Thema Dekarbonisierung umfassen. Insgesamt habe PIARC 260 technische Komitees mit jeweils circa 30 Experten.
Im letzten Tagesordnungspunkt der Informationsreise des Finanzausschusses fand eine Führung durch das Gebäude der UNESCO statt. Im Rahmen dieser Führung wurden die Delegationsteilnehmer unter anderem darüber informiert, dass die UNESCO 195 Mitglieder habe und direkt nach den Vereinten Nationen (UN) nach dem Ende des 2. Weltkriegs gegründet worden sei. Bei der UNESCO würden insgesamt sechs Sprachen – mithin Englisch, Französisch, Spanisch, Russisch, Chinesisch und Arabisch – gesprochen. Entscheidend für die Arbeit sei insbesondere der Artikel 7 der Charta der UN, wonach man immer erst verhandeln und nicht gleich angreifen solle. Die UNESCO sei zudem die einzige Institution, in der nahezu alle Staaten vertreten seien. Seit Ende der 1960er Jahre seien zudem auch NGOs vertreten, die einen entsprechenden Input geben würden. Zwar hätten diese kein Antragsrecht, jedoch könnten sie Inhalte zuarbeiten und würden gelegentlich auch ein Rederecht erhalten. Es gebe auch eine Liste mit allen offiziell anerkannten NGOs. Weiterhin wurden die Ausschussmitglieder über das sogenannte „Konsensprinzip“ informiert, demzufolge jedes Land eine Stimme habe, es aber kein Veto-Recht gebe. Es werde daher immer solange verhandelt, bis ein Kompromiss gefunden sei.
Am Freitag, den 21. Juni 2024, traten die Delegationsteilnehmer wieder die Rückreise nach Mecklenburg-Vorpommern an.
Der Finanzausschuss zieht kurz vor der Parlamentarischen Sommerpause Bilanz
Zahlen und Fakten zur Arbeit des Finanzausschusses in der ersten Hälfte der 8. Wahlperiode:
Am 4. Juli 2024 hat der Finanzausschuss seine voraussichtlich letzte Ausschusssitzung vor der Parlamentarischen Sommerpause durchgeführt. Da nunmehr auch schon in etwa die Hälfte der 8. Wahlperiode vorüber ist, bietet sich ein Blick auf die Zahlen der bisherige Arbeit des Finanzausschusses an.
Im Finanzausschuss wurden seit Beginn der 8. Wahlperiode insgesamt 2.004 Ausschussdrucksachen an die Ausschussmitglieder teils nur zu deren Informationen und teils auch zur Beratung und/oder Beschlussfassung verteilt. In diesem Zusammenhang kann darauf hingewiesen werden, dass am Ende der 7. Wahlperiode insgesamt nur 1.788 Ausschussdrucksachen im Finanzausschuss verteilt wurden. Dass dieser Wert schon zur Halbzeit der 8. Wahlperiode deutlich überschritten wurde, ist unter anderem auch darauf zurückzuführen, dass im Landtag nunmehr sechs Fraktionen vertreten sind, was letztlich auch zu einem Mehr an Anträgen und Informationsbegehren führt.
Der Finanzausschuss des Landtages Mecklenburg-Vorpommern hat seit seiner konstituierenden Sitzung bisher insgesamt 69 Sitzungen durchgeführt.
In diesen 69 Sitzungen haben die Mitglieder des Finanzausschusses insgesamt 28 Expertengespräche und Anhörungen durchgeführt. Ferner hat der Finanzausschuss insgesamt 13 Gesetzentwürfe federführend und weitere 19 Gesetzentwürfe mitberatend behandelt. Darüber hinaus wurden 9 Unterrichtungen federführend beziehungsweise 4 Unterrichtungen mitberatenden bearbeitet.
Des Weiteren haben sich die Ausschussmitglieder regelmäßig durch die verschiedenen Ressorts der Landesregierung auf der Grundlage von entsprechenden Anträgen der einzelnen Fraktionen zu vielfältigen Themen berichten lassen.
Im Ergebnis seiner Beratungen hat der Finanzausschuss bisher in der 8. Wahlperiode federführend insgesamt 38 Beschlussempfehlungen zu Gesetzentwürfen, zu Unterrichtungen, aufgrund eines gesetzlichen Auftrags sowie in einem Fall zu einem Antrag einer im Landtag vertretenden Fraktion erarbeitet und dem Landtag zur Beschlussfassung zugeleitet.
Darüber hinaus hat die Landesregierung dem Finanzausschuss bisher 114 Anträge zur Beratung und Beschlussfassung zugeleitet. Hierbei handelt es sich um Sachverhalte, bei denen ein Zustimmungs- oder Einwilligungsvorbehalt des Finanzausschusses gesetzlich normiert ist. Daneben hat zudem der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit des Landes Mecklenburg-Vorpommern 6 Anträge zu dessen Stellenplan und zur Entsperrung von Personalausgaben dem Finanzausschuss zur Entscheidung vorgelegt.
Der Finanzausschuss präsentierte sich am Tag der offenen Tür des Landtages
Am Sonntag, dem 30. Juni 2024, hat der Landtag erneut seine Türen für interessierte Bürgerinnen und Bürger geöffnet.
Am Tag der offenen Tür konnten die Bürgerinnen und Bürger auch mit Abgeordneten des Finanzausschusses über deren Arbeit sprechen. Die Ausschussmitglieder haben den Besuchern bereitwillig Rede und Antwort zu den verschiedensten Fragen gestanden. So gab es beispielsweise Nachfragen zur allgemeinen Finanzsituation des Landes, zum aktuellen Schuldenstand sowie zum Personalbestand der Landesverwaltung. Dabei merkten viele Gäste an, dass insbesondere mehr Lehrer eingestellt werden sollten, um die Unterrichtsversorgung an den Schulen besser absichern zu können.
Ferner konnten die Besucher wie auch schon in den vergangenen Jahren an einem Quiz zu finanzpolitischen Fragen teilnehmen. Diese Chance nutzten etwa 60 Personen. Für alle Teilnehmer gab es gleich an Ort und Stelle einige kleine Preise als Erinnerung an diesen Tag, wobei die Schoko-Taler und kleinen Schokoladentafeln in Form von Euro-Scheinen besonders beliebt waren.
Auch in diesem Jahr hat der Finanzausschuss darüber hinaus aber auch drei Hauptpreise unter allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern, die ihren ausgefüllten Quiz-Bogen in die dafür bereitgestellte Box eingeworfen und alle Fragen richtig beantwortet hatten, ausgelost.
Der 1. Preis, ein Gutschein für das Spaßbad Wonnemar im Wert von 60,- Euro, geht an einen Gast aus der Landeshauptstadt Schwerin. Der 2. Preis, ein Gutschein der Buchhandlung Thalia im Wert von 40,- Euro, geht an einen Teilnehmer aus dem Landkreis LUP. Und der 3. Preis, ein Tankgutschein von ARAL im Wert von 30,- Euro, geht an eine Besucherin ebenfalls aus der Landeshauptstadt Schwerin.
Die Gewinnerin und die Gewinner werden in den kommenden Tagen schriftlich über ihren Gewinn informiert.
Der Finanzausschuss führte einen Informationsbesuch beim Landesrechnungshof Mecklenburg-Vorpommern und der DVZ M-V GmbH durch
Der Finanzausschuss des Landtages hat am 6. Mai 2024 zwei weitere Informationsbesuche in der 8. Wahlperiode durchgeführt und war zunächst beim Landesrechnungshof Mecklenburg-Vorpommern und anschließend bei der DVZ M-V GmbH zu Gast.
Der erste Termin fand von 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr im Amtssitz des Landesrechnungshofes in Schwerin statt, wo sich die Ausschussmitglieder über die IT-Ausstattung des Landesrechnungshofes sowie über den Ablauf von Anhörungsverfahren bei Richtlinienentwürfen der Landesregierung informierten.
Seitens des Landesrechnungshofes wurde eingangs darauf verwiesen, dass man nicht nur eine große Menge an Daten zu verarbeiten habe, sondern auch mit den unterschiedlichsten Dateiformaten umgehen müsse, wobei stets eine sehr hohe Anforderung an die Datensicherheit gestellt werde, da man mindestens die Schutzstandards der zu prüfenden Stellen und Einrichtungen übernehme.
Zum aktuellen Stand seiner IT-Struktur hat der Landesrechnungshof erklärt, dass die Entwicklung bis hin zum digital souveränen Arbeitsplatz 20 Jahre gedauert habe. Im Jahr 2002 habe man hierzu die Grundsatzentscheidung gefasst und dann stetig an der Fortentwicklung und Verbesserung gearbeitet. Ein wichtiger Schritt dabei sei die konsequente Nutzung einer OpenSource-basierten IT-Infrastruktur. Zudem sei man immer darauf bedacht gewesen, den Administrationsaufwand zu minimieren und die Sicherheit des Systems zentral im Rechenzentrum herzustellen. Für die Mitglieder des Finanzausschusses war in diesem Zusammenhang besonders bemerkenswert, dass der gesamte IT-Bereich des Landesrechnungshofes – mit immerhin 98 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie vielen Einsätzen vor Ort in den zu prüfenden Stellen – lediglich durch drei Personen bewerkstelligt werde. Ein so geringer Personalbedarf im IT-Bereich sei nach Einschätzung des Landesrechnungshof aber nur dann möglich, wenn man auf ein sehr hohes Maß an Automatisierung und Standardisierung bei der IT-Ausstattung setze.
Des Weiteren haben sich die Abgeordneten des Finanzausschusses nach dem Ablauf des Anhörungsverfahrens nach § 103 der Landeshaushaltsordnung Mecklenburg-Vorpommern (LHO) bei Richtlinienentwürfen der Landesregierung erkundigt. Hierzu hat der Vorsitzende des Finanzausschusses einleitend angemerkt, dass man bei der Nachfrage, warum eine bestimmte Förderrichtlinie noch nicht veröffentlicht sei, sehr oft die Antwort erhalte, dass diese noch beim Landesrechnungshof zur Prüfung liege. Vor diesem Hintergrund habe sich der Finanzausschuss dazu entschieden, sich den Ablauf des Anhörungsverfahrens einmal schildern zu lassen und zusammen mit dem Landesrechnungshof sowie dem Finanzministerium über mögliche Verbesserungen zur Beschleunigung des Verfahrens zu beraten.
Seitens des Landesrechnungshofes wurden zunächst die einschlägigen Rechtsgrundlagen der LHO erläutert und anschließend das aktuelle Anhörungsverfahren dargestellt. Danach erarbeite das Fachressort – mithin ein Ministerium – zunächst einen Richtlinienentwurf, welcher anschließend ohne die zusätzlichen Unterlagen, wie Muster und Formulare, an das Finanzministerium weitergeleitet werde. Das Finanzministerium prüfe den Entwurf dann und gebe dem Fachressort ggf. noch Hinweise und Änderungsempfehlungen, welche das Fachressort einarbeite. Anschließend erteile das Finanzministerium gegenüber dem Fachressort das Einvernehmen zu dem ggf. noch geänderten Entwurf. Erst danach werde dieser zusammen mit allen weiteren Unterlagen, wie Mustern und Formularen, an den Landesrechnungshof gemäß § 103 LHO zur Prüfung weitergeleitet. Dabei bestehe ein zeitliches Problem darin, dass die Ministerien die Richtlinienentwürfe nicht unmittelbar, sondern oft erst Wochen nach dem durch das Finanzministerium erteilten Einvernehmen an den Landesrechnungshof weiterleiten würden. Anschließend müsse der Landesrechnungshof die Unterlagen noch prüfen und bewerten, um letztlich sein Einvernehmen, ggf. auch mit Bedingungen, zu erteilen oder dieses zu verweigern. Erst nach der Erteilung des Einvernehmens des Landesrechnungshofes und im Falle des Einvernehmens mit Bedingungen erst nach der Erfüllung der Bedingungen könne die Förderrichtlinie veröffentlicht werden und in Kraft treten.
Um dieses Anhörungsverfahren insgesamt zeitlich straffen zu können, hat der Landesrechnungshof vorgeschlagen, dass das Finanzministerium künftig die Richtlinienentwürfe gleich nach der Vorlage dieser durch das Fachressort an den Landesrechnungshof weiterleiten könnte. Dann könnte der Landesrechnungshof seine Hinweise oder auch Bedingungen in Bezug auf das Einvernehmen unmittelbar gegenüber dem Finanzministerium artikulieren und dieses wiederum die entsprechenden Anmerkungen bei seiner eigenen Bewertung des Richtlinienentwurfs gleich mitberücksichtigen. Anschließend würde das Finanzministerium sein Einvernehmen sowie die Anmerkungen des Landesrechnungshofes an das Fachressort weiterleiten. Damit würde die bisher hintereinander ablaufende Beteiligung des Finanzministeriums und des Landesrechnungshofes entfallen, was entsprechend Zeit einsparen würde.
Der anwesende Vertreter des Finanzministeriums zeigte sich für diesen Vorschlag sehr aufgeschlossen. Zudem sprachen sich mehrere Ausschussmitglieder fraktionsübergreifend dafür aus, den Ablauf des Anhörungsverfahrens entsprechend dem Vorschlag des Landesrechnungshofes zu ändern und zu testen.
In einem zweiten Termin waren die Ausschussmitglieder von 12:30 Uhr bis 14:30 Uhr bei der DVZ M-V GmbH, um sich über die aktuelle Personalsituation, die Herausforderungen bei der Nachwuchsgewinnung und die Herausforderungen bei der Umsetzung der Digitalisierung zu informieren.
Zunächst wurde den Ausschussmitgliedern auf dem Parkplatz vor dem „Talent HUB“ durch zwei Mitarbeiter der DVZ M-V GmbH die Car-Forensik vorgestellt, mit der Daten aus einem PKW ausgelesen und gerichtsfest aufbereitet werden können. Anhand einer Fahrt eines Mitarbeiters mit einem Firmen-PKW wurde der Fahrtverlauf, inklusive der gewählten Strecke, Geschwindigkeit und Stopps, dargestellt. Ferner könnten in Abhängigkeit zum Alter des Fahrzeugs und der verbauten Technik auch weitere Feststellungen getroffen werden, wie beispielsweise das Beachten der Anschnallpflicht oder das Reagieren auf vom Kfz erkannte Verkehrsschilder, insbesondere Geschwindigkeitsschilder. Die Ausschussmitglieder zeigten sich von den technischen Möglichkeiten der Car-Forensik beeindruckt.
Zum Thema der IT-Security wurde seitens der DVZ M-V GmbH betont, dass die Bedrohungslage aktuell sehr hoch sei. Es gebe bis zu 250.000 neue Schadcodes pro Tag. Zudem würden in der jüngsten Vergangenheit immer mehr Angriffe auf staatliche Einrichtungen verzeichnet, während früher eher Einrichtungen der Privatwirtschaft das Ziel der Angriffe gewesen seien. In diesem Zusammenhang wurde auch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es die IT-Sicherheit nicht „zum Nulltarif“ geben könne, mögliche Schäden durch erfolgreiche Angriffe aber um ein Vielfaches teurer wären. Bedauert wurde seitens der DVZ M-V GmbH, dass bisher noch kein IT-Sicherheitsgesetz des Landes verabschiedet worden sei, zudem stehe auch noch die Novellierung des DVZ-Gesetzes an.
Seitens des Vertreters des Innenministeriums wurde erklärt, dass der Entwurf eines entsprechenden Informationssicherheitsgesetzes, welches noch weitreichender sei als ein reines IT-Sicherheitsgesetz, aktuell innerhalb des Ministeriums geprüft werde und noch im Laufe des Jahres 2024 die Ressortbeteiligung erfolgen solle.
Des Weiteren wurden die Ausschussmitglieder über das Verwaltungsnetz für Mecklenburg-Vorpommern „CN-LAVINE“ informiert, welches sowohl für die Kommunikation zwischen den Verwaltungen im Land, aber auch für die Sicherheit wichtig sei.
In Bezug auf die Personalsituation wurde seitens der DVZ M-V GmbH ausgeführt, dass bekanntlich überall ein Mangel an IT-Fachkräften bestehe. Die bestehende Fachkräftelücke werde sich deutschlandweit bis zum Jahr 2040 sogar noch vervierfachen. Dennoch sei es der DVZ M-V GmbH im Jahr 2023 gelungen 108 neue Beschäftigte einzustellen. So beachtliche diese Zahl auch sei, müsse allerdings auch berücksichtigt werden, dass es durchschnittlich 100 offene Stellen in der DVZ M-V GmbH durchweg gebe. Aus diesem Grunde werbe man auf den verschiedensten Kanälen und Ebenen um neue Kolleginnen und Kollegen. Darüber hinaus habe man aber auch ein eigenes Ausbildungszentrum, das sogenannte „Talent-HUB“. Aktuell habe die DVZ M-V GmbH 45 Auszubildende bzw. dual Studierende.
Finanzausschuss führte am 11. April 2024 eine öffentliche Anhörung durch
Der Finanzausschuss des Landtages hat am 11. April 2024 ab 15:30 Uhr eine öffentliche Anhörung zum Gesetzentwurf der Landesregierung „Entwurf eines Gesetzes über die Anpassung von Besoldungs- und Beamtenversorgungsbezügen 2024 und 2025 sowie zur Gewährung einer Sonderzahlung zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise des Landes Mecklenburg-Vorpommern“ (Drucksache 8/3454) sowie zum Gesetzentwurf der Landesregierung „Entwurf eines Gesetzes über die Anpassung der Besoldungsstrukturen und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften des Landes Mecklenburg-Vorpommern“ (Drucksache 8/3455) durchgeführt.
Der Landkreistag Mecklenburg-Vorpommern e. V. hat dem Finanzausschuss schriftlich mitgeteilt, dass nach Beteiligung seiner Mitglieder keine Hinweise zum Gesetzentwurf im Landkreistag Mecklenburg-Vorpommern e. V. eingegangen seien. Insofern sei davon auszugehen, dass die gesetzlichen Änderungen von den Landkreisen inhaltlich mitgetragen würden.
Der Städte- und Gemeindetag Mecklenburg-Vorpommern e. V. hat den gesetzlichen Änderungen aus kommunaler Sicht weitgehend zugestimmt. Darüber hinaus wurde aber auch kritisch angemerkt, dass er in den letzten Jahren immer wieder versucht habe, Sensibilität für die kommunale Seite zu erwecken. Die Umsetzung der Tarifergebnisse aus dem Tarifvertrag mit den Beschäftigten der Länder sei aus kommunaler Sicht nicht zielführend. Bekanntlich würden die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes der Kommunen nach dem Tarifvertrag TVöD bezahlt. Eine Umsetzung der Tarifverträge, um den Beamten die gleichen Erhöhungen wie den Angestellten zu ermöglichen, würde aus kommunaler Sicht erfordern, in einer zweiten Tabelle die Beamten der Kommunen zu regeln, die dann entsprechend ihrer „Angestellten-Kollegen“ eine Besoldung gemäß den Ergebnissen des TVöD erhalten würden. Da diese ständige Forderung des Städte- und Gemeindetages Mecklenburg-Vorpommern e. V. bisher nicht vom Finanzministerium (FM) oder vom Landtag aufgenommen worden sei, sei die Ungleichbehandlung zwischen Angestellten und den wenigen Beamten in den Kommunen in den letzten Jahren noch weiter gewachsen. Insoweit werde der vorliegende Gesetzentwurf aus Sicht des Städte- und Gemeindetages Mecklenburg-Vorpommern e. V. den speziellen Interessen der kommunalen Dienstherren nicht gerecht.
Die Gewerkschaft der Polizei Mecklenburg-Vorpommern (GdP) hat darauf aufmerksam gemacht, dass sie sich 2023 angesichts der unklaren Rechtslage dazu gezwungen gesehen habe, ihre Mitglieder zur Stellung von Anträgen auf eine verfassungsgemäße Alimentation aufzurufen, um Schaden von den GdP-Mitgliedern und den Beschäftigten des Landes Mecklenburg-Vorpommern abzuwenden. Diesem Aufruf seien allein im Polizeibereich mindestens 3.127 Beschäftigte nachgekommen. Dies seien weit mehr als 50 Prozent der Polizeibeamtinnen und -beamten. Den berechtigt hohen Erwartungen und Forderungen der Beschäftigten an die Landesregierung würden die vorliegenden Gesetzentwürfe auf den Drucksachen 8/3454 und 8/3455 aus Sicht der GdP jedoch nicht entsprechen. Aus Sicht der GdP gebe es eine Vielzahl von Möglichkeiten zur Verbesserung der Gesetzentwürfe, wie beispielsweise:
· die Erhöhung aller Erfahrungsstufen aller Besoldungsgruppen um mindestens ein Prozent
· eine großzügigere Glättung der Sonderzahlung auf höherem Niveau
· die Dynamisierung weiterer Zulagen bzw. die Weiterentwicklung der Erschwerniszulagen
· die Einführung einer zweigeteilten Laufbahn mit dem Einstiegsamt A9 im Bereich der Landespolizei
· die Neuregelung der sogenannten „systemnahen Berufszeiten“ und
· die Wiedereinführung der Ruhegehaltsfähigkeit von Stellenzulagen, insbesondere im Bereich der Polizei, der Berufsfeuerwehren, beim Verfassungsschutz und im Justizvollzug
Darüber hinaus hat die GdP ausdrücklich kritisiert, dass Beamte, die sich zum Stichtag in der Elternzeit und dem entsprechenden Bezug von Elterngeld befunden hätten, von der Inflationsausgleichsauszahlung ausgeschlossen würden. Auch bei den Tarifverhandlungen hätte diese Gruppe, die sich mit weniger Einkünften der Herausforderung, für ein Kind zu sorgen, stellten, eigentlich berücksichtigt werden müssen.
Der Richterbund Mecklenburg-Vorpommern e. V. hat betont, dass er den beiden Gesetzentwürfen auf den Drucksachen 8/3454 und 8/3455 grundsätzlich skeptisch gegenüberstehe, die aus seiner Sicht von dem Wunsch geprägt seien, einerseits die Verfassungsmäßigkeit der Besoldung zu wahren, andererseits aber auch möglichst sparsam vorzugehen. Nach dem Eindruck des Richterbundes Mecklenburg-Vorpommern e. V. würde die Besoldung, wie mit den Gesetzentwürfen vorgesehen, in den Erhöhungen vielleicht gerade noch verfassungsgemäß sein. Es sei aber keine Gestaltungsabsicht und kein Gestaltungsmut erkennbar, die Besoldungsstrukturen komplett zu ändern und an die modernen Anforderungen anzupassen, denn nach Auffassung des Richterbundes Mecklenburg-Vorpommern e. V. habe sich die Alimentation insbesondere an der Wertigkeit der Ämter und an dem Lebensstandard und den Lebensbedürfnissen der Beschäftigten zu orientieren. Beides habe sich in den letzten 30 Jahren deutlich verändert. Eine schlichte Fortschreibung der bisherigen Besoldung durch prozentuale Erhöhungen halte der Richterbund Mecklenburg-Vorpommern e. V. daher nicht für ausreichend, um den gewandelten Ämtern und den Lebensbedürfnissen wirklich zu entsprechen. Die Idee des Übergangs zur sogenannten Mehrverdienerehe sei hingegen aus Sicht des Richterbundes Mecklenburg-Vorpommern e. V. positiv zu bewerten, da damit versucht werde, sich allmählich der Lebenswirklichkeit anzunähern. Eine Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit sei nach dem Eindruck des Richterbundes Mecklenburg-Vorpommern e. V. mit dem vorliegenden Gesetzentwurf aber nicht zu erreichen. Ferner sehe der Richterbund Mecklenburg-Vorpommern e. V. in den Gesetzentwürfen auf den Drucksachen 8/3454 und 8/3455 die Versorgungsempfänger nicht hinreichend bedacht. Die vorgeschlagenen Besoldungserhöhungen seien deutlich zu gering, um den Versorgungsempfängern auch in der Pensionszeit den Lebensstandard zu garantieren, den sie sich erarbeitet hätten, ganz unabhängig davon, dass sie zum Teil von den vorgeschlagenen Besoldungserhöhungen gar nicht erfasst würden. Darüber hinaus hat der Richterbund Mecklenburg-Vorpommern e. V. zusammenfassend erklärt, dass der Gesetzgeber grundsätzlich erkannt habe, dass die Erhöhung der Grundgehaltssätze der untersten Besoldungsgruppe der Besoldungsordnung A zwecks Wahrung des Mindestabstandes zum sozialrechtlichen Grundsicherungsniveau auch das innere Gefüge der anderen Besoldungsordnungen und ihrer jeweiligen Besoldungsgruppen betreffe und – solle dieses Gefüge beibehalten werden – Erhöhungen der Grundgehaltssätze der Besoldungsgruppen aller Besoldungsordnungen verlange. Geschehe dies nicht, würden die Relationen der Besoldungsordnungen zueinander und ihrer einzelnen Besoldungsgruppen untereinander verändert und bei einer Erhöhung nur der untersten Besoldungsgruppe der Besoldungsordnung A verringert. Eine solche Verringerung der inneren Abstände der einzelnen Besoldungsgruppen der Besoldungsordnung A und der Relation der einzelnen Besoldungsgruppen der anderen Besoldungsordnungen zur Besoldungsordnung A würde die in der Alimentation zum Ausdruck kommende Wertigkeit der Statusämter im Sinne einer Angleichung und damit die Funktion der Alimentation der Beamten verändern. Der Gesetzentwurf auf Drucksache 8/3455 sehe eine konsequente Anhebung der Grundgehaltssätze in allen Besoldungsgruppen der einzelnen Besoldungsordnungen allerdings nicht vor, sondern nehme im Bereich der richterlichen Besoldung die Besoldungsgruppen ab R3 aus. Ein sachlicher Grund für die damit verbundene Veränderung in der Bewertung der Statusämter R3 und höher sei aus Sicht des Richterbundes Mecklenburg-Vorpommern e. V. aber nicht erkennbar.
Frau Prof. Dr. Färber von der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer hat unter anderem ausgeführt, dass sie die Gesetzentwürfe auf den Drucksachen 8/3454 und 8/3455 aus ökonomischer Perspektive geprüft und festgestellt habe, dass man die reinen Prozentualrechnungen, die in den Gesetzentwürfen zur Prüfung der Verfassungskonformität der Besoldungsabschlüsse unternommen worden seien, allein schon deswegen nicht mehr machen könne, weil man inzwischen wieder Mindestfestbeträge habe. Dies bedeute, dass die verschiedenen Besoldungsgruppen und Erfahrungsstufen durch die Festbeträge mit unterschiedlichen Prozentsätzen fortgeschrieben würden. Die Besoldung sei vor allem in den höheren Besoldungsgruppen und Erfahrungsstufen mehr als 5 Prozent geringer als die korrespondierenden Tarifentgelte gewachsen. Die Besoldung halte außerdem nur in wenigen unteren Besoldungsgruppen den maximal erlaubten Rückstand von 5 Prozent zum Nominallohnindex ein, während die höheren Besoldungsgruppen einfach zurückbleiben würden, weil dort nicht die Festbeträge, sondern nur noch die Prozente gewährt würden, sodass sie teilweise statt maximal 5 Prozent bis zu 10 Prozent zurückblieben. Gegenüber dem Höchststand der realen Besoldung in 2019 lägen die Bezüge 2023 und 2024 zum Teil bis zu 10 Prozent darunter. Dies bedeute einen Reallohnverlust von 10 Prozent. Die Unzufriedenheit in den unteren Besoldungsgruppen halte sie ferner für sehr gut nachvollziehbar, wenn man bedenke, dass für ein und dieselbe Arbeit sehr unterschiedlich bezahlt werde, abhängig davon, ob man Kinder habe oder Tarifbeschäftigter oder Beamter sei. Damit mache man aus Sicht von Frau Prof. Dr. Färber den öffentlichen Dienst kaputt. Die unmittelbare Übertragung der letzten Tarifabschlüsse auf den Beamtenbereich habe nach ihrer Auffassung zudem mehr Probleme geschaffen als gelöst. Es sei dringend an der Zeit, dass man hier mehr tue. Der öffentliche Dienst werde mit den vorliegenden Gesetzentwürfen weiter von der allgemeinen Verdienstentwicklung abgehängt. Aus ihrer Sicht sei schon der Tarifabschluss nicht gut gewesen, ebenso wie die anschließende Übertragung auf den Beamtenbereich. Die Überführung der Versorgungsrücklage in den Versorgungsfonds hat Frau Prof. Dr. Färber hingegen ausdrücklich als zielführend begrüßt. Man habe beständig wachsende Pensionsleistungen, die auch weiter anwachsen würden. Das Geld, das in großem Maße aus den Besoldungsverzichten der aktiven Beamten und der Versorgungsempfänger eingespart worden sei, sollte dann auch tatsächlich in den Versorgungsfonds zur Absicherung aller Versorgungsleistungen der dort abgesicherten Beamten eingespeist werden.
Der Deutsche Gewerkschaftsbund – Bezirk Nord (DGB) hat unter anderem erklärt, dass das Ziel des Besoldungsstrukturgesetzes die Herstellung einer amtsangemessenen Alimentation, mithin einer verfassungskonformen Besoldung sei. Ziel des Besoldungsanpassungsgesetzes sei die Übertragung des Tarifergebnisses für die Tarifbeschäftigten der Länder auf die Besoldung und Versorgung. Aus Sicht des DGB seien beide Ziele richtig und wichtig. Beide Gesetzentwürfe seien aus Sicht des DGB - gerade auch im Ländervergleich - handwerklich gut gemacht, würden sich in das Handeln anderer Länder einreihen und sollten im Landtag verabschiedet werden, wenn man angesichts von mehr als 7.229 Anträgen auf amtsangemessene Alimentation im Jahr 2023 nicht eine Klagewelle und eine Niederlage des Landes vor dem BVerfG riskieren wolle. In diesem Zusammenhang hat der DGB auch betont, dass allen Beteiligten bewusst sein müsse, dass man mit den vorliegenden Gesetzentwürfen auch im Ländervergleich aber nichts Besonderes schaffe, sondern vielmehr nur das, was unbedingt notwendig sei - mithin das Minimum umsetze, um verfassungskonform zu sein und im Wettbewerb der Länder nicht noch weiter zurückzufallen. Die Verankerung der neuen Familienbilder und die daraus resultierende Berücksichtigung von Partnereinkommen in Kombination mit Familienergänzungszuschlägen seien juristisch Gegenstand fachlicher und sehr kontroverser Diskussionen und fachlicher Auseinandersetzungen, auch im beamtenrechtlichen Bereich. Eine höchstrichterliche Entscheidung dazu gebe es bisher jedoch nicht. Als Gewerkschaft habe man im gesamten Prozess der Diskussion um das Besoldungsstrukturgesetz neben der Frage der verfassungskonformen Besoldung auch die Attraktivität der Besoldung und Versorgung im Vergleich mit dem Bund und den anderen Ländern in den Vordergrund gestellt. Hier bestehe in Mecklenburg-Vorpommern aus Sicht des DGB erkennbarer Handlungsbedarf. Die Hebung der Gesamttabelle um 1 Prozent, die nun nicht mehr Teil des vorliegenden Entwurfs des Besoldungsstrukturgesetzes sei, habe das Nachbarland Schleswig-Holstein bereits umgesetzt. Das gelte auch für andere Themen: Einen Zuschuss zu den Kosten einer freiwilligen Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung gebe es bereits in allen norddeutschen Ländern, in Berlin, in Brandenburg und in Thüringen, aber nicht in Mecklenburg-Vorpommern. Die systemnahen Zeiten hätten alle ostdeutschen Länder im Sinne der Beschäftigten geregelt, im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern sei das jedoch weiterhin ein großes Streitthema. Für den DGB sei klar, dass auf das vorliegende Gesamtpaket etwas obendrauf kommen müsse, was genau dies sein könne, sei letztlich die Entscheidung des Landtages. Die bisher vorgesehene zeit- und wirkungsgleiche Übertragung des Tarifergebnisses auf die Besoldung und Versorgung allein werde hier keine Vorteile im Wettbewerb um qualifizierten Nachwuchs bringen. Als mögliche Verbesserungen, die noch in die Gesetzentwürfe mit aufgenommen werden könnten, hat der DGB unter anderem die Zulagen ins Spiel gebracht. In Mecklenburg-Vorpommern würden bisher nicht alle Zulagen mit den regelmäßigen Anpassungen der Besoldung und Versorgung erhöht. Der vorliegende Gesetzesentwurf sehe beispielsweise in Artikel 2 unter anderem eine Dynamisierung der Stellenzulagen nach den §§ 47 bis 56 des Landesbesoldungsgesetzes für die Polizei, die Berufsfeuerwehren und den Justizvollzug vor. Dies werde vom DGB ausdrücklich begrüßt und unterstützt. Allerdings würden der DGB und seine Gewerkschaften auch darum bitten, nach dem Vorbild Schleswig-Holsteins die Dynamisierung aller Erschwerniszulagen nach der Erschwerniszulagenverordnung und weiterer Zulagen nach dem Landesbesoldungsgesetz zu prüfen. Wenn dies nicht im Rahmen des vorliegenden Gesetzesentwurfes stattfinden sollte, würden der DGB und seine Gewerkschaften den Landtag darum bitten, zumindest ein entsprechendes Ersuchen an die Landesregierung für die anstehende Überarbeitung der Erschwerniszulagenverordnung sowie kommende Besoldungsanpassungsgesetze zu verabschieden. Für eine deutliche Stärkung der Wettbewerbssituation wäre aus Sicht des DGB zudem notwendig gewesen, alle Erfahrungsstufen um mindestens ein Prozent zu erhöhen. Auch die Glättung der Sonderzahlung hätte deutlicher ausfallen können. Darüber hinaus wären aus Sicht des DGB auch eine großzügigere Regelung der Höchstaltersgrenze für neue Verbeamtungen, die Einführung einer zweigeteilten Laufbahn mit dem Einstiegsamt A9 im Bereich der Landespolizei, die im Koalitionsvertrag angekündigte Einführung einer pauschalen Beihilfe für freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherte Beamtinnen und Beamte, die Neuregelung der sogenannten „systemnahen Berufszeiten“ oder aber die Wiedereinführung der Ruhegehaltsfähigkeit von Stellenzulagen, insbesondere im Bereich der Polizei, der Berufsfeuerwehr, beim Verfassungsschutz und im Justizvollzug sinnvolle Maßnahmen zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und der Attraktivität im Ländervergleich. Zur Wiedereinführung der Ruhegehaltsfähigkeit der Stellenzulagen für Polizei, Feuerwehr und Justiz hat der DGB erläutert, dass die Vollzugsbeamtinnen und Vollzugsbeamten der Feuerwehr, der Polizei und des Justizvollzuges eine Zulage erhalten würden, welche mit der Pensionierung entfalle. Sie würden aktuell bei der Berechnung der Pensionen nicht berücksichtigt. Der DGB und seine Gewerkschaften haben daher angeregt, diese Zulagen wieder ruhegehaltsfähig zu machen. Dies wäre nicht nur ein deutliches Zeichen der Wertschätzung an die betroffenen Beamtinnen und Beamten, sondern würde auch die gesundheitlichen Belastungen der aktiven Dienstzeit und ihre Auswirkungen auf den Ruhestand berücksichtigen. Die Länder Bayern, Sachsen, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und der Bund seien hier vorangegangen und hätten bereits entsprechende Regelungen getroffen. Der DGB und seine Gewerkschaften würden dafür werben, dass auch das Land Mecklenburg-Vorpommern eine entsprechende Initiative ergreife und nicht hinter anderen Dienstherren zurückbleibe.
Der Bund deutscher Kriminalbeamter – Landesverband Mecklenburg-Vorpommern e. V. (BDK) hat unter anderem festgestellt, dass man einerseits gerade im Vergleich zu den Vorjahren von einer angemessenen Erhöhung der Besoldung ausgehen könnte. Andererseits handele es sich bei der Erhöhung letztlich aber nur um das absolute Minimum, das durch das Urteil des BVerfG vorgegeben worden sei. Dies hat der BDK ausdrücklich bedauert. Es stelle sich zudem die Frage, ob die Erhöhung auch so ausgefallen oder geringer gewesen wäre, wenn das Urteil des BVerfG heute noch nicht vorgelegen hätte. Das Land habe starke Konkurrenz und versuche auch, die besten Köpfe zu gewinnen, was jedoch immer schwieriger werde, zumal es auch in Mecklenburg-Vorpommern Bundesbehörden mit entsprechender Besoldung gebe. Für die Landespolizei werde es beispielsweise in Zukunft noch schwieriger werden, weil man mit der Hochschule des Zolls in Rostock eine große Konkurrenz bekomme. Dort sollen jährlich bis zu 600 Beschäftigte ausgebildet werden. Die Bewerber würden sich insoweit überlegen, ob sie die mehreren tausend Euro im Jahr für die gleiche Arbeit mehr mitnehmen würden oder nicht. Der Konkurrenzdruck werde insofern deutlich steigen. Die Quintessenz könne aus Sicht des BDK eigentlich nur sein, dass Mecklenburg-Vorpommern hier endlich einmal in Vorleistungen gehe und nicht nur das Minimum umsetze, das aufgrund von Gerichtsurteilen notwendig sei. Zur Frage der Einhaltung des Abstandsgebotes hat der BDK ausgeführt, dass es nicht nachvollziehbar sei, dass der verfassungsrechtlich notwendige Schritt zur Einhaltung des Abstandsgebotes gegenüber dem allgemeinen Grundsicherungsniveau erst jetzt erfolgen solle. Bereits in den vergangenen mindestens zwei Jahren sei das Abstandsgebot nicht eingehalten worden, sodass der Besoldungsgesetzgeber den nach Artikel 33 GG ausgestalteten Pflichten nicht nachgekommen sei. Vor diesem Hintergrund hat der BDK daran appelliert, dass in Zukunft das Abstandsgebot bei Anhebung des Grundsicherungsniveaus unmittelbar angepasst werden müsse. In Bezug auf die Frage, welche weiteren Änderungen im Beamtenrecht notwendig seien, um die Attraktivität von Mecklenburg-Vorpommern für angehende Beamtinnen und Beamte zu erhöhen, hat der BDK erklärt, dass das Werben um die besten Köpfe für die Landespolizei grundsätzlich von außerhalb und ebenfalls von innerhalb der Organisation erfolgen könne. Allerdings sei hierbei festzustellen, dass das Werben von Innen derzeit nicht der beste Werbeblock für die Nachwuchsgewinnung sei. Viele Kolleginnen und Kollegen seien frustriert. Und dies nicht nur aufgrund fehlender technischer Ausstattung, komplizierter Verwaltungstätigkeiten und immer mehr Aufgaben. Auch hätten die zum Ende vergangenen Jahres erneut verkündeten Beurteilungen in großen Teilen erneut zur Frustration beigetragen. Die derzeit gültigen Beurteilungsregeln seien nicht gerecht. Eine Mehrheit der Beurteilungen diene lediglich der Posten- und Beförderungsvergabe, sodass eine tatsächliche Leistungseinschätzung nicht stattfinde. Perspektiven, um im nächsten Beurteilungszeitraum die eigene Note zu verbessern, seien kaum bis gar nicht gegeben. Des Weiteren hat der BDK darauf verwiesen, dass gemäß dem vorliegenden Gesetzentwurf der Versorgungsfonds in die Verwaltung der Bundesbank überführt werden solle. Dabei würden bei der Geldanlage zukünftig auch Nachhaltigkeitskriterien beachtet. Dies klinge zwar zunächst einmal gut, jedoch würde bisher keine allgemeine, verbindliche Definition zur Nachhaltigkeit existieren. Zusammenfassend wurde seitens des BDK zur Thematik der Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit im Ländervergleich angemerkt, dass, solle die Landespolizei wirklich wieder wettbewerbsfähig werden, der Gesetzgeber beim Thema Beamtenbesoldung das Ziel haben müsse, an die Spitze in Deutschland zu gelangen. Zur steigerungswürdigen Attraktivität zähle zudem auch, dass Planstellen und Dienstposten wieder kongruent würden. Das würde zum einen die Beförderungsmöglichkeiten deutlich anheben und zum anderen den nicht hinnehmbaren Fakt beenden, dass sehr viele Beamte bei der Polizei nicht für die Arbeit bezahlt würden, die sie ausführten.
Der dbb m-v hat den Gesetzentwurf zur zeit- und wirkungsgleichen Übertragung des Tarifabschlusses der Länder ausdrücklich begrüßt. Den Gesetzentwurf über die Anpassung der Besoldungsstrukturen und zur weiteren Änderung dienstrechtlicher Vorschriften des Landes Mecklenburg-Vorpommern hat der dbb m-v hingegen kritisiert, da dieser aufgrund der ausschließlich für die unteren Erfahrungsstufen und der im Rahmen des Familienzuschlags beabsichtigten Verbesserungen in Gänze nicht langfristig auf einer trag- und zukunftsfähigen Grundlage stehe. Aus Sicht des dbb m-v wäre es geboten gewesen, die Besoldung insgesamt und nicht nur durch Einzelmaßnahmen zu verbessern und nicht gerade so das Kriterium des Mindestabstandsgebotes zu gewährleisten. In Bezug auf Verbesserungen bei den kinderbezogenen Bestandteilen hat der dbb m-v ferner zu bedenken gegeben, dass diese Maßnahmen in Kombination mit den unterschiedlich ausgestalteten prozentualen Erhöhungen der ersten Erfahrungsstufen das in der Grundbesoldung abgebildete Leistungsprinzip in den Hintergrund rücken ließen. Diese Auswahl der Maßnahmen durch die Gesetzeseinreicher dürfte aus Sicht des dbb m-v ihre Grundlage einzig und allein in den finanziellen Erwägungen haben, da die ersten Erfahrungsstufen nur von wenigen Nachwuchskräften belegt würden, die Kinderzuschläge bei den Besoldungsempfängern nur temporär zur Anwendung kämen und größtenteils Versorgungsempfänger gar nicht mehr betroffen seien. Der dbb m-v hat dementsprechend die Beschränkung auf diese Besoldungsinstrumente ausdrücklich bedauert. Es erscheine aus Sicht des dbb m-v vielmehr langfristig und zukunftsorientiert unabdingbar, dass die Besoldung im Wesentlichen durch die Grundbesoldung als Abbild des Leistungsgrundsatzes gewährleistet und nur in geringem Maße durch weitere Instrumente ergänzt werde, um besondere Lebenssituationen und Leistungen finanziell abzubilden. Insofern halte der dbb m-v an seiner Auffassung fest, dass nur eine generelle Linearanpassung im Bereich der Grundbesoldung das gerechteste, zweckmäßigste und auch dauerhafteste Instrument der Umsetzung der Entscheidung des BVerfG sei. Außerdem hat der dbb m-v den Systemwechsel von der Alleinverdienerfamilie zu der Mehrverdienerfamilie abgelehnt. Die Alimentation sei aufgrund des Alimentationsprinzips so zu bemessen, dass der Beamte sich und seine Familie allein amtsangemessen versorgen könne. Die pauschale Berücksichtigung des Einkommens des Ehegatten oder Lebenspartners in der Höhe eines Minijobs, um überhaupt den Mindestabstand von 115 Prozent zum Grundsicherungsniveau gewährleisten zu können, stelle nach Auffassung des dbb m-v eine nicht akzeptable Abkehr von dem seit Jahrzehnten bestehenden Grundsatz dar. Der Beamte müsse sich im Austausch zu seiner vollen Hingabe an den Dienstherrn darauf verlassen können, dass er allein durch seine Besoldung finanziell so gestellt sei, dass er sich und seiner Familie einen Lebensstandard ermöglichen könne, der dem ihm verliehenen Amt entspreche. Des Weiteren hat der dbb m-v vorgeschlagen, darüber nachzudenken, ob für die Verbeamtung das Höchstalter von 40 Jahren noch gerechtfertigt sei oder hochgesetzt werden könne. In einigen Ländern sei das Alter jetzt neu auf 50 Jahre hochgesetzt worden. Zum Thema der möglichen Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit Mecklenburg-Vorpommerns im Ländervergleich hat der dbb m-v ferner erläutert, dass sich Wettbewerbsfähigkeit nicht nur über die Höhe der aktuellen Besoldungssteigerung definiere. Wettbewerbsfähigkeit hänge vielmehr auch von der Attraktivität des Standortes insgesamt ab. Standorte, wie Schwerin und Rostock, hätten insoweit noch Vorteile bei der Rekrutierung von neuem Fachpersonal, weil Infrastruktur und Verkehrsanbindung passen würden. Beide Gesetzentwürfe dienten nach Einschätzung des dbb m-v nicht dazu, im Länderranking eine wettbewerbsfähige Position zu erreichen. Beispielsweise werde im Land Brandenburg die Besoldung rückwirkend zum 1. Januar 2024 um 4,76 Prozent und bereits zum 1. Juli 2024 nochmals um 5,54 Prozent erhöht. Im Unterschied zu mehreren anderen Bundesländern würden die Erfahrungsstufen in den jeweiligen Besoldungsgruppen erst in späteren Lebensjahren erreicht. Dies habe zur Folge, dass die Standzeiten in den Erfahrungsstufen im direkten Vergleich zu lang seien. Damit sei die Besoldung, über die ganze Zeit des aktiven Diensts gesehen, im Vergleich zu anderen Ländern zu niedrig. Der dbb m-v hat sich vor diesem Hintergrund für eine Rückkehr zu einer bundesweit einheitlichen Besoldung und Versorgung ausgesprochen. Der dbb m-v hat ferner zur Frage der Überführung der Mittel der „Versorgungsrücklage des Landes Mecklenburg-Vorpommern“ in den „Versorgungsfonds des Landes Mecklenburg-Vorpommern“ und die Möglichkeit, zusätzliche Beamtenjahrgänge in das System des Versorgungsfonds aufzunehmen, angemerkt, dass die grundsätzliche Umstellung auf einer Forderung des Landesrechnungshofes basiere und vom dbb m-v ausdrücklich begrüßt werde. Ergänzend wurde darauf hingewiesen, dass es sich bei den Mitteln aus der Versorgungsrücklage um Mittel der Beamtenschaft handele, die aus der 0,2-prozentigen Minderung vergangener Besoldungserhöhungen stamme und entsprechende Erwartungen an die sichere Anlage dieser Mittel bestünden.
Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft – Landesverband Mecklenburg-Vorpommern (GEW) hat erklärt, dass es bereits mehrere Fälle gegeben habe, in denen Referendare auf die Frage, wie es nach dem Ende des Vorbereitungsdienstes weitergehe, geäußert hätten, in ein anderes Bundesland gehen zu wollen. Auch wenn man ein gutes Kollegium und nette Schüler habe, bekomme man in Schleswig-Holstein, Hamburg und Niedersachsen für wesentlich weniger Unterrichtsstunden deutlich mehr Geld gezahlt. Vor dem Hintergrund der demografischen Struktur der Lehrerschaft sei dies ein Problem, das sich in naher Zukunft noch weiter verstärken werde. Letztlich müsse man aus Sicht der GEW feststellen, dass man im Bereich der Lehrkräfte nicht wettbewerbsfähig sei. Durch gewisse Aspekte könnte man die Wettbewerbsfähigkeit nach Auffassung der GEW aber noch etwas verbessern. Das betreffe die Erhöhung der Höchstaltersgrenze für die Verbeamtung, was insbesondere für zwei Personengruppen von Bedeutung sei. Einerseits gebe es Kollegen und Kolleginnen, die grundständig ausgebildet seien, dann ihr Referendariat absolvierten und dabei aber schon 40 Jahre alt seien, sodass es mit einer Verbeamtung sehr knapp werden könnte, sofern sie einmal krank würden oder es zur Verschiebung der Prüfung käme. Andererseits werde aufgrund des Fachkräftemangels auch immer mehr auf Seiteneinsteiger zurückgegriffen, die möglichst hoch qualifiziert sein sollten, mithin möglichst einen Masterabschluss haben sollten. Diese Personen seien aber typischerweise Lebenserfahrener, sodass die Altersgrenze von 40 Jahren auch für die Seiteneinsteiger ein Problem darstelle. Insoweit müsse man auch berücksichtigen, dass andere Bundesländer bis zu zehn Jahren über der hiesigen Altersgrenze liegen würden. Ein zweiter wichtiger Punkt sei die pauschale Beihilfe, wobei es darum gehe, dass die Beschäftigten, die in der gesetzlichen Krankenversicherung blieben, einen Zuschuss erhalten sollten, da die private Krankenversicherung bei höherem Lebensalter, Vorerkrankungen und vielen Kindern schlichtweg unattraktiv sei. Bei der gesetzlichen Krankenversicherung sei jedoch der volle Beitrag zu zahlen. Praktisch alle Nachbarländer hätten die pauschale Beihilfe, sodass in Mecklenburg-Vorpommern diesbezüglich ein klarer Wettbewerbsnachteil bestehe. Die pauschale Beihilfe sei grundsätzlich auch schon im Koalitionsvertrag vereinbart worden, sodass die GEW nachdrücklich daran appelliere, diesen Nachteil schnellstmöglich zu beheben.
Finanzausschuss beendet seine Haushaltsberatungen
Der Finanzausschuss des Landtages hat in seiner 54. Sitzung am 23. November 2023 seine umfangreichen und sehr zeitintensiven Beratungen zum Entwurf des Doppelhaushaltes 2024/2025 beendet und insgesamt 18 Beschlussempfehlungen für den Landtag erarbeitet.
Nachdem der Landtag Anfang September im Ergebnis der Ersten Lesung die entsprechenden Vorlagen zum Doppelhaushalt 2024/2025 zur federführenden Beratung an den Finanzausschuss überwiesen hatte, hat der Finanzausschuss sofort in seiner Sitzung am 7. September 2023 die Beratungen mit den ersten Einzelplänen aufgenommen.
Die Ausschussmitglieder haben den Haushalt in insgesamt sechs Sitzungen mit Vertretern der verschiedenen Ministerien sowie dem Landesrechnungshof intensiv beraten. Darüber hinaus hat der Finanzausschuss im Rahmen einer Sondersitzung am 28. September 2023 insgesamt vier öffentliche Anhörungen zum Haushaltsentwurf durchgeführt. Neben diesen öffentlichen Anhörungen hat der Ausschuss weitere zwei schriftliche Anhörungen durchgeführt.
Im Ergebnis der Beratungen sowohl im Finanzausschuss als auch in den mitberatenden Fachausschüssen lagen den Mitgliedern des Finanzausschusses zur abschließenden Beratung am 23. November 2023 insgesamt 499 Änderungsempfehlungen der Fraktionen und der mitberatenden Fachausschüsse vor.
Nach einem mehr als 5 Stunden andauernden Abstimmungsmarathon hatte der Finanzausschuss am 23. November 2023 um 23:05 Uhr schließlich insgesamt 76 Änderungsempfehlungen angenommen, die er nunmehr in den entsprechenden 18 Beschlussempfehlungen dem Landtag zur Beschlussfassung im Rahmen der Zweiten Lesung in der Dezember-Landtagssitzungswoche vorlegen wird.
Finanzausschuss führte am 28. September 2023 vier öffentliche Anhörungen zum Entwurf des Doppelhaushaltes 2024/2025 durch
Der Finanzausschuss des Landtages hat am 28. September 2023 von 9:00 Uhr bis kurz nach 16:00 Uhr insgesamt vier öffentliche Anhörungen zum Entwurf des Doppelhaushaltes 2024/2025 durchgeführt.
Anhörung zu den Vorlagen zum Entwurf des Haushalts 2024/2025 auf den Drucksachen 8/2398, 8/2399 und 8/2400 und insbesondere zu dem Thema „Verlässlichkeit der Mittelfristigen Finanzplanung im Hinblick auf die prognostizierten Handlungsbedarfe, die aktuelle Steuergesetzgebung der Bundesregierung und die konjunkturelle Entwicklung“
In der ersten Anhörung hat der Bund der Steuerzahler Mecklenburg-Vorpommern (BdSt) in Bezug auf die Mittelfristige Finanzplanung (MFP) und den Entwurf des Haushaltsgesetzes 2024/2025 kritisch angemerkt, dass sich aus seiner Sicht einmal mehr zeige, dass die Versäumnisse der vergangenen Jahre dazu geführt hätten, dass Probleme nach hinten verlagert, aber nicht gelöst würden. Nach jetzigem Stand seien selbst unter der Prämisse, dass alle im Gesetzentwurf gemachten Prognosen so oder gar günstiger eintreffen würden, nur noch für den Haushalt 2024/2025 die offenen Handlungsbedarfe durch einen Rückgriff in die allgemeine Rücklage aufzulösen. Schon für die weiteren Finanzplanungsjahre sei dies nur dann noch möglich, wenn der Haushalt 2023 strukturell starke Verbesserungen ausweisen würde, was bis dato aus Sicht des BdSt jedoch nicht absehbar sei. Vor diesem Hintergrund hat der BdSt mehrfach betont, dass das Land „blank“ dastehe und sich dafür nicht allein auf die unterdurchschnittliche konjunkturelle Entwicklung Mecklenburg-Vorpommerns in Zeiten der Krise berufen könne. Diese Entwicklung habe letztlich Ursachen, die in der zurückliegenden Politik zu finden seien. Es fehle bislang eine langfristige Strategie zur Landesentwicklung, die den Wirtschaftsstandort Mecklenburg-Vorpommern stärke. Ferner hat sich der BdSt für die Beibehaltung der Einhaltung der Schuldenbremse ausgesprochen.
Der Landkreistag Mecklenburg-Vorpommern hat in seiner schriftlich eingereichten Stellungnahme in Bezug auf die MFP auf Drucksache 8/2398 ausgeführt, dass auf Seite 11 der Drucksache unter Ziffer 4.4 über die positive Entwicklung der kommunalen Finanzausstattung berichtet werde. Die dort dargestellten Entwicklungen seien zwar korrekt, allerdings werde nicht hinreichend dargelegt, worauf diese im Wesentlichen beruhen würden. Hauptgrund für die positive Entwicklung seien aus Sicht des Landkreistages Mecklenburg-Vorpommern die kommunalen Steuereinnahmen und nicht etwa die Landeszuweisungen. Während die kommunalen Steuereinnahmen in den letzten Jahren seit 2012 durchschnittlich um rund 5,8 Prozent jährlich gewachsen seien, seien die Landeszuweisungen im gleichen Zeitraum lediglich um 3,3 Prozent jährlich angestiegen. In der Vergangenheit habe sich vor allem die kommunale Ebene als Garant für eine wirtschaftliche Entwicklung im ländlichen Raum bewährt. Spiegelbildlich seien die kommunalen Steuereinnahmen in den letzten zehn Jahren seit 2012 stärker gewachsen als die Einnahmen des Landes aus Steuern, Bundesergänzungszuweisungen und Länderfinanzausgleich und zwar durchschnittlich um rund 5,8 Prozent jährlich. Die Einnahmen des Landes aus Steuern, Bundesergänzungszuweisungen und Länderfinanzausgleich entwickelten sich dagegen seit 2012 durchschnittlich nur um rund 3 Prozent jährlich. Daher seien die Investitionen auf kommunaler Ebene aus Sicht des Landkreistages Mecklenburg-Vorpommern offenbar zielgenauer und effektiver als Investitionen des Landes.
Anhörung zu den Vorlagen zum Entwurf des Haushalts 2024/2025 auf den Drucksachen 8/2398, 8/2399 und 8/2400 und insbesondere zu dem Thema „Entwicklung des Personalbedarfs in den Finanzämtern“
In der zweiten Anhörung hat der Steuerberaterverband Mecklenburg-Vorpommern unter anderem ausgeführt, dass sich nach der Einführung des Homeoffice-Modells innerhalb der Finanzverwaltung gezeigt habe, dass viele Heimarbeitsplätze der Beschäftigten nur unzureichend ausgestattet seien. Einerseits sei die telefonische Erreichbarkeit deutlich schlechter gewährleistet gewesen, als es im Finanzamt der Fall gewesen sei. Ferner könnten die Mitarbeiter der Finanzverwaltung im Homeoffice nicht auf den gleichen Datenumfang zugreifen wie bei der Arbeit im Finanzamt. Des Weiteren hat der Steuerberaterverband Mecklenburg-Vorpommern e. V. betont, dass den Erklärungen, die durch die steuerberatenden Berufe eingereicht würden, mehr Vertrauen geschenkt werden sollte. Die Parameter des Risikomanagementsystems der Finanzverwaltung sollten daher auf die Fälle, die durch einen Angehörigen der steuerberatenden Berufe betreut würden, gesondert eingestellt werden, da hier davon ausgegangen werden könne, dass Angaben mit erhöhter Sorgfalt und Fachexpertise erstellt würden. Die Anzahl an Rückfragen könnte so stark minimiert werden. Zudem würde eine Erhöhung von Toleranzwerten, ab der das Risikomanagementsystem eine Aussteuerung der Erklärungen zur manuellen Nachbearbeitung erzeuge, zu mehr automatisierbareren Bearbeitungen der Erklärungen führen und damit das Besteuerungsverfahren beschleunigen. Zumindest könnte dies für über den Steuerberater eingereichte Erklärungen der Steuerpflichtigen umsetzbar sein, ohne das Steueraufkommen zu gefährden.
Die Deutsche Steuergewerkschaft (DSTG) hat unter anderem ausgeführt, dass die Corona-Pandemie, die anschließenden einschneidenden Krisen und das Projekt Grundsteuer der Steuerverwaltung ein gewaltiges Mehr an Arbeit und die Kolleginnen und Kollegen an den Rand ihrer Leistungsfähigkeit gebracht hätten. Dies liege vor allem darin begründet, dass seit Jahrzehnten die Steuerverwaltung deutlich unter dem Soll laut Personalbedarfsberechnung ausgestattet sei. Auf die Frage nach Möglichkeiten zur Steigerung der Attraktivität der Ausbildung in der Finanzverwaltung hat die DSTG ausgeführt, dass die Gesamtdauer der Ausbildung zum Finanzwirt bereits attraktiv sei. In keinem anderen Ausbildungsberuf sei ein Abschluss nach einer 2-jährigen Ausbildungsdauer zu erreichen. Eine frühere Ausschreibung würde aus Sicht der DSTG die mögliche Bewerberzahl erhöhen. Aktuell nicht förderlich sei hingegen die Bezahlung, die mangelhafte Ausstattung mit Gesetzestexten und die Dauer der täglichen Arbeitszeit. In Bezug auf die Frage, ob Veränderungen in der Organisation der deutschen Finanzverwaltung geeignet beziehungsweise erforderlich wären, um deren Effizienz zu verbessern, hat die DSTG erklärt, dass eine Möglichkeit, mit einer Organisationsveränderung die Effektivität der Finanzverwaltung zu steigern, die Einführung einer Bundessteuerverwaltung wäre. Insbesondere aufwendige Abstimmungsprozesse zwischen dem Bund und den 16 Ländern würden dadurch in Gänze entfallen.
Anhörung zu den Vorlagen zum Entwurf des Haushalts 2024/2025 auf den Drucksachen 8/2398, 8/2399 und 8/2400 und insbesondere zu dem Thema „Entwicklung der Pensionslasten durch die im Landesdienst befindlichen Beamten und mögliche Deckungsquellen“
In der dritten Anhörung hat der Beamtenbund (dbb m-v) unter anderem ausgeführt, dass die demografische Entwicklung immer stärker werdende Auswirkungen auf die personelle Ausstattung der Landesverwaltung habe. Die Kompensation aller altersbedingten Abgänge werde zudem nicht möglich sein. Der Haushalt 2024/2025 versuche daher, erste Schritte zur Vorsorge zu treffen. Das sei aus den Ausgabensteigerungen bei den Personalausgaben ersichtlich und aus Sicht des dbb m-v auch notwendig, um als Arbeitgeber beziehungsweise Dienstherr einerseits attraktiv für das Bestandspersonal zu bleiben und andererseits interessant für die Akquise junger Leute zu sein. Es sei darüber hinaus unabdingbar, die Digitalisierung voranzutreiben, um die Aufgaben der Zukunft mit weniger Personal verwirklichen zu können. Hinsichtlich der künftigen Versorgungsausgaben hat der dbb m-v eingeschätzt, dass Mecklenburg-Vorpommern eine relativ niedrige Belastung des Haushaltes durch Versorgungsausgaben verzeichne. Zwar würden diese Ausgaben zukünftig steigen, mit den Instrumenten „Versorgungsfonds“ und „Versorgungsrücklage“ sei demgegenüber aber auch rechtzeitig und auskömmlich durch das Land Vorsorge getroffen worden.
Anhörung zu den Vorlagen zum Entwurf des Haushalts 2024/2025 auf den Drucksachen 8/2398, 8/2399 und 8/2400 und insbesondere zu dem Thema „finanzielle Umsetzung der verschiedenen Maßnahmen zur beschleunigten Umsetzung der Moorwiedervernässung, insbesondere die Umwandlung des Sondervermögens Landwirtschaft“
In der vierten Anhörung hat der Familienbetriebe Land und Forst Mecklenburg-Vorpommern e. V. zum Sondervermögen zur Förderung des natürlichen Klimaschutzes und zur Förderung der Landwirtschaft ausgeführt, dass man den Ansatz, Natur- und Klimaschutz planungssicher zu finanzieren und in seiner Umsetzung möglich zu machen, für den prinzipiell richtigen Ansatz halte. Das bisherige Sondervermögen Landwirtschaft habe sich entsprechend des ihm bisher zugedachten Zweckes zur Förderung der Agrarstruktur in Mecklenburg-Vorpommern im Wesentlichen bewährt. Die Erweiterung des Sondervermögens um die Aufgabe der Förderung des natürlichen Klimaschutzes könnte aus Sicht eines land- und forstwirtschaftlichen Fachverbandes zwar auf den ersten Blick als potentielle Verkürzung der Mittel für den unmittelbaren Bereich Land- und Forstwirtschaft angesehen werden, werde aber dennoch durch den Familienbetriebe Land und Forst Mecklenburg-Vorpommern e. V. gleichwohl als richtig erachtet, da insbesondere der mit der Erweiterung des Sondervermögens Landwirtschaft bezweckte Moorschutz beziehungsweise die bezweckte Wiedervernässung derzeit landwirtschaftlich bewirtschafteter Moorstandorte nur kooperativ und gemeinsam mit der Land- beziehungsweise Forstwirtschaft gelöst werden könne. Insofern erscheine eine Zusammenfassung des natürlichen Klimaschutzes und der Förderung der Landwirtschaft in einem Sondervermögen durchaus naheliegend. Der in der Begründung zu § 12 Absatz 5 des Gesetzentwurfes hervorgehobene privatrechtliche und kooperative Ansatz, Flächen durch das Sondervermögen von betroffenen Betrieben anzukaufen beziehungsweise mit diesen zu tauschen, wurde ausdrücklich begrüßt. Gerade im Hinblick auf die engen Zeitvorgaben zur Umsetzung der CO2-Einsparungsziele für den Sektor Landwirtschaft erscheine ein kooperativer und freiwilliger – im Wesentlichen unbürokratischer – Ansatz der einzig zielführende zu sein. In Bezug auf die Frage nach den Möglichkeiten einer wirtschaftlichen Nutzung wiedervernässter Flächen wurde ausgeführt, dass eine wirtschaftliche Vermarktung von Paludikulturen derzeit kaum Aussicht auf Erfolg habe, da es an einem entsprechenden Markt fehle. Eine Privilegierung im Rahmen der Errichtung von Freiland-PV-Anlagen könnte hingegen technisch ohne Weiteres umgesetzt werden und somit die Erträge, die auf den Flächen erzielt werden könnten, erhöhen.
Der Landesverband der Wasser- und Bodenverbände Mecklenburg-Vorpommern (WBV M-V) hat den Entwurf des Haushaltsgesetzes 2024/2025 hinsichtlich der die Maßnahmen des Klimaschutzes unterstützenden § 8 Absatz 24 sowie § 12 Absatz 4 und 5 ausdrücklich begrüßt. Darüber hinaus wurde aber nachdrücklich darum gebeten, freiwerdende Mittel aus § 17 Absatz 12 des Gesetzentwurfes wasser- und klimaschützenden Maßnahmen, denen oberflächenwassernutzende und -schützende Aspekte innewohnen, zuzuführen. Ferner sei der WBV M-V der Auffassung, dass die Mittel, die jetzt einmalig dem Sondervermögen Landwirtschaft zugeführt und für Maßnahmen des Klimaschutzes eingesetzt würden, nicht ausreichten, um das vom Land gesteckte Klimaziel der Treibhausgasneutralität bis 2040 zu erreichen. Es sei aus Sicht des WBV M-V daher notwendig, das Sondervermögen weiter aufzustocken und dauerhaft mit Finanzmitteln auszustatten. In Bezug auf die Frage, welche wirtschaftlichen Chancen und Risiken bei der Wiedervernässung von Mooren bestünden, hat der WBV M-V erläutert, dass zu den Chancen zähle, dass funktionsfähig wiedervernässte Moore oder Feuchtgebiete wasserwirtschaftlich für Starkregen einen Retentionsraum bieten und in Trockenzeiten das fehlende Wasserdargebot wenigstens teilweise ausgleichen könnten. Ferner könne es weiter zu einer Erhöhung des Grundwasserzustroms kommen, da Niederschlagswasser zurückgehalten werde. Es würden auch neue Lebensräume geschaffen und damit die Biodiversität erhöht. Die Vernässung von Mooren habe unbestritten klimaschützende Wirkung und führe damit auf lange Sicht zur Verminderung der Klimafolgekosten. Zu den Risiken einer Moorwiedervernässung gehöre allerdings, dass im Rahmen von Vernässungen Schäden an der Infrastruktur nicht auszuschließen seien. Gewässer, die die Moorkörper durchquerten, könnten durch hohe Wasserstände nur erschwert unterhalten werden. Wirtschaftliche Nutzungen seien auf die seit Jahrzehnten eingestellten niedrigeren Wasserstände eingestellt, Schutzmaßnahmen der errichteten Infrastruktur vor Schäden aufgrund veränderter Wasserstände seien daher möglicherweise erforderlich.
Das Greifswald Moor Centrum hat unter anderem ausgeführt, dass ein Sondervermögen zur Förderung des natürlichen Klimaschutzes dazu beitrage, Klimaschutz auf Moorböden in Mecklenburg-Vorpommern voranzubringen. Mittelfristig erscheine eine Aufstockung der Mittel aus Sicht des Greifswald Moor Centrums aber notwendig. In Bezug auf die Frage, welche wirtschaftlichen Chancen und Risiken bei der Wiedervernässung von Mooren bestünden, hat das Greifswald Moor Centrum erklärt, dass zu den Risiken für landwirtschaftliche Einzelbetriebe sowie Flächeneigentümer kurzfristig der Wertverlust der Fläche sowie Opportunitätskosten gehörten. Zudem gebe es bei Paludikulturen noch unklare Absatzstrukturen und -preise sowie offene pflanzenbauliche und Flächenmanagement-Fragen und damit verbundene Kosten. Für mögliche Abnehmer von Paludi-Biomassen gebe es das Risiko von Lieferunsicherheiten, insbesondere zu Beginn, wenn erst wenige Flächen für die Rohstofflieferung bereitstünden. Zu den Chancen gehörten einzelwirtschaftliche Vorteile für den Landwirt oder den Flächeneigentümer, wenn die CO2-Bepreisung eingeführt werde. Ferner sei der zukünftige Rohstoffbedarf in vielen Produktionsbereichen angesichts der Dekarbonisierung der Wirtschaft zu berücksichtigen, da der Rohstoff Holz bereits weitestgehend ausgelastet sei. Volkswirtschaftlich gesehen liege die klare Chance in der Reduktion der gesellschaftlichen Kosten, die durch die weitergeführte Entwässerung entstünden und dann auch durch den Landeshaushalt getragen werden müssten, beispielsweise bei Schäden an Infrastrukturen.
Aus Sicht des Bauernverbandes Mecklenburg-Vorpommern e. V. sei die Übertragung des Landwirtschaftssondervermögens auf ein Sondervermögen mit anderen, sogar gegenteiligen Zwecken als die der Landwirtschaftsförderung unzulässig und im Übrigen nicht geeignet, Klimaschutz zu betreiben. Aus diesem Grund hat der Bauernverband Mecklenburg-Vorpommern e. V. das neue Sondervermögen ausdrücklich abgelehnt und die Beibehaltung in der jetzigen Form gefordert. Das landwirtschaftliche Sondervermögen sei bei seiner Errichtung mit den Einnahmen aus den Verkäufen der ehemaligen Landesdomänen in Mecklenburg-Vorpommern und der landeseigenen Flächen im Kreis Herzogtum Lauenburg gespeist worden. Der damalige Landtag habe diesen Verkäufen unter der Maßgabe zugestimmt, dass aus den Nettoverkaufserlösen ein Zweckvermögen zur Förderung und Entwicklung der landwirtschaftlichen Strukturen geschaffen und dafür verwendet werde. Der Bauernverband Mecklenburg-Vorpommern e. V. sehe die Erforderlichkeit, auch für künftige Herausforderungen in der Landwirtschaft auf finanzielle Mittel des Sondervermögens zurückgreifen zu können. Zudem hat er grundsätzlich in Frage gestellt, dass die Wiedervernässung von Mooren in einer Größenordnung wie in Mecklenburg-Vorpommern durch begrenzte Mittel erfolgen und gelingen könne. Mecklenburg-Vorpommern verfüge über circa 287.900 Hektar Moorflächen. Viele der Moorflächen seien regional zusammenhängend vorhanden. Eine Wiedervernässung nur allein der landwirtschaftlich genutzten Flächen sei gleichbedeutend mit einem Strukturwandel in den Regionen, sie bedeute erhebliche Eingriffe in die Kulturlandschaft, in die Landbewirtschaftung und damit in die landwirtschaftlichen Unternehmen. Nach Einschätzung des Bauernverbandes Mecklenburg-Vorpommern e. V. sei es illusorisch, dass ein Sondervermögen in der hier angedachten Form und in der derzeitigen Mittelausstattung mit zunächst 15 Millionen Euro aus dem Landeshaushalt geeignet sei, Klimaschutzmaßnahmen in dieser Dimension umzusetzen. Der Finanzbedarf für den Ankauf landwirtschaftlich bewirtschafteter Moorflächen betrage mindestens 1,67 Milliarden Euro, wenn man von 167.000 Hektar und einem Wert von 10.000 Euro je Hektar ausgehe. Sofern das Land dennoch daran festhalten sollte, finanzielle Mittel für Klimaschutzmaßnahmen bereit zu stellen, fordert der Bauernverband Mecklenburg-Vorpommern e. V. hierfür nachdrücklich die Einrichtung eines eigenen, vom Landwirtschaftssondervermögen getrennten Sondervermögens. Insofern sollte aus Sicht des Bauernverbandes Mecklenburg-Vorpommern e. V. der Artikel 4 des Haushaltsbegleitgesetzes 2024/2025 insgesamt gestrichen werden.
Der Finanzausschuss führte einen Informationsbesuch bei der IAG - Ihlenberger Abfallentsorgungsgesellschaft mbH durch
Der Finanzausschuss des Landtages hat am 10. Juli 2023 einen Informationsbesuch bei der IAG in Selmsdorf durchgeführt.
Im Rahmen dieses Termins informierten sich die Mitglieder des Finanzausschusses über die wesentlichen Finanzdaten dieser Landesbeteiligung sowie die Vorstellungen für die künftige Nutzung des Areal.
Die Vertreter der IAG teilten unter anderem mit, dass von der 180 Hektar großen Gesamtfläche etwa 113 Hektar für die Deponierung zur Verfügung stünden. Heute würde zudem etwa ein Drittel der angelieferten Abfälle aus Mecklenburg-Vorpommern stammen, weitere 28 Prozent seien aus Schleswig-Holstein und etwa 23 Prozent aus Hamburg. Ausländischer Müll werde zudem seit 2019 nicht mehr angenommen. Neben dem Deponiebetrieb gebe es auf dem Areal auch eine Aufbereitungsanlage, wo der Haus- und Gewerbemüll, beispielsweise aus Schwerin, aufbereitet und sortiert werde. Hierzu muss man wissen, dass Haus- und Gewerbemüll schon seit 18 Jahren nicht mehr deponiert werden darf, was diese Aufbereitungsanlage erforderlich gemacht hat.
Im Anschluss an die Beratung haben die Ausschussmitglieder eine Rundfahrt mit einem Bus über das sehr weitläufige Gelände gemacht und so den Weg von der Abfallanlieferung per LKW über eine Waage bis hin zur eigentlichen Ablagerungsstelle auf dem Areal erkundet. Im Durchschnitt würden etwa 100 LKW täglich das Deponiegelände erreichen.
Die Vertreter der IAG informierten auch über die Sammlung und Bearbeitung des Sickerwassers sowie die Verwendung des Deponiegases im eigenen Blockheizkraftwerk.
Die Ausschussmitglieder wurden auch über die künftigen Pläne der Nutzung des Areals informiert. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass entsprechend einem Kabinettsbeschluss der Landesregierung ab 2035 keine DK-III-Abfälle mehr auf der Deponie angenommen werden. Auf der einmal geschlossenen Deponiefläche seien etwa 140 Hektar für PV-Anlagen zur Energiegewinnung vorgesehen. Ferner solle ein grünes Gewerbegebiet entstehen.
Der Finanzausschuss präsentierte sich am Tag der offenen Tür des Landtages
Am Sonntag, dem 25. Juni 2023, hat der Landtag wieder einmal seine Türen für interessierte Bürgerinnen und Bürger geöffnet.
Am traditionellen Tag der offenen Tür konnten interessierte Bürgerinnen und Bürger auch mit Abgeordneten des Finanzausschusses über deren Arbeit sprechen. Die Ausschussmitglieder haben den Besuchern bereitwillig Rede und Antwort zu den verschiedensten Fragen gestanden. So gab es beispielsweise Nachfragen zur Höhe und Art der Ausgaben, zu Investitionen des Landes sowie zu möglichen Fördermitteln.
Ferner konnten die Besucher wie auch schon in den vergangenen Jahren an einem Quiz zu finanzpolitischen Fragen teilnehmen. Diese Chance nutzten 80 Personen. Für alle Teilnehmer gab es gleich an Ort und Stelle einige kleine Preise als Erinnerung an diesen Tag, wobei die Magneten mit dem Bild des Schlosses besonders beliebt waren.
Auch in diesem Jahr hat der Finanzausschuss darüber hinaus aber auch drei Hauptpreise unter allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern, die ihren ausgefüllten Quiz-Bogen in die dafür bereitgestellte Box eingeworfen und alle Fragen richtig beantwortet hatten, ausgelost.
Der 1. Preis, ein Gutschein für das Spaßbad Wonnemar im Wert von 85,- Euro, und der 2. Preis, ein Gutschein der Buchhandlung Thalia im Wert von 50,- Euro, gehen an zwei Teilnehmerin aus der Landeshauptstadt Schwerin. Und der 3. Preis, ein Tankgutschein von ARAL im Wert von 40,- Euro, geht an einen Besucher aus dem Landkreis LUP.
Die Gewinnerinnen und der Gewinner werden in den kommenden Tagen schriftlich über ihren Gewinn informiert.
Finanzausschuss führte je einen Informationsbesuch im Jagdschloß Granitz und im Finanzamt Stralsund durch
Der Finanzausschuss des Landtages hat am 22. Juni 2023 zwei weitere Informationsbesuche durchgeführt und war zunächst im Jagdschloß Granitz und anschließend im Finanzamt Stralsund zu Gast.
Der erste Termin fand von 10:00 Uhr bis 12:20 Uhr im Jagdschloß Granitz statt, wo sich die Ausschussmitglieder über die Geschichte des Gebäudes, die bisher geleisteten Investitionen des Landes, die Besucher- und Beschäftigtenzahlen sowie das Ausstellungskonzept informierten.
Nach einer kurzen Einführung in die Geschichte des Gebäudes und seiner früheren Besitzer ging es über eine beeindruckende gusseiserne Wendeltreppe hinauf auf den circa 38 Meter hohen Turm. Hier wurden die Abgeordneten über das Rettungssystem mittels eines Stoffschlauches im Falle der erforderlichen Evakuierung – etwa im Brandfall – informiert. Der Einsatz dieses Rettungsmittels wird einmal jährlich trainiert.
Des Weiteren haben sich die Abgeordneten des Finanzausschusses nach anstehenden Baumaßnahmen erkundigt. Hierzu wurden sie darüber informiert, dass die Fenster gestrichen und ausgebessert, eine Zisterne aus Gründen des Brandschutzes angelegt und am Turm die Zinnen saniert werden müssten.
Im Rahmen der Besichtigung von Teilen der Dauerausstellung beeindruckte das sogenannte „Blätter-Buch“, welches durch das aktiven Umblättern der Seiten durch die Besucher quasi zum Leben erweckt werde und dann durch Wort und Einspielung von Bildern die Geschichte der Reise eines Mitglieds der Fürstenfamilie erzählt. Dass diese interaktive Möglichkeit im Museum die Besucher durchweg begeistert, was man auch im Gästebuch nachlesen kann, war für alle Anwesenden nachvollziehbar.
In einem zweiten Termin waren die Ausschussmitglieder von 13:30 Uhr bis 15:00 Uhr im Finanzamt in Stralsund, um sich über die aktuelle Personalsituation, die Herausforderungen bei der Nachwuchsgewinnung und die aktuellen Gegebenheiten bei der Umsetzung der Grundsteuerreform zu informieren.
In Bezug auf die Nachwuchsgewinnung wurde seitens des Vertreters des Finanzamtes dargelegt, dass man aktuell 48 Plätze im mittleren Dienst und 60 Studienplätze im gehobenen Dienst habe belegen können. Allerdings werde die Besetzung der Ausbildungsplätze in der Tat immer schwieriger. Zudem wisse man dann noch nicht, ob auch alle Auszubildenden den Abschluss schaffen würden und ob sie dann auch nach der Ausbildung noch in Mecklenburg-Vorpommern in der Finanzverwaltung blieben.
Hinsichtlich der Umsetzung der Grundsteuerreform wurde den Ausschussmitgliedern berichtet, dass im Finanzamt Stralsund etwa 95 % der Erklärungen schon eingegangen seien, wobei aber 13,3 % in Papierform eingereicht worden seien, was einen erheblichen Mehraufwand in der Verarbeitung bedeute. Zudem müsse man berücksichtigen, dass in etwa jeder zehnte bereits erstellte Bescheid mit einem Einspruch seitens der Steuerpflichtigen versehen werde, was allein im Finanzamt Stralsund einen Umfang von 8.000 bis 10.000 Steuerfälle ausmache.
Des Weiteren haben sich die Abgeordneten auch nach den Öffnungszeiten des Finanzamtes und der Möglichkeit bzw. Notwendigkeit von vorab online gebuchten Terminen erkundigt: Hier wurde seitens der Vertreter des Finanzministeriums erklärt, dass noch viel mehr Bürger das Terminportal der Steuerverwaltung nutzen sollten, um online einen Termin zu vereinbaren. Dies würde letztlich Wartezeiten verringern und auch dazu führen, dass nicht nur der Bürger vorbereitet mit seinen Fragen ins Amt komme, sondern auch der Sachbearbeiter sich mit dem Fall schon vertraut gemacht habe. Sodann wäre eine gezielte Hilfe viel besser möglich.
Als ein besonderes Problem beim Finanzamt Stralsund stellte sich die Parkplatzsituation dar. Da das Finanzamt vor Ort nur in einem Gebäude Mieter ist, gibt es keine Parkplätze für die Mitarbeiter und auch nur zehn Parkplätze für die Besucher bzw. die Steuerpflichtigen.
Finanzausschuss führt einen Informationsbesuch im Historisch-Technischen Museum Peenemünde (HTM-Peenemünde) durch
Der Finanzausschuss des Landtages hat am 19. Juni 2023 seine seit inzwischen mehreren Wahlperioden stattfindenden Informationsbesuche mit einem Besuch beim HTM-Peenemünde fortgesetzt. Im Rahmen dieser Vor-Ort-Termine besichtigt der Finanzausschuss im Laufe einer Wahlperiode verschiedenste Einrichtungen und Institutionen in Mecklenburg-Vorpommern, die mittelbar oder unmittelbar aus dem Landeshaushalt finanziert oder zumindest finanziell unterstützt werden, um sich einen eigenen Eindruck von der Mittelverwendung, der geleisteten Arbeit sowie den ggf. noch bestehenden Bedarfen und Herausforderungen zu machen.
Der Termin begann dieses Mal mit einer seitens der Geschäftsführung der HTM-Peenemünde und des Betriebsratsvorsitzenden spontan einberufenen kurzen „Betriebsversammlung“, in der Ministerin Bettina Martin im Beisein der Abgeordneten die Belegschaft darüber informierte, dass sie ab dem 1. September 2023 tarifgerecht entsprechend dem TV-L bezahlt würden. Damit konnte die seit einigen Wochen auch medial aufgetretene Diskussion über die Bezahlung der Mitarbeiter der HTM-Peenemünde positiv zum Abschluss gebracht werden.
Nach dieser für die Belegschaft guten Nachricht, machten sich die selbigen gleich wieder an die Arbeit, um die bereits wartenden Besucher zu betreuen, und die Mitglieder des Finanzausschusses begaben sich mit Vertretern der HTM-Peenemünde auf das Dach des circa 30 Meter hohen Kraftwerkturms, welches nunmehr als Aussichtsplattform für die vielen Besucher und Gäste genutzt wird.
Im Rahmen der Besichtigung des ehemaligen Kraftwerks erfuhren die Teilnehmer unter anderem, dass dieses noch bis zur Stilllegung am 1. April 1990 mit einer Leistung von 40 Megawatt im Energieverbund der DDR genutzt wurde. Des Weiteren wurden die Ausschussmitglieder auf ein gerade im Hafen liegendes Kreuzfahrtschiff aufmerksam gemacht, welches einer Schweizer Reederei für Flußkreuzfahrten gehörte. Gäste dieser Flußkreuzfahrten würden regelmäßig zu Besuch im HTM-Peenemünde sein.
Nachdem die Abgeordneten über die Geschichte des Standortes Peenemünde informiert wurden, interessierten sie sich in ihrer Funktion als Mitglieder des Finanzausschusses natürlich auch für die Zahlen zu den Besuchern, Einnahmen und Ausgaben: In der Zeit von Mai 1991 bis Mai 2023 hätten circa 6,4 Millionen Gäste aus aller Welt das HTM-Peenemünde besucht. Auch seien die Umsatzzahlen über die Jahre stetig angestiegen. Während die Besucherzahl vor der Corona-Pandemie bei durchschnittlich 150.000 Besucher pro Jahr gelegen habe, sei diese Zahl während der Corona-Pandemie leider eingebrochen. Inzwischen steige sie aber erfreulicherweise wieder an, sodass man schon in 2022 wieder rund 109.000 Besucher verzeichnen konnte. Die Vertreter der HTM-Peenemünde machten zudem darauf aufmerksam, dass man sehr stark vom Tourismus der Insel Usedom abhängig sei. Sofern die Hotels gut ausgebucht seien, sei auch ein hoher Besucherstrom beim HTM-Peenemünde zu verzeichnen, was sich aber gerade in der touristischen Nebensaison auch anders zeige.
Seit 2016 ist das HTM-Peenemünde zudem auch ein anerkannter außerschulischer Lernort.
Der Finanzausschuss führte eine Sondersitzung gemeinsam mit dem Rechtsausschuss durch
Am vergangenen Freitag, dem 3. März 2023, führte der Finanzausschuss auf Antrag der Fraktionen der FDP, der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eine Sondersitzung zum Thema der „vernichteten Steuererklärungen der Klimaschutzstiftung MV sowie den erhobenen Vorwurf einer möglichen politischen Einflussnahme durch die Landesregierung“ durch.
Diese Sondersitzung fand gemeinsam mit dem Rechtsausschuss des Landtages statt und dauerte 8,5 Stunden an. Zu Beginn der Sitzung beschlossen beide beteiligten Ausschüsse die Beratung in öffentlicher Sitzung durchzuführen. Von dieser Möglichkeit der Sitzungsteilnahme haben insbesondere verschiedene Medienvertreter gern Gebrauch gemacht.
Im Rahmen der Beratung wurden Vertreter des Finanzministeriums, der Vorsteher des Finanzamtes Ribnitz-Damgarten, Vertreter des Justizministeriums und der zuständige Oberstaatsanwalt zu dem Vorfall der vernichteten Steuererklärungen sowie dem sich in der Folge angeschlossenen strafrechtlichen Ermittlungsverfahren befragt.
In der Sitzung wurden zudem die steuerrechtliche Bewertung hinsichtlich der möglichen Schenkungssteuer sowie Fragen im Zusammenhang mit der Reichweite des Steuergeheimnisses behandelt.
Finanzausschuss führt einen Informationsbesuch bei den Comprehensive Cancer Center-Standorten in Mecklenburg-Vorpommern (CCC-MV) durch
Der Finanzausschuss des Landtages hat am 23. Februar 2023 einen Informationsbesuch bei den beiden CCC-MV Standorten in Greifswald und Rostock durchgeführt. Aufgrund der Ansiedlung der CCC-MV an den Universitätsmedizinen Greifswald (UMG) und Rostock (UMR) nahmen auch Mitglieder des für die Universitäten fachlich zuständigen Wissenschafts- und Europaausschusses an diesem Termin teil.
Im Rahmen des Vor-Ort-Besuchs wollten sich die Abgeordneten einerseits das gemeinsam von beiden CCC-MV Standorten entwickelte „Langfristkonzept 2030“ vorstellen lassen und andererseits auch einen eigenen Eindruck über die Forschungstätigkeit und die baulichen Gegebenheiten gewinnen.
An verschiedenen Stationen informierten eine Vielzahl von sehr engagierten Kolleginnen und Kollegen der UMG und der UMR die Abgeordneten über deren Forschungsansätze sowie bisher Erreichtes und weitergehende Ideen. Im Rahmen der vielfältigen Gespräche wurde deutlich, dass der Fortschritt im Kampf gegen den Krebs rasant ist. Neben einer innovativen Diagnostik führen auch moderne Therapieansätze dazu, dass Krebspatienten häufiger überleben und eine bessere Lebensqualität haben.
Die beiden CCC-MV Standorte in Rostock und Greifswald arbeiten in der Krebsforschung eng zusammen, so dass an den verschiedenen Stationen in Greifswald und Rostock jeweils Vertreter beider Standorte die Abgeordneten informierten und für mögliche Nachfragen zur Verfügung standen. An den Stationen wurden unter anderem folgende Themen erläutert:
- Entwicklung eines Biosensor-Stents zur Früherkennung von Ovarialkarzinomen
- Immuntherapie gegen Krebs bei Kindern und Erwachsenen
- Molekulare Diagnostik und Genomsequenzierung
- Durchführung von Tumorboards
- Arbeitsweise mit Kleintier-PET-CT und Kleintier-MRT
- Klinische und präklinische X-Kernbildgebung
- Patienten-individuelle Tumormodelle
- Radioliganden-Therapie in der Onkologie – Stand und Perspektive –
- Zielgerichtete und individualisierte Therapie von Lymphomen
- Psychoonkologische Versorgung
Im Rahmen eines Fallbeispiels wurde den Abgeordneten auch der Ablauf eines Tumorboards demonstriert. Diese interdisziplinäre Fallbesprechung erfolgt teilweise digital, sodass auch nicht vor Ort anwesenden Fachärzte beteiligt werden können. Dabei wurde betont, dass einheitliche Software- und Datenschutzlösungen notwendig sind, um die Tumorboards künftig im Sinne der Patienten noch weiter verbessern zu können.
Am Standort in Rostock wurden die Ausschussmitglieder abschließend noch über die
1-Campus-Strategie der UMR und die damit einhergehenden baulichen und letztlich auch finanziellen Herausforderungen bis 2035/2036 informiert.
Finanzausschuss führt eine öffentliche Anhörung zum Nachtragshaushalt 2023 durch
Der Finanzausschuss des Landtages hat am 2. Dezember 2022 eine öffentliche Anhörung zum Entwurf des Nachtragshaushaltes 2023 durchgeführt.
Die im Finanzausschuss vertretenen Fraktionen haben hierzu im Vorfeld verschiedene Institutionen benannt, die um eine Stellungnahme zum Entwurf des Nachtragshaushaltes 2023 gebeten werden sollten. Entsprechend diesen Vorschlägen hat der Finanzausschuss den Städte- und Gemeindetag Mecklenburg-Vorpommern e. V., den Landkreistag Mecklenburg-Vorpommern, die IHK zu Schwerin, die IHK zu Rostock, den Bund der Steuerzahler, die LIGA der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege in Mecklenburg-Vorpommern e. V., den Landessportbund Mecklenburg-Vorpommern e. V., den Steuerberaterverband Mecklenburg-Vorpommern e. V., den Verband kommunaler Unternehmen, den DGB Bezirk Nord und den 2. Stellvertreter des Landrates des Landkreises Vorpommern-Greifswald um eine Einschätzung zu den vorliegenden Gesetzentwürfen gebeten.
Der Steuerberaterverband Mecklenburg-Vorpommern e. V., der DGB Bezirk Nord und der Verband Kommunaler Unternehmen haben aus terminlichen Gründen sowie aufgrund anderer Verpflichtungen nicht an der Anhörung teilnehmen können.
Der Landessportbund Mecklenburg-Vorpommern e. V. (LSB M-V) hat unter anderem ausgeführt, dass der Nachtragshaushalt dafür geeignet sei, die gesamtgesellschaftlichen Herausforderungen für Mecklenburg-Vorpommern infolge der Energiekrise gut zu bewältigen. Die geplanten Finanzhilfen seien eine wirksame Ergänzung zu den Hilfsprogrammen der Bundesebene. Zudem wurde ausdrücklich begrüßt, dass der gemeinnützig organisierte Sport im Entwurf des Nachtragshaushaltsgesetzes 2023 und im Entwurf des Haushaltsbegleitgesetzes zum Nachtragshaushaltsgesetz 2023 berücksichtigt worden sei. Als tragende Säule der Zivilgesellschaft und als größter Träger von gesundheitsfördernden Bewegungsangeboten erhalte der Sport eine angemessene Anerkennung und Unterstützung bei der Bewältigung der Energiekrise. Unabhängig davon wurde aber auch zu bedenken gegeben, dass der LSB M-V den zusätzlichen finanziellen Bedarf, der durch die bisher geplanten Hilfsprogramme von Bund und Land nicht oder nicht ausreichend abgedeckt sei, bei den Sportvereinen und Sportverbänden auf 3,3 Millionen Euro schätze. Insoweit sei zu berücksichtigen, dass circa 1.900 Sportvereine und Sportverbände mit etwa 261.000 Mitgliedern im LSB M-V organisiert seien. Davon seien circa 500 Sportvereine direkt von den Energiepreissteigerungen betroffen, die Sportstätten in eigener Bewirtschaftung hätten.
Die LIGA der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege in Mecklenburg-Vorpommern e. V. (LIGA) hat in Bezug auf den Nachtragshaushalt 2023 mit Blick auf die gesamtgesellschaftlichen Herausforderungen infolge der Energiekrise festgestellt, dass zusätzliche Landeshilfen dringend notwendig seien, da der Bund nicht alle Härten der Energiekrise abfedern werde. Vor diesem Hintergrund werde der Nachtragshaushalt grundsätzlich begrüßt. Ob die Finanzhilfen des Landes, die Lücken der Bundeshilfen zu schließen vermögen, sei allerdings von der Ausgestaltung und der Verteilung der Landeshilfen abhängig. Die Hilfen dürften auch nicht erst kurz vor der Insolvenz sozialer Einrichtungen fließen, sondern müssten die sozialen Angebote im Land absichern. Seitens der LIGA wurde zudem betont, dass 10 Millionen Euro für die Bereiche Soziales, Kultur und Sport insgesamt bei weitem nicht ausreichend seien, um die sozialen Angebote zu sichern. Dazu brauche es eine umgehende Evaluierung des tatsächlichen Bedarfs, wofür auch eine intensive Kommunikation mit den sozialen Trägern nötig sei. Die 10 Millionen Euro seien zudem ohne valide Grundlage festgelegt worden, Abstimmungen zur Erhebung der Bedarfe mit den Trägern sozialer Einrichtungen hätten insoweit nicht stattgefunden. Die Bereiche der Allgemeinen Sozialberatung und der Schuldnerberatung müssten zudem auch noch im Härtefallfonds mitberücksichtigt werden. Diese würden bereits jetzt aufgrund der anhaltenden Krisensituation einen kaum zu bewältigenden Beratungsbedarf verzeichnen.
Der Städte- und Gemeindetag Mecklenburg-Vorpommern e. V. hat angesichts der großen finanziellen Herausforderungen im nächsten Jahr die zügige Umsetzung der Ergebnisse zur Unterstützung der Kommunen, die auf dem Kommunalgipfel am 21. November 2022 erreicht worden seien, ausdrücklich begrüßt. Damit werde weiter der Weg der Verlässlichkeit in der Finanzausstattung beschritten, um den Kommunen in den Krisenzeiten die Aufgabenwahrnehmung und Investitionskraft zu gewährleisten. In Bezug auf die Wohngeldreform wurde seitens des Städte- und Gemeindetages Mecklenburg-Vorpommern e. V. allerdings auch erläutert, dass man, wie auch die kommunalen Verbände in den anderen Ländern und auf Bundesebene, wiederholt darauf hingewiesen habe, dass die Wohngeldstellen nicht in der Lage seien, über die zu erwartende hohe Zahl an Anträgen zeitnah zu entscheiden. Der Bundesgesetzgeber sei den Forderungen nach Vereinfachungen trotz der deutlichen Warnungen jedoch nicht gefolgt. Wenn bundesweit mit einer Verdreifachung der Bewilligungen gerechnet werde, werde diese Zahl in Mecklenburg-Vorpommern aufgrund der geringeren Einkommensverhältnisse vieler Haushalte noch höher liegen. Zudem würden die Antragszahlen über der Zahl der Bewilligungen liegen. Die Träger der Wohngeldstellen bemühten sich zwar, zusätzliches Personal einzustellen, jedoch sei das Angebot an dafür geeigneten Kräften sehr begrenzt. Zudem müssten neue Mitarbeiter erst noch geschult und eingearbeitet werden.
Der Vertreter des Landkreises Vorpommern-Greifswald hat unter anderem zur Haushaltslage erklärt, dass die Ansätze des Nachtragshaushaltes helfen würden, die Finanzlage der Kommunen zu verbessern. So prognostiziere der Landkreis Vorpommern-Greifswald eine zusätzliche Belastung des Haushaltes im Jahr 2023 von circa 36,5 Millionen Euro. Durch den vorgelegten Gesetzentwurf zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes werde der Landkreis unmittelbar um etwa 20 Millionen Euro entlastet. Weitere Entlastungen werde es durch höhere Abschlagszahlungen für die Bereiche Kita und BTHG geben. Insgesamt bleibe aber die Aussicht auf eine sehr angespannte Haushaltslage, die im Landkreis Vorpommern-Greifswald eine Kreisumlage von 46,5 Hebesatzpunkten zur Folge habe. Man habe vor allem ein Ausgabenproblem, da Kosten für Energie, Soziales, Jugend und Personal unkalkulierbar steigen würden. Insgesamt gesehen würden die Hilfen und Ansätze noch nicht ausreichen, um die aktuellen Probleme zu lösen. In Bezug auf die Infrastrukturpauschale wurde zudem angemerkt, dass die Weiterführung der Pauschale in Höhe von 150 Millionen Euro sehr zu begrüßen sei. Insgesamt gesehen würden diese Mittel aber nicht ausreichen, um die bestehenden Defizite in der kommunalen Infrastruktur zu beseitigen.
Der Bund der Steuerzahler Mecklenburg-Vorpommern e. V. (BdSt) hat in seiner schriftlichen Stellungnahme unter anderem ausgeführt, dass der vorliegende Gesetzentwurf erkennbar von dem Wunsch getragen sei, den Herausforderungen der Energiekrise wirkungsvoll zu begegnen und die jetzt notwendigen Maßnahmen gleichzeitig als Motor für den erforderlichen Transformationsprozess zu begreifen. Dies sei eine Chance, vielleicht sogar die vorerst letzte für Mecklenburg-Vorpommern, um Anschluss an die technologische Entwicklung zu finden, Mecklenburg-Vorpommern als Wirtschaftsstandort zu etablieren und dementsprechend Fachkräfte zu binden beziehungsweise auszubilden. All dies sei dringend notwendig, um angesichts der demografischen Entwicklung die Steuereinnahmen langfristig zu stabilisieren. Dazu bedürfe es einer konsequenten Ausrichtung auf strategisch zu entwickelnde Ziele, einer sparsamen Haushaltsführung unter der Abbildung zukünftig entstehender Kosten. Vor allem brauche es dafür Transparenz, um die Bürgerinnen und Bürger bei allen jetzt notwendigen Entscheidungen einzubinden beziehungsweise mitzunehmen. Der jetzt vorgelegte Nachtragshaushalt könne zudem nicht darüber hinwegtäuschen, dass der Landeshaushalt gravierende strukturelle Probleme habe.
Die IHK zu Schwerin und die IHK zu Rostock haben eine gemeinsame schriftliche Stellungnahme übersandt, in der sie unter anderem ausgeführt haben, dass der Nachtragshaushalt erforderlich sei und die finanziellen Handlungsmöglichkeiten der Landesregierung für die anstehenden Herausforderungen sichere. Die Herausforderungen der Energiekrise könnten nicht allein durch die Deckelung der Gas- und Strompreise und angekündigter Härtefallregelungen des Bundes abgedeckt werden. Es seien flankierende Maßnahmen der Länder erforderlich, um mögliche Lücken in der monetären Begleitung des Bundes zu schließen. Grundsätzlich positiv sei, dass der MV Energiefonds mit über 1,1 Milliarden Euro ein erhebliches Volumen umfasse und zur Abmilderung von Härten und zur Transformierung der Energieversorgung und Wirtschaft im Land beitragen könne. Die vorliegenden Gesetzentwürfe seien in Bezug auf die Abmilderung der Herausforderungen zur Bekämpfung der Energiekrise ein wichtiger Ansatz. Zugleich sollten sich die unter dem MV Energiefonds dargestellten möglichen Maßnahmen nicht allein auf die Bekämpfung beziehungsweise Abmilderung der Folgen beschränken. Die aktuelle Energiekrise könne und müsse als Chance für die weitere wirtschaftliche Entwicklung des Landes ergriffen werden. Positiv hervorzuheben seien aus Sicht der IHKs die insgesamt 838 Millionen Euro die in der 1. Säule „Zukunftsinvestitionen/Transformation“ zur Verfügung stünden. Hier sei mit 511 Millionen Euro an Bundesmitteln im Vergleich zu 327 Millionen Euro an Landesmitteln eine erhebliche Hebelwirkung festzustellen. Zu begrüßen sei auch, dass mit den Mitteln auch Investitionen in die Wasserstoffwirtschaft (IPCEI-Projekte) vorgesehen seien, durch die mittel- und langfristig eine große Wertschöpfung, auch in Bezug auf mögliche Industrieansiedlungen, generiert werden könne.
Der Landkreistag Mecklenburg-Vorpommern hat in seiner schriftlichen Stellungnahme unter anderem zum geplanten neuen § 8 Satz 1 Nummer 4 Buchstabe a FAG M-V – mithin zu den Einnahmen aus der Umsatzsteuer vom Bund für flüchtlingsbedingte Kosten – ausgeführt, dass die geplante Regelung die Einnahmen aus der Umsatzsteuer vom Bund für flüchtlingsbedingte Kosten in Höhe von 23 625 000 Euro ab dem Jahr 2023 als berücksichtigungsfähige Einnahmen zugunsten des Landes mit der Folge ausschließe, dass der kommunale Anteil an diesen Einnahmen nicht an die kommunale Ebene weitergeleitet werde. Auf dem Kommunalgipfel seien insoweit lediglich folgende zwei Vereinbarungen für das Jahr 2023 getroffen worden: „Trotz der gegenüber dem Jahr 2022 rückläufigen Bundesmittel für die Kriegsvertriebenen aus der Ukraine wird der kommunalen Ebene für das Jahr 2023 weiterhin ein Betrag von 5,8 Millionen Euro über das FAG M-V zur Verfügung gestellt, der horizontal belastungsorientiert verteilt wird.“ „Für das Jahr 2023 reduziert sich der Betrag entsprechend der Bundesmittel auf 1,661 Millionen Euro.“ Damit sei aber für die Jahre ab 2023 keine Regelung vereinbart worden. Die Änderung des § 8 Satz 1 Nummer 4 Buchstabe a FAG M-V werde daher durch den Landkreistag Mecklenburg-Vorpommern abgelehnt.
Gemeinsamer Informationsbesuch des Finanzausschusses mit dem Wissenschafts- und Europaausschuss in Brüssel
Der Finanzausschuss hat vom 15.-17. November 2022 gemeinsam mit dem Wissenschafts- und Europaausschuss einen Informationsbesuch in Brüssel durchgeführt. Das Ziel der Reise bestand darin, sich mit Vertretern der Europäischen Kommission, der Ständigen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland in Brüssel, des Europäischen Rates und des Informationsbüros des Landes Mecklenburg-Vorpommern über die neuesten Entwicklungen in den für Mecklenburg-Vorpommern wichtigsten Politikbereichen auszutauschen.
Gespräch mit Mitarbeitern der Vertretung des Landes Mecklenburg-Vorpommern bei der EU
Die Vertreter des Informationsbüros haben die Ausschussmitglieder über ihre Aufgaben und Arbeitsweise informiert. Dabei zeigte sich, dass die verschiedenen Landesvertretungen in Brüssel eng miteinander zusammenarbeiten, um die vielen Informationen und Unterlagen, insbesondere die umfangreichen Dossiers zu bspw. anstehenden Verordnungsentwürfen, in angemessener Zeit zu verarbeiten und aufzubereiten. Die Mitglieder der verschiedenen Landtagsausschüsse erhalten diese Berichte in Form der sogenannten „Europa-Informationen“ über den für Europaangelegenheiten federführend zuständigen Wissenschafts- und Europaausschuss. Im Rahmen der Diskussion zum Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR), welcher jeweils für sieben Jahre verabschiedet wird und aktuell bis zum Jahr 2027 läuft, wurde unter anderem auch berichtet, dass Mecklenburg-Vorpommern von 1990 bis 2020 circa 10 Milliarden Euro an EU-Mitteln erhalten hat, die etwa in Brücken und Radwege geflossen sind.
Gespräch mit einem Vertreter aus dem Europäischen Ausschuss der Regionen (AdR)
In einem weiteren Gespräch trafen sich die Ausschussmitglieder mit einem Vertreter des AdR, um mit diesem über die Finanzen der EU und die Zukunft der Kohäsionspolitik der EU zu sprechen. Dabei wurde seitens des Vertreters des AdR erläutert, dass die Kohäsionspolitik aus zwei Gründen unter Druck stehe. Zum einen gibt es einige Mitgliedstaaten, die dafür plädieren, dass die Mittel der EU vermehrt in andere Bereiche investiert werden sollten. Zum anderen wird die Kohäsionspolitik von den aktuellen Krisen überlagert, wie den Folgen der Corona-Pandemie, des Krieges in der Ukraine und der anhaltenden Energiekrise, für die ebenfalls beträchtliche Mittel aus dem EU-Haushalt benötigt werden.
Gespräch mit einer Vertreterin der Europäischen Kommission
Im Anschluss gab eine Vertreterin der Europäischen Kommission aus der Generaldirektion für Bildung, Jugend, Sport und Kultur den Landtagsabgeordneten einen Überblick über das einzige nur für Kultur zuständige Programm „Kreatives Europa“ (2021-2027). Mit einem Gesamtbudget von 2,442 Mrd. Euro wird das Programm von der Europäischen Kommission und der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur durchgeführt. Es teilt sich in drei Säulen. Das Teilprogramm Kultur, das europäische Kooperationen in allen Kultur- und Kreativsektoren fördert, das Teilprogramm Media, welches Projekte im Film-, Serien- und Gamingbereich unterstützt sowie der Cross-Sector Bereich, in dem besonders innovative Digitalprojekte gefördert werden und ein neuer Fokus auf journalistische Kooperationen liegt. Die Förderbereiche sind europäische Kooperationsprojekte, europäische Netzwerke, europäische Plattformen und Literaturübersetzungen. Das Programm soll die kulturelle Vielfalt stärken und auf die Bedürfnisse und Herausforderungen des Kultur- und Kreativsektors eingehen, um so digitaler, grüner, widerstandsfähiger und inklusiver zu werden.
Gespräch mit Vertretern des Rates der EU
Über die vorgenannten Gesprächstermine hinaus hatten die Ausschussmitglieder auch die Möglichkeit für einen Austausch mit zwei Vertretern vom Rat der EU. Zunächst informierte ein Vertreter aus dem Bereich „Wirtschaftspolitik und Finanzdienstleistungen“ über die Arbeit des Rates bei Gesetzgebungsvorhaben der EU – mithin bei entsprechenden Gesetzesentwürfen der Europäischen Kommission. Des Weiteren wurden die verschiedenen Abstimmungsverfahren und die unterschiedlichen Mehrheitserfordernisse erläutert. Neben der einfachen Mehrheit bei Verfahrensfragen sowie der erforderlichen Einstimmigkeit, etwa bei der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik, war das System der sogenannten „doppelten Mehrheit“ von besonderem Interesse. Diese qualifizierte Mehrheit setzt voraus, dass einerseits mindestens 55 Prozent der Mitgliedstaaten und andererseits mindestens 65 Prozent der EU-Bevölkerung (vertreten durch die Mitgliedstaaten) zugestimmt haben. Darüber hinaus wurde die ursprünglich geplante Mindestbesteuerung von Unternehmen thematisiert, zu der es bisher auf EU-Ebene noch nicht gekommen ist.
Mit einem zweiten Vertreter, welcher Berater der Direktion „Wettbewerbsfähigkeit, Industrie, Forschung und Weltraum“ war, konnten die Abgeordneten zum Thema „Forschung als Faktor der Wettbewerbsfähigkeit“ ins Gespräch kommen. Dabei wurde auch anhand der Entwicklung des finanziellen Rahmens der Forschungsprogramme der EU deutlich, wie sehr der Stellenwert der Forschung auf der EU-Ebene über die Jahre angewachsen ist. Während das 1. Forschungsprogramm (1984 bis 1987) noch ein Volumen von 3,3 Milliarden Euro hatte, sind es im Programm „Horizont Europa“ (2021 bis 2027) bereits 95,5 Milliarden Euro. Zudem war von Interesse, dass 20 Prozent aller weltweiten Forschungsergebnisse aus der EU kommen. Allerdings wurden auch die Schwächen dargelegt, die etwa in der künstlichen Intelligenz, der Cybersicherheit oder der Mikrotechnologie liegen, wo die EU im weltweiten Vergleich zurückgefallen ist. Früher wurden beispielsweise 30 Prozent aller Halbleiter in der EU produziert, heute sind es nicht mal mehr 10 Prozent.
Gespräch mit Vertretern der Europäischen Kommission
Der Vertreter aus der Generaldirektion für Wirtschaft und Finanzen stellte das Motto der EU „In Vielfalt geeint“ in den Vordergrund und erläuterte, dass dies sowohl die Vielfalt der Mitgliedsländer an sich als auch die kulturelle Vielfalt der Mitglieder umfasst. Es gibt 24 Amtssprachen in der EU, in die, etwa bei Sitzungen der Kommission oder des Europäischen Parlaments, fortlaufend simultan übersetzt wird. Beschlussvorlagen für die Kommission müssen zudem mindestens auf Englisch, Französisch oder Deutsch eingereicht werden. Im Rahmen der Diskussion wurde auch auf die Europäische Zentralbank (EZB) eingegangen, deren Mandat in der „Sicherung der Preisstabilität“ besteht. Die EZB kontrolliert die Geldmenge, legt die Zinssätze fest und überwacht, ob die Banken am Markt sicher sind. Dabei arbeitet die EZB unabhängig von den Regierungen der Mitgliedsstaaten entsprechend dem ihr erteilten Mandat.
Die Vertreterin der Generaldirektion „Justiz und Verbraucher“ ist mit den Abgeordneten zur EU-Rechtsstaatspolitik ins Gespräch gekommen. Dabei wurde eingangs betont, dass die Rechtsstaatlichkeit als einer der Grundwerte der EU im EU-Vertrag festgeschrieben ist. Letztlich gewährt nur die Rechtsstaatlichkeit die Einhaltung der Rechte und Pflichten aus den EU-Verträgen und damit letztlich auch die europäischen Grundrechte. Dabei stellt der Rechtsstaat auf die folgenden Grundprinzipen ab: Rechtssicherheit, Gewaltenteilung, Gleichheit vor dem Recht, Legalitätsprinzip und effektiver Rechtsschutz vor unabhängigen Gerichten. Die Europäische Kommission kann einerseits den Rechtsstaat fördern und präventiv agieren oder andererseits bei festgestellten Verstößen gegen das Rechtsstaatsprinzip auch entsprechend reagieren. Als die Hüterin der Verträge der EU ist die Europäische Kommission bei entsprechenden Verletzungen zudem zum Handeln verpflichtet. Hier kommt etwa die Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens gegen einen Mitgliedstaat in Betracht. Im Rahmen der Förderung der Rechtsstaatlichkeit hat die Europäische Kommission beispielsweise das Instrument des „Europäischen Semesters“, welches den jährlichen Zyklus der EU zur Koordinierung der Wirtschaftspolitik darstellt. Hier kann der Rat sogenannte länderspezifische Empfehlungen erteilen, die auch auf die Verbesserung der Qualität, der Unabhängigkeit und der Effizienz der Justizsysteme der Mitgliedstaaten abstellen können.
Gespräch mit Vertretern der Ständigen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland bei der EU
Am letzten Tag der Informationsfahrt führte der Finanzausschuss Gespräche mit Vertretern der Ständigen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland bei der EU in Brüssel (StäV). Die Ausschussmitglieder wurden durch die Leiterin der Finanzabteilung zunächst über die Struktur und anschließend über die Arbeitsweise der StäV informiert. Dabei besteht die Hauptaufgabe der StäV in der Begleitung der Sitzungen des Ministerrates sowie der verschiedenen Arbeitskreise im Rahmen der Gesetzgebung auf europäischer Ebene.
Gespräch mit einem Vertreter der Europäischen Kommission zu Forschung und Innovation
Zum Abschluss der Informationsreise führten die Mitglieder des Wissenschafts- und Europaausschusses ein Gespräch mit einem Vertreter der Generaldirektion „Forschung und Innovation“ (FuI) und informierten sich über das Programm Horizont Europa (2021-2027). Mit einem Budget von 95,5 Mrd. Euro ist es das wichtigste Förderprogramm der EU für FuI und hat u.a. die Bekämpfung des Klimawandels, die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und des Wachstums der EU aber auch die Schaffung von mehr und besseren Arbeitsplätzen als Ziel. Das Programm richtet sich ausschließlich auf zivile Anwendungen und stützt sich auf die drei Pfeiler Wissenschaftsexzellenz, Globale Herausforderungen und die industrielle Wettbewerbsfähigkeit Europas sowie Innovatives Europa. Diese sollen anhand missionsorientierter FuI-Politik erreicht werden.
Der Finanzausschuss führt einen Informationsbesuch im Finanzamt Schwerin und im Schloss Ludwigslust durch
Der Finanzausschuss des Landtages hat am 18. Oktober 2022 seine ersten zwei Informationsbesuche in der 8. Wahlperiode durchgeführt und war zunächst im Finanzamt Schwerin und anschließend im Schloss Ludwigslust zu Gast.
Die Mitglieder des Finanzausschusses der 8. Wahlperiode setzen damit die seit inzwischen mehreren Wahlperioden stattfindenden Informationsbesuche fort. Im Rahmen dieser Vor-Ort-Termine besichtigt der Finanzausschuss im Laufe einer Wahlperiode verschiedenste Einrichtungen und Institutionen in Mecklenburg-Vorpommern, die mittelbar oder unmittelbar aus dem Landeshaushalt finanziert oder zumindest finanziell unterstützt werden, um sich einen eigenen Eindruck von der Mittelverwendung, der geleisteten Arbeit sowie den ggf. noch bestehenden Bedarfen und Herausforderungen zu machen.
Der erste Termin fand am 18. Oktober 2022 von 9:00 Uhr bis 10:30 Uhr im Finanzamt in Schwerin statt, wo sich die Ausschussmitglieder über die aktuelle Personalsituation, die Herausforderungen bei der Nachwuchsgewinnung und die aktuellen Gegebenheiten bei der Umsetzung der Grundsteuerreform informierten.
In Bezug auf die Nachwuchsgewinnung wurde seitens des Vertreters des Finanzamtes dargelegt, was man bereits unternehme, um auch in Zeiten des Fachkräftemangels neues Personal beziehungsweise neue Auszubildende zu gewinnen. In diesem Zusammenhang wurde auch auf die damalige Werbekampagne „Ich mache jetzt in Geld.“ der Landesregierung verwiesen, die für viel Aufmerksamkeit gesorgt und damit auf die beruflichen Perspektiven in der Finanzverwaltung aufmerksam gemacht hatte. In dem Jahr dieser Werbekampagne habe man letztlich auch die größten Bewerberzahlen verzeichnen können.
Hinsichtlich der Umsetzung der Grundsteuerreform wurde den Ausschussmitgliedern berichtet, dass von den circa 27.000 bisher im Finanzamt Schwerin eingereichten Grundsteuererklärungen lediglich etwa 3.500 in Papierform eingereicht worden seien. Aus Sicht des Finanzamtes sei ein möglichst hoher Anteil an elektronisch übermittelten Erklärungen wünschenswert, da diese eine bessere Qualität aufweisen würden. Das System zeigt den Bürgerinnen und Bürgern am Ende immer noch an, ob ihre Erklärung ggf. noch einen Fehler oder eine Unstimmigkeit aufweist, welche dann noch vor der elektronischen Versendung ausgebessert werden können. Hingegen müssen die in Papierform eingereichten Erklärungen zunächst eingescannt und dann aufwendig geprüft und anschließend ggf. Nachfragen zu etwaigen Unstimmigkeiten oder gar fehlenden Angaben an die Einreicher gerichtet werden. Des Weiteren hat der Vertreter des Finanzamtes auch über die Arbeit der Kolleginnen und Kollegen in den seitens des Landes eingerichteten Informations-Hotlines zur Grundsteuerreform informiert.
In einem zweiten Termin waren die Ausschussmitglieder von 11:30 Uhr bis 14:10 Uhr im Schloss Ludwigslust, um sich über das aktuelle Konzept und mögliche Ideen der Repräsentation des Schlosses sowie die laufenden und ggf. noch geplanten Baumaßnahmen und Investitionsbedarfe zu informieren.
Hier wurden die Ausschussmitglieder zunächst über das für den Westflügel geplante Konzept informiert. Aktuell sind hier noch vielschichtige Sanierungs- und Restaurierungsmaßnahmen im Gange. Hingegen kann der Ostflügel, in dem hochwertige Kunstwerke ausgestellt sind, schon besucht werden. Im Westflügel soll den Besuchern künftig auch das damalige Leben der Bewohner im Schloss nahegebracht werden. Während im 1. und 2. Obergeschoss künftig das Leben der Frauen am Hofe erläutert und vermittelt werden soll, wird es im Erdgeschoss eine Entdeckungstour für Kinder und Erwachsene zur Schlossgeschichte geben. Im Anschluss an den sehr informativen Vortrag wurden die Ausschussmitglieder noch über die Baustellen im Westflügel geführt, um sich dort einen eigenen Eindruck von den beachtlichen Fortschritten der Arbeiten machen zu können.
Der Vertreter der Staatlichen Bau- und Liegenschaftsverwaltung (SBL Schwerin) hat die Mitglieder des Finanzausschusses zudem über die Zahlen der bisherigen Investitionen und des Bauunterhalts sowie die aktuellen und noch bis Ende 2024 laufenden Maßnahmen informiert. Neben Landes- und Bundesmitteln werden hier zum größten Teil EU-Mittel – mithin Mittel aus dem ELER – verwendet.
22. Sitzung des Finanzausschusses
Der Finanzausschuss des Landtages hat am 29. September 2022 seine 22. Sitzung durchgeführt und verschiedenste Themen behandelt:
Zunächst haben die Ausschussmitglieder eine Finanzvorlage der Landesregierung zur Entnahme von Mitteln aus der Ausgleichsrücklage des Landes zum Zwecke der Komplementärfinanzierung von Klimaschutzmaßnahmen des Bundes sowie ergänzender Klimaschutzmaßnahmen des Landes beraten. Hintergrund der Beratung im Finanzausschuss war der § 17 Absatz 12 Haushaltsgesetz 2022/2023, wonach der Haushaltsgesetzgeber – also der Landtag – das Finanzministerium ermächtigt hatte, im Einvernehmen mit dem für Klimaschutz zuständigen Landwirtschaftsministerium für den vorgenannten Zweck bis zu 20 Millionen Euro aus der Ausgleichsrücklage zu entnehmen, wenn der Finanzausschuss dem zustimmt.
In einem weiteren Tagesordnungspunkt hat sich der Finanzausschuss von der Landesregierung zum geplanten Ankauf der JVA Waldeck berichten lassen. Die Beratung dieses Tagesordnungspunktes wurde als VS - NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH eingestuft, weil die Landesregierung als herausgebende Stelle die diesbezüglichen Beratungsinhalte/Informationen als VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH eingestuft hatte.
Darüber hinaus hat sich der Finanzausschuss mit verschiedenen Finanzvorlagen der Landesregierung zum MV-Schutzfonds beschäftigt. Dabei ging es beispielsweise um Mittel für die Einrichtung eines Studiengangs Intensivpflege an der Universitätsmedizin Rostock, da durch die Pandemie zahlreiche Patienten in den Kliniken intensivmedizinisch betreut würden und hierfür neben ausgebildeten Fachärzten auch entsprechend qualifiziertes Pflegepersonal erforderlich sei. Ein weiterer Antrag betraf die Gründung eines Instituts für Long-COVID-Erkrankungen in Rostock. Da für diesen Antrag neben der Mittelfreigabe auch eine Änderung des Wirtschaftsplans des Sondervermögens MV-Schutzfonds erforderlich ist, bedarf es neben der Zustimmung des Finanzausschusses noch einer abschließenden Zustimmung des Landtages insgesamt.
Ferner haben sich die Ausschussmitglieder durch das Wissenschafts- und Kulturministerium über eine Bund-Länder-Vereinbarung zur Fortsetzung des Professorinnenprogramms des Bundes und der Länder zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern in Wissenschaft und Forschung an deutschen Hochschulen (Professorinnenprogramm 2030) berichten lassen.
Des Weiteren hat sich der Finanzausschuss durch das Finanzministerium zu möglichen Überlegungen der Landesregierung bezüglich der Schuldenbremse sowie zu einem möglichen Nachtragshaushalt und zu aktuellen Gesetzesvorhaben auf Bundesebene mit finanziellen Auswirkungen für den Landeshaushalt informieren lassen.
Finanzausschuss ist bei den Haushaltsberatungen auf der Zielgeraden
Der Finanzausschuss hat in seiner 15. Sitzung am 9. Juni 2022 seine Beratungen zum Doppelhaushalt 2022/2023 mit der Abstimmung über die seitens der Fraktionen eingereichten Änderungs- und Entschließungsanträge abgeschlossen.
Den Abgeordneten des Finanzausschusses lagen insgesamt 329 Änderungs- und Entschließungsanträge zum Entwurf des Haushaltsbegleitgesetzes 2022/2023, dem Entwurf des Haushaltsgesetzes 2022/2023, den 15 Einzelplänen einschließlich der Stellenpläne sowie der Mittelfristigen Finanzplanung vor.
Die meisten Änderungsanträge entfielen mit 48 auf den Einzelplan 04 (Innenministerium), gefolgt vom Wissenschafts- und Kulturministerium mit 39 Anträgen.
Nach mehr als 3,5 Stunden hatten die Abgeordneten um 19:59 Uhr über alle Anträge abgestimmt und die Beschlussempfehlungen für den Landtag beschlossen. In der kommenden Woche werden der Vorsitzende und die Obleute der im Finanzausschuss vertretenen Fraktionen die dann auf der Grundlage der gestern durch den Finanzausschuss gefassten Beschlüsse ausgefertigten Beschlussempfehlungen im Original unterschreiben. Anschließend wird der Ausschussvorsitzende diese der Landtagspräsidentin mit der Bitte auf Aufsetzung auf die Tagesordnung der Landtagsitzung im Juni 2022 (26. KW) zuleiten.
13. Sitzung des Finanzausschusses
Der Finanzausschuss des Landtages hat am 23.05.2022 eine Sondersitzung durchgeführt und mit kurzen organisatorischen Unterbrechungen von 9:00 bis 19:20 Uhr beraten. Am Morgen haben die Ausschussmitglieder mit der Behandlung der verbliebenen zwei Einzelpläne – mithin den Einzelplan des Landwirtschaftsministeriums und den des Landesrechnungshofes – begonnen. Damit haben die Ausschussmitglieder nunmehr alle 15 Einzelpläne, die Mittelfristige Finanzplanung, den Entwurf des Haushaltsgesetzes 2022/2023 sowie den Entwurf des Haushaltsbegleitgesetzes 2022/2023 abschließend inhaltlich beraten.
Darüber hinaus hat der Finanzausschuss in seiner 13. Sitzung auch noch drei Anhörungskomplexe zu insgesamt sechs verschiedenen Themen behandelt und die nachfolgenden Sachverhalte im Rahmen von öffentlichen Anhörungen mit externen Sachverständigen beraten:
- Kurz-, mittel- und langfristiger Neubau- und Sanierungsbedarf für Schulbauten in Mecklenburg-Vorpommern sowie Finanzierungsbedarfe der kommunalen und privaten Schulträger
- Effizienter Mitteleinsatz bei der Digitalisierungsstrategie des Landes Mecklenburg-Vorpommern
- Entwicklung der Pensionslasten durch die im Landesdienst befindlichen Beamten und mögliche Deckungsmöglichkeiten
- Möglichkeiten zur Weiterentwicklung der Kameralistik im Hinblick auf eine bessere Darstellung des Ressourcenverbrauchs und die Chancen zur Einbindung beziehungsweise Ausweisung einer Generationenbilanzierung
- Möglichkeiten der Optimierung des Besteuerungsverfahrens, zum Beispiel durch Anpassung des Risikomanagements im Besteuerungsverfahren
- Verfassungsrechtliche Bewertung der aus dem Sondervermögen "MV Schutzfonds" finanzierten Maßnahmen
Bis zum 3. Juni 2022 werden nunmehr die Fraktionen verschiedene Änderungs- und Entschließungsanträge beim Finanzausschuss einreichen, sodass der Ausschuss dann in seiner Sitzung am 9. Juni 2022 seine Beschlussempfehlungen an den Landtag erarbeiten kann.
11. Sitzung des Finanzausschusses
Der Finanzausschuss des Landtages hat am 05.05.2022 seine elfte Sitzung durchgeführt und unter anderem seine Beratungen zum Doppelhaushalt 2022/2023 fortgesetzt. Es haben die Justizministerin Jacqueline Bernhardt, die Sozialministerin Stefanie Drese und die Wissenschafts- und Kulturministerin Bettina Martin zu den Einzelplänen 09 (Justizministerium), 10 (Sozialministerium) sowie 13 (Wissenschafts- und Kulturministerium) vorgetragen. Durch die Ausschussmitglieder wurden zahlreiche Einzeltitel sowie die darin veranschlagten Ansätze hinterfragt und debattiert. In der kommenden Woche wird der Finanzausschuss sich mit weiteren Einzelplänen des bevorstehenden Doppelhaushaltes befassen.
Anschließend informierte Landwirtschaftsminister Till Backhaus auf Antrag der Fraktion der CDU die Ausschussmitglieder über den derzeitigen Stand in Bezug auf die Bundesgartenschau.
In einem weiteren Tagesordnungspunkt hat sich der Finanzausschuss durch die Landesregierung, entsprechend der Entschließung des Landtages (Drucksache 7/5579), zum Landesfinanzbericht 2020, zu verschiedenen IT-Themen informieren lassen.
Zudem hat das Finanzministerium auf Antrag der Fraktion der AfD über mögliche neue Bundesgesetze mit finanziellen Auswirkungen auf den Landeshaushalt berichtet. Das Zweite Steuerentlastungsgesetz war hier unter anderem Thema.
Nach über fünf Stunden Beratungen ist die elfte Sitzung des Finanzausschusses gegen kurz vor 21:00 Uhr zu Ende gegangen.
Finanzausschuss berät 5,5 Stunden
Der Finanzausschuss des Landtages hat am 28. April 2022 seine zehnte Sitzung durchgeführt und sich unter anderem mit dem Doppelhaushalt 2022/2023 beschäftigt. Hier haben beispielweise die Landtagspräsidentin Birgit Hesse, der Wirtschaftsminister und der Chef der Staatskanzlei das Wort ergriffen und in die Einzelpläne 01 (Landtag), 06 (Wirtschaftsministerium) sowie 03 (Ministerpräsidentin – Staatskanzlei) eingeführt. Die Mitglieder haben in der ersten einer Reihe von noch anstehenden Beratungssitzungen zum Haushalt verschiedene Einzeltitel hinterfragt und debattiert. Diese erste Beratung des Doppelhaushaltes dauerte 4 Stunden an.
In einem weiteren Tagesordnungspunkt hat sich der Finanzausschuss über die aktuelle Situation der MV-Werften informieren lassen. Die Beratung dieses Tagesordnungspunktes wurde entsprechend dem Verfahren der bisherigen Ausschussbefassungen zu diesem Thema insgesamt entsprechend der Geheimschutzordnung des Landtages als VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH eingestuft.
Darüber hinaus hat sich der Finanzausschuss im Rahmen einer Finanzvorlage zum MV-Schutzfonds mit dem Breitbandausbau beschäftigt und im Ergebnis der Beratung den Antrag der Landesregierung zur Freigabe von Mitteln mehrheitlich angenommen.
Ferner haben sich die Ausschussmitglieder auf Antrag der Fraktion der FDP über die „Digitalisierung als Lebensretter auf dem Land – Ersthelfer schneller alarmieren“ (Drucksache 8/251) beraten. Der federführende Sozialausschuss hatte hierzu bereits eine Anhörung durchgeführt und sich zahlreiche Stellungnahmen eingeholt. Da jedoch weder aus dem Antrag der Fraktion der FDP auf Drucksache 8/251 noch aus der durchgeführten Anhörung zu entnehmen war, welche Kosten mit der Umsetzung des Antrages verbunden wären, hat der Finanzausschuss einstimmig beschlossen, den federführend zuständigen Sozialausschuss zunächst zu bitten, die Höhe der möglichen Kosten zu ermitteln, damit der Finanzausschuss anschließend die Frage der Finanzierung dieser Kosten diskutieren kann.
Die Ausschussmitglieder haben sich zudem mit der Beratung des Gesetzesentwurfs der Landesregierung zur Festsetzung des gewerbesteuerlichen Hebesatzes in gemeindefreien Gebieten beschäftigt. Nach Debatten um Höhe und Festsetzungsdauer hat der Finanzausschuss dem Antrag zur Empfehlung an den Landtag, zur unveränderten Annahme des Gesetzesentwurfes, zugestimmt.
Zur Aufteilung der Mittel aus dem Strategiefonds des Landes wurde eine Beschlussempfehlung erarbeitet. Dabei sollen Mittel für ein neues Strategiefondsprojekt für Unterstützungsangebote für Schutzsuchende und Vertriebene aus der Ukraine, beispielsweise für Sprachkurse und Angebote für Kinder und Jugendliche, verwendet werden. Ebenso stehen diese Mittel als Startfinanzierung für Hilfstransporte und Wiederaufbauprojekte in der Ukraine zur Verfügung.
9. Sitzung des Finanzausschusses
Der Finanzausschuss des Landtages hat am 31. März 2022 seine neunte Sitzung durchgeführt und sich aufgrund der aktuellen Corona-Lage erneut mit verschiedenen Vorlagen des Finanzministeriums zur Freigabe oder Umschichtung von Mitteln aus dem Sondervermögen MV-Schutzfonds befasst. Dabei handelte es sich unter anderem um Mittel zur Finanzierung der Verlängerung der Transfergesellschaft für die ehemaligen Mitarbeiter der MV-Werften. Des Weiteren hat der Finanzausschuss auch Mittel bewilligt, damit die Auszubildenden und dual Studierenden der MV-Werften deren Ausbildungen fortsetzen können. Ein Ausbildungsabbruch sollte auch angesichts des hohen Fachkräftebedarfs unbedingt vermieden werden. Eine weitere durch den Finanzausschuss beschlossene Vorlage betraf die Bewilligung von Härtefall-Hilfen für schweinehaltende Betriebe aus dem sogenannten Härtefallfonds. Mit diesen Mitteln will das Land schweinehaltende Betriebe mit weitüberwiegend coronabedingten Umsatzrückgängen, die infolge der COVID-19-Pandemie in wirtschaftliche Not geraten sind, unterstützen.
In einem weiteren Tagesordnungspunkt haben sich die Ausschussmitglieder durch das Sozialministerium über den Stand der Umsetzung des Programms „Psychologischen Betreuung auf Intensivstationen“ berichten lassen. Die Mittel für dieses an Intensivpatienten, deren Angehörige und das Personal gerichtete Hilfsangebot hatte der Finanzausschuss bereits in seiner 6. Sitzung - ebenfalls aus dem Sondervermögen MV-Schutzfonds - bewilligt.
Darüber hinaus hat sich der Finanzausschuss auf Antrag der Fraktion der CDU über den vorläufigen Jahresabschluss des Haushaltsjahres 2020 sowie über die Entwicklung der Rücklagen und Sondervermögen des Landes unterrichten lassen.
Zudem hat sich der Finanzausschuss auf Antrag der Fraktion der AfD beim Finanzministerium nach möglichen, sich noch im Gesetzgebungsverfahren befindlichen Bundesgesetze, die auch finanzielle Auswirkungen auf den Landeshaushalt hätten, informiert.
Der Finanzausschuss führte seine 7. Sitzung durch
Der Finanzausschuss des Landtages hat am 24. Februar 2022 seine siebente Sitzung durchgeführt und sich unter anderem mit dem Kommunalfinanzbericht 2021 des Landesrechnungshofes befasst. Hier haben die Ausschussmitglieder den noch verbliebenen Berichtsteil „Überörtliche Prüfungen“ abschließend beraten. In der kommenden Sitzung wird der Finanzausschuss sodann seine Beschlussempfehlung an den Landtag erarbeiten.
Ferner hat der Finanzausschuss den Gesetzentwurf der Landesregierung „Entwurf eines Gesetzes über eine einmalige Sonderzahlung aus Anlass der COVID-19-Pandemie in Mecklenburg-Vorpommern“ auf Drucksache 8/236 abschließend mit Vertretern des Finanzministeriums beraten und hierzu eine Beschlussempfehlung an den Landtag erarbeitet. Im Ergebnis der Beratung hat der Finanzausschuss einvernehmlich beschlossen, dem Landtag zu empfehlen, den Gesetzentwurf unverändert anzunehmen.
Darüber hinaus hat das Finanzministerium über verschiedene Gesetzesvorhaben auf Bundesebene berichtet, die auch finanzielle Auswirkungen auf den Landeshaushalt haben werden.
In einem weiteren Tagesordnungspunkt hat sich der Finanzausschuss durch das Wirtschaftsministerium und das Finanzministerium über die aktuelle Situation bei den MV-Werften informieren lassen. Ferner wurde auch der vorläufige Insolvenzverwalter zur aktuellen Lage und den anstehenden Entscheidungen im Rahmen eines Expertengesprächs angehört. Die Beratung dieses Tagesordnungspunktes wurde entsprechend dem Verfahren der bisherigen Ausschussbefassungen zu diesem Thema insgesamt entsprechend der Geheimschutzordnung des Landtages als VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH eingestuft.
Des Weiteren hat der Finanzausschuss einstimmig auf Antrag des Finanzministeriums zur Finanzierung der Transfergesellschaft für die derzeitigen Beschäftigten der MV-Werften insgesamt bis zu 20.400.000,- Euro freigegeben.
Der Finanzausschuss führt seine 6. Sitzung durch
Der Finanzausschuss des Landtages hat am 20. Januar 2022 seine sechste Sitzung durchgeführt und sich unter anderem durch den Finanzminister über die Schwerpunkte und Vorhaben der Arbeit des Finanzressorts in der 8. Wahlperiode berichten lassen.
Ferner hat sich der Finanzausschuss vorbehaltlich der Überweisung durch den Landtag darauf verständigt, den Gesetzentwurf der Landesregierung „Entwurf eines Gesetzes über eine einmalige Sonderzahlung aus Anlass der COVID-19-Pandemie in Mecklenburg-Vorpommern“ auf Drucksache 8/236 in seiner kommenden Sitzung am 24. Februar 2022 abschließend beraten und hierzu eine Beschlussempfehlung an den Landtag erarbeiten zu wollen. Dieser Gesetzentwurf wird in der Sitzungswoche des Landtages im Januar in Erster Lesung behandelt und voraussichtlich an den Finanzausschuss zur federführenden Beratung überwiesen.
Darüber hinaus hat sich der Finanzausschuss aufgrund der aktuellen Corona-Lage erneut mit verschiedenen Vorlagen des Finanzministeriums zur Freigabe oder Umschichtung von Mitteln aus dem Sondervermögen MV-Schutzfonds befasst. Dabei handelte es sich unter anderem um Mittel zur Psychologischen Betreuung auf Intensivstationen. Damit soll ein Hilfsangebot sowohl für die Intensivpatienten, deren Angehörige als auch für das Personal geschaffen werden. Ferner wurden Mittel für die Beschaffung weiterer Selbsttests für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landesverwaltung freigegeben. Eine weitere Vorlage betraf das Landesprogramm zur Ausbildungsfortsetzung, für das der Finanzausschuss Mittel für 2022 bewilligt hat. Mit diesem Programm wird bezweckt, dass Unternehmen, auch wenn sie aufgrund der Corona-Pandemie einen erheblichen Arbeitsausfall haben, die Ausbildungsverhältnisse weiter fortsetzen und für die Auszubildenden keine Kurzarbeit beantragen oder das Ausbildungsverhältnis gar kündigen.
In einem weiteren Tagesordnungspunkt hat sich der Finanzausschuss durch das Wirtschaftsministerium und das Finanzministerium über die aktuelle Situation bei den MV-Werften informieren lassen. Die Beratung dieses Tagesordnungspunktes wurde entsprechend dem Verfahren der bisherigen Ausschussbefassungen zu diesem Thema entsprechend der Geheimschutzordnung des Landtages als VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH eingestuft.
Finanzausschuss tagt kurz vor Weihnachten
Der Finanzausschuss des Landtages hat am 23. Dezember 2021 seine zweite Sitzung in der noch jungen 8. Wahlperiode durchgeführt und unter anderem 4 Stellen beim Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (LfDI) entsperrt. Hintergrund der Ausschussbefassung ist, dass im Stellenplan des LfDI – mithin im Kapitel 0102 des Einzelplans 01 (Landtag) des Landeshaushalts – verschiedene Stellen mit einem Haushaltssperrvermerk versehen sind. Gemäß diesem Haushaltsvermerk kann der Finanzausschuss im Ergebnis einer Prüfung durch den Landesrechnungshof, ob und inwieweit diese Stellen für die Aufgabenerfüllung erforderlich sind, die entsprechenden Stellen einzeln per Ausschussbeschluss entsperren.
Anschließend hat sich der Finanzausschuss aufgrund der aktuellen Corona-Lage mit verschiedenen Vorlagen des Finanzministeriums zur Freigabe oder Umschichtung von Mitteln aus dem Sondervermögen MV-Schutzfonds befasst. Dabei handelte es sich unter anderem um Mittel zur Aufstockung des Förderprogramms des Landes „Luftqualität an Schulen“ zur Anschaffung von CO2-Ampeln, Luftreinigungsgeräten oder anderen luftverbessernden Geräten. Ferner wurden Mittel für Beschaffung weiterer Selbsttests in 2022 für die Schulen zur Aufrechterhaltung des Präsenzunterrichts freigegeben. Eine weitere Vorlage betraf die sogenannte Neustart-Prämie, für die der Finanzausschuss weitere Mittel für 2021 für noch vorliegende aber bisher nicht beschiedene Anträge sowie für Januar bis März 2022 freigegeben hat.
In einem weiteren Tagesordnungspunkt hat der Finanzausschuss zur Situation bei den MV-Werften beraten. Die Beratung dieses Tagesordnungspunktes wurde entsprechend dem Verfahren der bisherigen Ausschussbefassungen zu diesem Thema entsprechend der Geheimschutzordnung des Landtages als VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH eingestuft.
Der Finanzausschuss hat sich konstituiert
Der Finanzausschuss des Landtages der 8. Wahlperiode hat sich am Montag, den 29. November 2021, konstituiert. Der Ausschuss besteht aus insgesamt 13 ordentlichen Mitgliedern, wovon 6 Mitglieder durch die Fraktion der SPD, 2 Mitglieder durch die Fraktion der AfD, 2 Mitglieder durch die Fraktion der CDU, 1 Mitglied durch die Fraktion DIE LINKE, 1 Mitglied durch die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und 1 Mitglied durch die Fraktion der FDP benannt wurden.
Nachdem der Abgeordnete Tilo Gundlack (SPD) zum Vorsitzenden und der Abgeordnete Enrico Schult (AfD) zum stellvertretenden Vorsitzenden ernannt wurden, verständigten sich die Ausschussmitglieder zunächst über verschiedene organisatorische Dinge im Zusammenhang mit der Arbeit des Finanzausschusses in der 8. Wahlperiode.
Anschließend hat sich der Finanzausschuss aufgrund der aktuellen Corona-Lage sofort mit verschiedenen Vorlagen des Finanzministeriums zur Freigabe oder Umschichtung von Mitteln aus dem Sondervermögen MV-Schutzfonds befasst. Dabei handelte es sich unter anderem um Mittel für die Teststrategie an Schulen und im Hort, für Ausgleichzahlungen an sogenannte Entlastungskrankenhäuser und zur Kompensation von Steuermindereinnahmen aufgrund steuerrechtlicher Änderungen.
In einem weiteren Tagesordnungspunkt hat sich der Finanzausschuss durch das Finanzministerium über die Ergebnisse der November-Steuerschätzung 2021 berichten lassen.
Der Finanzausschuss führte seine voraussichtlich letzte Sitzung der 7. Wahlperiode durch
Der Finanzausschuss hat nur wenige Tage vor der anstehenden Landtagswahl noch einmal zu finanzrelevanten Themen getagt und heute, am 23. September 2021, eine weitere Sondersitzung durchgeführt.
In seiner 121. und voraussichtlich auch letzten Sitzung der noch laufenden 7. Wahlperiode hat der Finanzausschuss unter anderem drei Anträge des Finanzministeriums zur Freigabe und Umschichtung von Mitteln aus dem MV-Schutzfonds behandelt. Diese Befassung im Ausschuss war notwendig, da gemäß den §§ 5 und 6 des Sondervermögensgesetzes „MV-Schutzfonds“ die Änderung des Wirtschaftsplans dieses Sondervermögens und die Freigabe von Mitteln von mehr als 1 Million Euro der Einwilligung des Finanzausschusses des Landtages bedarf.
Im Ergebnis der Beratung haben die Ausschussmitglieder unter anderem der Freigabe von Mitteln für die Beschaffung von mobilen Luftreinigern für Schulen, Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen zugestimmt.