Kommission gemäß § 48 Abgeordnetengesetz
Stasi-Überprüfungskommission
Die Kommission gemäß § 48 Absatz 3 Abgeordnetengesetz prüft auf Antrag, ob Landtagsabgeordnete hauptamtlich oder inoffiziell für den Staatssicherheitsdienst der DDR tätig waren.
Die Stasi-Überprüfung der Abgeordneten ist freiwillig. Mitglieder des Landtages können beim Präsidenten schriftlich die Überprüfung auf eine hauptamtliche oder inoffizielle Stasi-Tätigkeit beantragen. Ohne Zustimmung des betreffenden Abgeordneten kann eine Überprüfung nur dann stattfinden, wenn der Rechtsausschuss des Landtages das Vorliegen von konkreten Anhaltspunkten für den Verdacht einer solchen Tätigkeit mit einer Mehrheit von drei Vierteln seiner Mitglieder festgestellt hat.
Die Kommission wird vom Landtag gewählt. Ihr gehören drei Mitglieder an, die für den Landtag wählbar sein müssen, jedoch weder dem Landtag noch der Landesregierung angehören.
Für die 7. Wahlperiode hat der Landtag folgende Mitglieder gewählt:
Anne Drescher | Landesbeauftragte für die Aufarbeitung der SED-Diktatur |
Rainer Prachtl | Landtagspräsident a.D. |
Dr. Stefan Mahlburg | Richter |