Parlamentarische Kontrollkommission
Die Parlamentarische Kontrollkommission ist für die Kontrolle der Landesregierung in Angelegenheiten des Verfassungsschutzes zuständig.
Sie besteht in der Regel aus fünf Mitgliedern, die nicht der Landesregierung angehören dürfen. Die Mitglieder wählt der Landtag aus seiner Mitte zu Beginn der Wahlperiode. Zwei Mitglieder sollen der parlamentarischen Opposition angehören.
Das Innenministerium hat die Parlamentarische Kontrollkommission umfassend über die allgemeine Tätigkeit der Verfassungsschutzbehörde, das Lagebild und über Vorgänge von besonderer Bedeutung zu unterrichten. Die Parlamentarische Kontrollkommission kann ferner den Landesbeauftragten für den Datenschutz beauftragen, die Rechtmäßigkeit einzelner Maßnahmen der Verfassungsschutzbehörde zu überprüfen und der Kommission das Ergebnis der Überprüfung mitzuteilen.
Der Vorsitz wechselt jährlich zwischen der parlamentarischen Mehrheit und der parlamentarischen Minderheit.
Die Parlamentarische Kontrollkommission ist gemäß § 4 Satz 2 Gesetz zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes auch das Gremium zur politischen Kontrolle der Maßnahmen nach dem Artikel 10-Gesetz.
Zusammensetzung
Der Parlamentarischen Kontrollkommission gehören folgende Mitglieder an:
Fraktion |
Mitglieder |
SPD | |
DIE LINKE | Michael Noetzel |
CDU | Torsten Renz |
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | Dr. Harald Terpe |