G 10-Kommission
Die Arbeit der G 10-Kommission bezieht sich auf den Artikel 10 des Grundgesetzes, in dem das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis festgeschrieben ist.
Beschränkungen dieses Grundrechts in Mecklenburg-Vorpommern kann nur der Innenminister anordnen. Hält er eine solche Anordnung für erforderlich, muss er die G 10-Kommission des Landtages im Voraus darüber informieren. Nur bei Gefahr im Verzug darf er den Vollzug bereits vor der Unterrichtung des Parlamentes anordnen. Bei Beschwerden gegen solche Anordnungen entscheidet die G 10-Kommission über die Zulässigkeit und Notwendigkeit von Beschränkungsmaßnahmen. Anordnungen, die die Kommission für unzulässig oder nicht notwendig erklärt, muss der Innenminister unverzüglich aufheben.
Zusammensetzung
Der G 10-Kommission gehören vier Mitglieder an:
Fraktion | Ordentliche Mitglieder | Stellvertretende Mitglieder |
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SPD | Prof. Dr. Robert Northoff | Philipp da Cunha |
DIE LINKE | Michael Noetzel | Henning Foerster |
CDU | Katy Hoffmeister | Ann Christin von Allwörden |
FDP | David Wulff | René Domke |